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Definitiv: Shakira muss wegen Steuerdelikt auf Anklagebank

Das Finanzamt will beweisen, dass die Sängerin von 2012 bis 2014 in Spanien ansässig und Steuern schuldig geblieben war.

27. September 2022

Es wird der Prozesstermin des Jahres in Barcelona: Heute entschied eine Richterin, dass Shakira wegen Steuerhinterziehung persönlich auf die Anklagebank muss. Eine Berufung ist nicht mehr möglich. Das spanische Finanzamt will beweisen, dass die kolumbianische Sängerin und Entertainerin von 2012 bis 2014 in Spanien ansässig und alle fälligen Steuern auf das Welteinkommen und –vermögen schuldig geblieben war. Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe von 23,8 Millionen Euro.

Dass Shakira tatsächlich ins Gefängnis kommt, ist trotzdem unwahrscheinlich. Obwohl sie die Verhandlungen mit den Behörden abgebrochen hat, könnte sie noch immer Reue zeigen. In ähnlichen Fällen gestanden Prominente ihre Verfehlungen ein und konnten unter dieser Voraussetzung mit dem Staatsanwalt eine Haftstrafe von unter zwei Jahren vereinbaren, die nicht abzusitzen war (wie im Fall Messi), neben der Zahlung einer saftigen Strafe. Allerdings hat schon ein öffentlicher Gerichtsauftritt unkalkulierbare Folgen fürs Image. Diese mögen bei einem Künstler relativ bleiben, für andere Persönlichkeiten – z.B. Spitzenmanager oder Politiker – können sie zum Karrierekiller werden.

Ansässigkeit wird in Spanien anders definiert

Der Fall Shakira zeigt, welche Folgen fehlendes Problembewusstsein oder mangelhafte Beratung haben können. Die steuerliche Ansässigkeit, die in Spanien anders definiert wird als z.B. in Deutschland, gehört zu den Fokusthemen der PlattesGroup insbesondere in der Beratung von deutschsprachigen Unternehmern und Privatpersonen mit starkem Spanienbezug.

Einblicke in die Problematik gibt dieses Video eines Webinars. Darin erklären wir (noch unter der Marke EuropeanAccounting) wesentliche Fallstricke des Wohnsitzwechsels nach Spanien, wenn dieser unbemerkt, ungewollt und ungeplant stattfindet.

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