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Modelo 714 | Jahreserklärung der Vermögensteuer Spanien

Formular zur Ermittlung über Selbstveranlagung der Vermögensteuer. Steuerpflichtig sind natürliche Personen, sowohl Residenten (aufgrund ihres weltweiten Vermögens) als auch Nichtresidenten (aufgrund ihres in Spanien befindlichen Vermögens), deren Steuer-Zahllast gemäß Vermögensteuervorschriften (wird über die jeweilige autonome Region in Spanien definiert) nach erfolgten Abzügen und Steuervergünstigungen anfällt. Es werden Grundfreibeträge festgelegt, welche je nach autonomer Region unterschiedlich ausfallen. Über die staatliche Regelung und der Regelung für die Balearen beträgt der Grundfreibetrag 700.000€.

Gleichzeitig besteht, auch wenn es zu keiner Steuer-Zahllast kommt, eine Verpflichtung diese Steuererklärung einzureichen, wenn der Gesamt-Vermögenswert oder der Vermögensanspruch 2.000.000€ übersteigt. Die Frist zur Einreichung läuft jeweils von April bis Juni des Folgejahres.

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