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Steuerfahnder bringen Weltstar Shakira vor Gericht

Das Finanzamt will beweisen, dass die bekannte Pop-Sängerin in Spanien ansässig war – es geht um 14 Millionen Euro.

27. Mai 2022
Superstar Shakira Foto: Frederic Legrand - COMEO/Shutterstock

Superstar Shakira Foto: Frederic Legrand - COMEO/Shutterstock

Die bekannte 183-Tage-Regel könnte ein prominentes Opfer fordern: Sängerin Shakira ist wegen Steuerbetrugs angeklagt und wird sich vor einem Gericht in Barcelona  verantworten müssen. Bei einer Verurteilung droht eine Haftstrafe, denn es geht um 14 Millionen Euro nicht bezahlter Steuern.

Der Hintergrund: Spanien definiert die steuerliche Ansässigkeit über das Kalenderjahr. Wer in diesem Zeitraum 183 oder mehr Tage im Land ist, kann ungeachtet der Meldesituation für das gesamte Jahr zum Residenten erklärt werden und muss daher in Spanien sein weltweites Einkommen und Vermögen versteuern. Ab 120.000 Euro Fehlbetrag pro Steuerart und Jahr wird das Verfahren zu einem Fall für den Staatsanwalt.

Genau das ist der Kolumbianerin passiert, trotz aller Versuche ihrer Anwälte, die Situation zu entschärfen. Im Mai fegte der Oberste Gerichtshof Kataloniens deren Beschwerde vom Tisch und stellte die Weichen für einen Prozess wegen Steuerhinterziehung.

Es geht um die Jahre 2012, 2013 und 2014, in denen Shakira die 183-Tage-Hürde gerissen haben soll. Sie gab an, in dieser Zeit ihren Hauptwohnsitz auf den Bahamas gehabt zu haben. Ihren Partner und den Vater ihrer beiden Kinder, den Barcelona-Star Gerard Piqué, habe sie in der katalonischen Hauptstadt regelmäßig besucht.

In detektivischer Kleinarbeit spürte Hacienda der Sängerin nach. Unter anderem wurden Kreditkarten-Daten ausgewertet und Fan-Accounts in sozialen Medien analysiert. Die Ermittler befragten den Friseur von Shakira und erfuhren von einer Kindergärtnerin in Barcelona, dass der Pop-Star den ältesten Sohn regelmäßig persönlich vorbeigebracht habe. So entstand ein dickes Dossier mit einer klaren Schlussfolgerung: Shakira war spanische Steuerbürgerin.

Der Fall zeigt, welchen Aufwand die spanische Finanzbehörde betreiben kann, wenn sie sich in einen Fall verbeißt und das Subjekt der Recherchen  „rentabel“ erscheint.

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Ansässigkeit dreht sich nicht nur um die 183-Tage-Regel. Auch mit kürzerer Anwesenheit kann man vom Finanzamt zum Residenten gestempelt werden, auch mit längerer steuerlich Nichtresident bleiben. Die Problemfelder des Wegzugs nach Spanien, der ungewollten Ansässigkeit und der Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht bergen Sprengstoff und erfordern kompetenten Beistand. Die PlattesGroup ist seit mehr als zwanzig Jahren auf die Beratung deutschsprachiger Mandanten spezialisiert, die für die steuerliche Ansässigkeit in Spanien oder deren Vermeidung optimale Lösungen suchen.

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