Gratuliere, Sie sind eine Betriebsstätte
05. Mai 2016Für einen deutschen Steuerbürger macht es einen gewaltigen Unterschied, ob er in Spanien eine Ferienvermietung nach dem Wohnmietgesetz oder nach demTourismusgesetz durchführt. Denn der "alquiler turístico" muss als gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Tourismus- und Steuergesetz den Sachverhalt der touristischen Vermietung unterschiedlich definieren.
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