Modelo 714 | Jahreserklärung der Vermögensteuer Spanien
Das Modelo 714 ist das Formular zur Ermittlung über Selbstveranlagung der . Steuerpflichtig sind natürliche Personen, sowohl Residenten (aufgrund ihres weltweiten Vermögens) als auch Nichtresidenten (aufgrund ihres in Spanien befindlichen Vermögens), deren Steuer-Zahllast gemäß Vermögensteuervorschriften (wird über die jeweilige autonome Region in Spanien definiert) nach erfolgten Abzügen und Steuervergünstigungen anfällt. Es werden Grundfreibeträge und/oder Gutschriften festgelegt, welche je nach autonomer Region unterschiedlich ausfallen. Über die staatliche Regelung beträgt der Grundfreibetrag 700.000€. Auf den Balearen beträgt er bis einschließlich 2023 ebenfalls 700.000€, ab 2024 gilt ein Grundfreibetrag von 3.000.000€.
Gleichzeitig besteht, auch wenn es zu keiner Steuer-Zahllast kommt, eine Erklärungsverpflichtung zu Informationszwecken, wenn das Brutto-Vermögen vor Abzug von Freibeträgen, steuerbefreitem Vermögen und Verbindlichkeiten 2.000.000€ übersteigt. Stichtag der Steuer ist der 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Die Frist zur Einreichung läuft jeweils von April bis Juni des Folgejahres.
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