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Gratuliere, Sie sind eine Betriebsstätte

Vermieten Sie nach dem Wohnmietgesetz oder nach dem Tourismusgesetz? Die Unterschiede

05. Mai 2016

Für einen deutschen Steuerbürger macht es einen gewaltigen Unterschied, ob er in Spanien eine Ferienvermietung nach dem Wohnmietgesetz oder nach dem Tourismusgesetz durchführt. Denn der "alquiler turístico" muss als gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Tourismus- und Steuergesetz den Sachverhalt der touristischen Vermietung unterschiedlich definieren.

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