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Modelo 714 | Jahreserklärung der Vermögensteuer Spanien

Das Modelo 714 ist das Formular zur Ermittlung über Selbstveranlagung der Vermögensteuer. Steuerpflichtig sind natürliche Personen, sowohl Residenten (aufgrund ihres weltweiten Vermögens) als auch Nichtresidenten (aufgrund ihres in Spanien befindlichen Vermögens), deren Steuer-Zahllast gemäß Vermögensteuervorschriften (wird über die jeweilige autonome Region in Spanien definiert) nach erfolgten Abzügen und Steuervergünstigungen anfällt. Es werden Grundfreibeträge und/oder Gutschriften festgelegt, welche je nach autonomer Region unterschiedlich ausfallen. Über die staatliche Regelung beträgt der Grundfreibetrag 700.000€. Auf den Balearen beträgt er bis einschließlich 2023 ebenfalls 700.000€, ab 2024 gilt ein Grundfreibetrag von 3.000.000€.

Gleichzeitig besteht, auch wenn es zu keiner Steuer-Zahllast kommt, eine Erklärungsverpflichtung zu Informationszwecken, wenn das Brutto-Vermögen vor Abzug von Freibeträgen, steuerbefreitem Vermögen und Verbindlichkeiten 2.000.000€ übersteigt. Stichtag der Steuer ist der 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Die Frist zur Einreichung läuft jeweils von April bis Juni des Folgejahres.

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