Ferienvermietung: Tarife für Bettenplätze beschlossen
04. Juli 2018Bis zu 3.500 Euro kostet künftig das Recht, auf den Balearen ein Bett in einer privaten Immobilie an einen Feriengast zu vermieten. Grund: Laut dem neuen Tourismusgesetz wird nun auch die Ferienvermietung von Wohnimmobilien in die allgemeine Beschränkung der Gesamt-Bettenzahl im Tourismus miteinbezogen. Daher führt der Weg zu einer Vermietungslizenz künftig über die „Borsa d’Allotjaments Turístics“ (Bettenbörse).
Die Höhe der Tarife war über Wochen hinweg Gegenstand heftiger Debatten, nun stehen die Zahlen fest. Für Einfamilienhäuser beträgt der Preis pro Bett 3.500 Euro, für ganzjährig angebotene Wohnungen 875 Euro und für Wohnungen, die nur an maximal 60 Tagen im Jahr ferienvermietet werden dürfen, 291,67 Euro. Zu bedenken ist, dass die Genehmigung für Wohnungen lediglich fünf Jahre gilt, für Häuser ist sie unbefristet. Details am Rande: Das Hotelbett kostet genauso viel wie das Bett eines ferienvermieteten Hauses. Und für Wohnimmobilien kann nicht eine beliebige Bettenzahl erworben werden, sondern maßgeblich ist die Bewohnerzahl, die in der Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad) ausgewiesen ist.
Während bestehende Anmeldungen bzw. Genehmigungen von diesem Part der Gesetzesreform nicht betroffen sind und unverändert weiter gelten, muss somit bei der Stellung eines neuen Antrags auf die Lizenz zur Ferienvermietung bei der Bettenbörse angefragt werden, ob noch Plätze zur Verfügung stehen. Im Augenblick verfügt die balearische Bettenbörse über 43.000 Plätze, die für die Insel Mallorca neu vergeben werden können. Allerdings nicht nur an Ferienvermieter, sondern auch an Hoteliers. Von der Schaffung einer separaten Bettenbörse für die Ferienvermietung, die im Gespräch war, ist bislang nichts Konkretes bekannt. Das heißt, dass sich nach aktuellem Stand Eigentümer von Wohnimmobilien und Hoteliers um dieselben Plätze raufen werden.
Immerhin erlaubt die Bettenbörse den Privaten wie auch den Profis, den geforderten Tarif auf Wunsch in fünf Jahresraten abzustottern. Spätestens am 1. August können Eigentümer von Wohnimmobilien wieder Anträge stellen – dieses Datum ist das endgültige Stoppschild für ein Moratorium, das die Behörde im vergangenen Sommer 2017 für die Annahme neuer Anträge zur Ferienvermietung ausgerufen hatte. Die Hoteliers können hingegen bereits loslegen, sobald die Tarife im Amtsblatt veröffentlicht sind.
Mit der Gesetzesreform wird es privaten Eigentümern auf den Balearen erstmals möglich sein, auch Appartements legal für Ferienaufenthalte anzubieten. Die Ausgabe neuer Lizenzen ist jedoch an weitere Einschränkungen geknüpft: Ein Zonenplan legt fest, welche Bereiche der Insel als „gesättigt“ gelten und somit nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen für neue Genehmigungen in Frage kommen. Dieser Plan soll in den nächsten Tagen oder Wochen – jedenfalls vor dem 1. August – beschlossen werden. Fest steht schon heute, dass die Stadt Palma eine extrem restriktive Regelung erlassen hat und die Ferienvermietung auf dem Stadtgebiet nur für Häusern zulässt, nicht jedoch für Wohnungen.
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