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Ferienvermietung - Veto aus Madrid

Begründete Zweifel der spanischen Zentralregierung über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung

24. Juni 2017

Die Balearen-Regierung bastelt bekanntlich an einer Änderung des Tourismusgesetzes in Bezug auf die Ferienvermietung privaten Wohnraums. Teile des Gesetzesvorhabens sind schon veröffentlicht. Doch fest und sicher ist noch nichts – und wird es wohl auch nicht so bald werden. Die Zentralregierung hält den vorgelegten Entwurf für rechtswidrig und zweifelt insbesondere an, dass die Balearen die Kompetenz hätten, für die Ferienvermietung bestimmte Obergrenzen festzusetzen und bestimmten Unternehmensgruppen die Ferienvermietung generell zu untersagen. Die Balearen-Regierung sieht das als „Angriff auf die Autonomie der Balearen“. 


Zweifel der Zentralregierung

Die Zentralregierung warnt davor, dass über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung im Rahmen der Verfassung und der europäischen Richtlinie „Einschränkungen, die mit dem Grundsatz des freien Unternehmertums in jedem Fall kompatibel sein muss“. Der Gesetzesentwurf gibt Anlass für eine mögliche Verfassungsklage, wenn das Gesetz in der jetzigen Fassung endgültig genehmigt werden sollte.

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