Modelo 714 | Jahreserklärung der Vermögensteuer Spanien
Die Vermögensteuererklärung (Modelo 714) ist eine jährliche Erklärung, die von in Spanien steuerlich ansässigen Personen sowie Nichtresidenten mit in Spanien gelegenen Vermögenswerten abgegeben werden muss. Die Steuer erfasst das Nettovermögen einer Person zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Wer muss das Modelo 714 abgeben?
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien müssen ihr weltweites Vermögen veranlagen, wenn dieses eine bestimmte Freigrenze überschreitet.
Nichtresidenten sind zur Veranlagung verpflichtet, wenn sie Vermögenswerte in Spanien besitzen, die die Freigrenze überschreiten. In diesem Fall wird nur das in Spanien gelegene Vermögen besteuert, vorbehaltlich einer Einschränkung des spanischen Besteuerungsrechts durch Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Freigrenzen werden angewendet?
Ab einem Bruttovermögen von 2 Millionen Euro wird in jedem Fall eine Erklärung fällig, unter Umständen zu Informationszwecken (Erklärung mit Steuersumme Null).
Besteuerungspflichtiges Nettovermögen über der Freibetragsgrenze:
Allgemeiner Freibetrag: 700.000 Euro
Zusätzlicher Freibetrag für den Hauptwohnsitz: bis zu 300.000 Euro
Infolge regionaler Unterschiede gelten in einigen Regionen gesonderte Freibeträge oder Steuersätze. In Madrid kommt beispielsweise eine vollständige Steuerbefreiung zur Anwendung, die aber von einer Regelung der Zentralregierung kompensiert wird.
Welche Vermögenswerte sind steuerpflichtig?
Die Steuer erfasst alle Vermögenswerte, die eine Person zum 31. Dezember besitzt, darunter:
Immobilien: Volleigentum, dingliche Rechte wie etwa Nießbrauch
Bankguthaben und Bargeld: Einlagen, Sparbücher, Girokonten in Spanien und weltweit
Geldanlagen: Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Kryptowährungen
Unternehmensbeteiligungen
Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge: Luxusgüter mit hohem Wert
Schmuck, Kunstwerke und Sammlerstücke
Lebensversicherungen und Rentenprodukte mit Kapitalwert
Von der Vermögensteuer befreit sind unter bestimmten Voraussetzungen u.a.:
- Hausrat
- Firmenbeteiligungen
- Vermögenselemente, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit zum Erzielen des Haupteinkommens genutzt werden (Werkstatt, Hotel, Maschinen, Fahrzeuge, usw.)
- Kulturell wertvolle Güter
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Vermögensteuer wird anhand eines progressiven Tarifs berechnet. Die Sätze variieren je nach Region. Die allgemeine, staatliche Skala beträgt:
Nettovermögen (Euro) | Steuerlicher Satz |
0 – 167.129 € | 0,2 % |
167.129 – 334.253 € | 0,3 % |
334.253 – 668.500 € | 0,5 % |
668.500 – 1.337.000 € | 0,9 % |
1.337.000 – 2.674.000 € | 1,3 % |
2.674.000 – 5.348.000 € | 1,7 % |
5.348.000 – 10.695.996 € | 2,1 % |
Über 10.695.996 € | 3,5 % |
Welche Fristen gelten für die Einreichung?
Die Vermögensteuererklärung ist jährlich bis spätestens 30. Juni des Folgejahres abzugeben.
Die Steuer wird auf das Vermögen zum 31. Dezember des Vorjahres berechnet.
Falls das Modelo 100 (Einkommensteuer) abgegeben wird, erfolgt die Abgabe von Modelo 714 parallel.
Wie funktioniert die Einreichung und welche Strafen drohen bei Unregelmäßigkeiten?
Die Abgabe der Erklärung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Website der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) mit elektronischem Zertifikat, Cl@ve-PIN oder durch Steuerberater und Gestoría. Es gibt keine Möglichkeit der persönlichen oder papierbasierten Einreichung.
Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftverfahren (Einzug von einem spanischen Bankkonto) oder manuelle Banküberweisung mit NRC-Code. Im Fall einer fehlerhaften Erklärung kann eine Berichtigung über dasselbe Portal abgegeben werden.
Falls das Finanzamt Unregelmäßigkeiten entdeckt, kann eine Steuerprüfung erfolgen. Die verspätete Abgabe hat in Abhängigkeit vom verstrichenen Zeitraum einen Säumniszuschlag von 1 bis 15 Prozent der Steuersumme zur Folge. Ab einem Jahr fallen zusätzlich Säumniszinsen an. Falls das Modelo 714 trotz Verpflichtung nicht eingereicht wird, können empfindliche Nachzahlungen, Strafen und Verzugszinsen anfallen.
Gleichzeitig besteht - auch wenn es zu keiner Steuer-Zahllast kommt - eine Erklärungsverpflichtung zu Informationszwecken, wenn das Brutto-Vermögen vor Abzug von Freibeträgen, steuerbefreitem Vermögen und Verbindlichkeiten einen Betrag von 2 Millionen Euro übersteigt.
Unser Service-Paket für das Modelo 714
- Wir prüfen anhand Ihrer Angaben/Unterlagen, ob für Sie grundsätzlich eine Meldeverpflichtung besteht und wie das Vermögen zur Nutzung der Freibeträge optimal strukturiert werden kann. Als Optionen stehen etwa eine Verteilung des Vermögens auf mehrere Familienangehörige oder Investitionen in steuerbefreite Vermögenswerte zur Verfügung.
- Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der nötigen Informationen und Unterlagen und erstellen für Sie die Erklärung.
- Wir reichen die Erklärung online ein und sorgen mit einer systematischen Ablage der Unterlagen dafür, dass Rückfragen des Finanzamtes rasch und korrekt beantwortet werden können.
Besteht auch die Pflicht zur Erklärung des Auslandsvermögens (Modelo 720), kann ein Großteil der Bearbeitungsergebnisse für die Erklärung der Einkommensteuer (Modelo 100) und der Vermögensteuer genutzt werden.
Hier kommen Sie zur Steuertabelle und zum Steuerrechner.
(Stand: Februar 2025, wp/ff/tf)