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Mit der Schweizer KG zur Mallorca-Immobilie

Nicht nur die deutsche, auch die Schweizer Kommanditgesellschaft bietet Vorteile beim Erwerb von Immobilien in Spanien - besonders hinsichtlich der Vermögensteuer.

26. Februar 2025

Mittels einer KG zum Ferienhaus auf Mallorca – die deutsche Kommanditgesellschaft ist ein beliebtes Instrument zum Erwerb einer Immobilie in Spanien, zum Beispiel, wenn das Objekt mit der ganzen Familie erworben wird. 

Aber auch die Schweizer Kommanditgesellschaft kann dabei von Vorteil sein. Bei der Frage, unter welchen Umständen sie für den Immobilienerwerb auf Mallorca infrage kommt und was speziell hinsichtlich der Intransparenz gegenüber der spanischen Vermögensteuer zu beachten ist, arbeitet die PlattesGroup jetzt mit Marius Breier zusammen, Steuerberater und Partner bei Walder Wyss, einer der führenden Schweizer Kanzleien für Wirtschaftsrecht. 

Vermögensverwaltung mit einer Kommanditgesellschaft

In der Schweizer Kommanditgesellschaft vereinigen sich mehrere Personen nicht nur zu dem Zweck, ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben. Sie kann auch zur reinen Vermögensverwaltung durch Eintragung ins Handelsregister gegründet werden. Zumindest ein Gesellschafter (Komplementär) haftet neben dem Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft subsidiär, unbeschränkt und solidarisch, die anderen Gesellschafter (Kommanditäre) haften hingegen nur bis zum Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage (Kommanditsumme).

Als Personenunternehmen hat die KG einerseits keine Rechtssubjektivität und ist folglich als Unternehmen nicht steuerpflichtig. Jeder Gesellschafter unterliegt laut dem Schweizer DBG der Besteuerung seines Einkommens- und Vermögensanteils an der Gesellschaft sowie seines privaten Einkommens und Vermögens. Andererseits kann die Kommanditgesellschaft unter ihrer eigenen Firma Rechte erwerben und auch Grundeigentum erwerben. Wird in eine Immobilie investiert, tritt nur die KG unter ihrer Firma als Käuferin im Vertrag auf und wird als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen. 

Unterschiede in Doppelbesteuerungsabkommen

Diese Struktur ist insbesondere hinsichtlich der spanischen Vermögensteuer von Bedeutung. Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Spanien unterscheidet sich schließlich in einem wesentlichen Punkt vom DBA Deutschland-Spanien: Während deutsche Steuerbürger auch für indirektes, also über Gesellschaften gehaltenes spanisches Immobilieneigentum vermögensteuerpflichtig werden, kann Hacienda bei Schweizer Steuerbürgern ausschließlich für direkt gehaltene Immobilien die Hand aufhalten. Obwohl keine juristische Person, verfügt die Schweizer KG wie das deutsche Pendant über ausreichende Rechtsfähigkeit, um für die Vermögensteuer undurchlässig zu sein, da im spanischen Gesetz die zivilrechtliche Zuordnung des Eigentums maßgeblich ist. Grundsätzlich sollte eine solche Struktur in ihrer internationalen Dimension analysiert werden. 

Die PlattesGroup und Marius Breier, mit dem zusammen dieser Beitrag verfasst wurde, stehen bei grenzüberschreitenden Fragen zu diesem Themenbereich im Verhältnis zwischen Spanien und der Schweiz gerne zur Verfügung. 

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