Erbschaftsteuer für Schweizer - Oberstes Gericht beseitigt diskriminierende Besteuerung
21. Mai 2018Der oberste spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat am 19. Februar 2018 ein bahnbrechendes Urteil (Nr. 242/2018) im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften über Schenkung- und Erbschaftsteuer für Residenten außerhalb der Europäischen Union erlassen. Am Beispiel von Schweizer Steuerbürgern erklären wir die signifikanten Änderungen.
Berechnungsbeispiel
Eine kleines Berechnungsbeispiel soll die Auswirkungen der Diskriminierung verdeutlichen: Bei einer Ferienimmobilie eines Schweizer Residenten mit einem Wert von 4.100.000,00 € betrug die zahlungsfällige Erbschaftssteuer, wenn der Erbe die Ehefrau oder ein leibliches Kind ist, insgesamt: bis 800.000,00 € = 199.920,00 €; für den Restbetrag 4.100 T€ ./. 800 T€ = 3.300 T€ war der Steuersatz von 40,8 % anzuwenden. Somit betrug die gesamte zu zahlende Erbschaftsteuer: 199.920,00 € + 1.346.400,00 € = 1.546.320,00 € (37,7 %)
Ab dem 19.02.2018 beträgt die Besteuerung nunmehr noch 530.600,00 € (12,93 %)zu zahlen. Die Differenz zu der alten Gesetzgebung beträgt somit 1.015.720,00 €.
Vertiefende Informationen finden Sie in unserer Depesche vom Mai 2018.