Zum Hauptinhalt springen

Erbschaftsteuer für Schweizer - Oberstes Gericht beseitigt diskriminierende Besteuerung

Mit der neuen Lage können Residenten außerhalb der Europäischen Union etwa 25% Steuerlast sparen

21. Mai 2018

Der oberste spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat am 19. Februar 2018 ein bahn­brechendes Urteil (Nr. 242/2018) im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften über Schenkung- und Erbschaftsteuer für Residenten außerhalb der Europäischen Union erlassen. Am Beispiel von Schweizer Steuerbürgern erklären wir die signifikanten Änderungen. 

Berechnungsbeispiel

Eine kleines Berechnungsbeispiel soll die Auswirkungen der Diskriminierung verdeutlichen: Bei einer Ferienimmobilie eines Schweizer Residenten mit einem Wert von 4.100.000,00 € betrug die zahlungsfällige Erbschaftssteuer, wenn der Erbe die Ehefrau oder ein leibliches Kind ist, insgesamt: bis 800.000,00 € = 199.920,00 €; für den Restbetrag 4.100 T€ ./. 800 T€ = 3.300 T€ war der Steuersatz von 40,8 % anzuwenden. Somit betrug die gesamte zu zahlende Erbschaftsteuer: 199.920,00 € + 1.346.400,00 € = 1.546.320,00 € (37,7 %)

Ab dem 19.02.2018 beträgt die Besteuerung nunmehr noch 530.600,00 € (12,93 %)zu zahlen. Die Differenz zu der alten Gesetzgebung beträgt somit 1.015.720,00 €.

Vertiefende Informationen finden Sie in unserer Depesche vom Mai 2018.

Unsere Kompetenzzentren

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.