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Das Biest Vermögensteuer ist zu bändigen

Wir erklären acht Möglichkeiten, wie man die jährliche Steuerlast unter Kontrolle hält.

Das Monster Vermögensteuer, symbolisch, KI

Die Ansässigkeit in Spanien kann Vermögende teuer zu stehen kommen. Für die Vermögensteuer gibt es derzeit auf den Balearen zwar relativ hohe Freibeträge. Doch werden sie überschritten, kann es ordentlich ins Portemonnaie gehen. Thomas Fitzner, der Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup. hat die besten Tipps, um das Biest Vermögensteuer zu bändigen...

Jörg Jung
Wir haben ja in der letzten Zeit viel über die Vermögensteuer geredet. Klar, Stichtag war ja auch der 31.12. Das war eine unserer letzten Podcast-Folgen. Aber wie bändigt man das Biest? Ich rede nicht von Thomas Fitzner, ich rede von der Vermögensteuer und wir reden darüber. Mit Thomas Fitzner, dem Steuerexperten und Leiter der Residentenabteilung der PlattesGroup. Hallo Thomas, ich grüße dich.

Thomas Fitzner
Grüß Dich, Jörg.

Jörg Jung
Ja, ich habe es ja gerade eben schon erwähnt. Wir haben jetzt schon immer mal wieder über die Vermögensteuer an sich geredet innerhalb der Definition, was ist überhaupt die Vermögensteuer? Aber das Wichtigste ist ja, wie kommt man eventuell drum herum? Schöne Überschrift übrigens, die Thomas Fitzner zu verdanken ist, "so bändigt man das Biest Vermögensteuer". Du bist der Leiter der Abteilung Residenten. Aber die Vermögensteuer gilt ja in irgendeiner Form auch für Nichtresidenten, oder?

Thomas Fitzner
Ja, das wäre ein relativ simpler Einstieg, weil für Nichtresidenten die Möglichkeiten, mit der Vermögensteuer umzugehen, um es mal neutral zu formulieren, eingeschränkt sind. Also ich habe die Möglichkeit, wenn ich hier eine Immobile erwerbe und die mit einem Darlehen erwerbe, dann wird die Verbindlichkeit, die am Stichtag 31.12. besteht, von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Es gibt die Möglichkeit, das vermögensteuerpflichtige Eigentum möglichst breit zu verteilen. Oder ich kann die Immobilie in eine ausländische Gesellschaft einlegen, wo ich unter bestimmten Umständen dann auch gar nicht der Vermögensteuer unterliege. Wir beschäftigen uns hier natürlich hauptsächlich mit Kunden aus der DACh-Region, das heißt Deutschland, Österreich, Schweiz, und die Doppelbesteuerungsabkommen, die Spanien mit diesen Ländern abgeschlossen hat, beschränken das Besteuerungsrecht bezüglich der Vermögensteuer in Spanien auf unbewegliches Vermögen. Das heißt für Nichtresidenten, das haben wir auch in der letzten Podcast Folge ja kurz angesprochen, das ist relativ simpel, weil auch nur eine ganz bestimmte Kategorie von Eigentum überhaupt der Vermögensteuer unterliegt. Wesentlich komplexer ist das Thema für Residenten und das ist tatsächlich ein Thema, das bei sehr vielen Beratungen von Personen, die sich einen Wegzug nach Spanien aus den genannten Ländern überlegen, stark im Vordergrund steht.

Jörg Jung
Und wie ist es denn bei den Residenten, lieber Thomas?

Thomas Fitzner
Bei denen ist es wesentlich komplexer, weil die ja, es gibt eine Ausnahme, normalerweise das Weltvermögen versteuern müssen. Und da gilt ein ganz wichtiger Grundsatz. Wir haben ja sehr viele Personen beraten, die sich überlegt haben, nach Spanien zu kommen. Und da war die Vermögensteuer in der Regel eines der ganz wichtigen Themen. Wenn ich eine Lehre gezogen habe, eine Schlussfolgerung gezogen habe aus den Beratungen. die ich den Hörern auch weitergeben möchte, ist: Wenn man sich also mit dem Gedanken trägt, in Spanien ansässig zu werden, dann sollte man eine Beratung zu den steuerlichen Folgen eines solchen Wohnsitzwechsels in jedem Fall vor dem ersten Ansässigkeitsjahr einholen. Denn vielfach ist das Beratungsergebnis, dass die Eigentumsstruktur umgebaut werden muss, damit man hier nicht unnötig hohe Vermögensteuerbeträge bezahlt. Denn man muss sich vorstellen, zum Beispiel ein deutscher Unternehmer hat seine Eigentumsstruktur grundsätzlich mal auf Grundlage des deutschen Steuerrechts strukturiert, und nachdem trotz der angestrebten europäischen Harmonisierung noch erhebliche Unterschiede zwischen den Staaten herrschen, wann wie wo was besteuert wird, kann sich so eine in Deutschland günstige Struktur aus spanischer Sicht als sehr ungünstig darstellen, zum Beispiel für die Vermögensteuer. Und wenn man jetzt eine Struktur umbaut, dann kommt es dabei vielfach ebenfalls zu steuerlichen Folgen. Deswegen sollte eine solche Restrukturierung des Vermögens in jedem Fall oder idealerweise vor dem ersten Jahr der Ansässigkeit stattfinden. Das heißt, man braucht doch einen erheblichen Vorlauf, um dann mit einer optimierten Struktur hier in Spanien anzutanzen.

Jörg Jung
Definiere bitte noch mal ganz schnell die Vermögensteuer auf den Balearen. Ab welchen Betrag?

Thomas Fitzner
Wir haben seit 2024 einen stark erhöhten Freibetrag. Das heißt, ich habe hier pro Person drei Millionen Euro Freibetrag und noch einen zusätzlichen maximalen Freibetrag von 300.000 Euro für die selbst genutzte Hauptwohnsitzimmobilie, wenn sie im Eigentum ist. Dazu muss noch gesagt sein, dass die Vermögensteuer auch streng individuell veranlagt wird. Da gibt es keine gemeinsame Veranlagung. Das heißt bei einem Ehepaar, wenn der eine Ehepartner den Freibetrag nicht ausnützt, dann kann der überschießende Part, der nicht genutzte Part nicht vom anderen genutzt werden, sondern es wird strikt getrennt individuell veranlagt.

Jörg Jung
Und der Sinn dieser Podcast-Folge ist ja tatsächlich, wie, ich hab's ja eben schon gesagt, wie bändigt man das Biest Vermögensteuer?

Thomas Fitzner
Ich habe mir jetzt mal eine Liste gemacht von acht Möglichkeiten, wie man die Vermögensteuer unter Kontrolle bringt. Die Gängigste unter den Spanien-Residenten besteht darin, dass man eine Unternehmensvermögensbefreiung in Anspruch nimmt. Das Gesetz sieht ja vor, dass das Vermögen, das für die Erzielung von Einkommen verwendet wird - also nehmen wir an:  eine Familie, die ein Hotel besitzt oder ein Unternehmer, der Anteile an Unternehmen hat -, dass dieses Vermögen nicht zu veranlagen ist. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Aber gerade an diesen Regelungen sieht man auch eines der ganz wesentlichen Probleme der Vermögensteuer, nämlich wie willkürlich die Grenze zwischen Unternehmervermögen und privaten Vermögen gezogen wird. Dieses Thema haben wir unter Kontrolle, wir beschäftigen uns seit der Wiedereinführung der Vermögensteuer seit zwölf Jahren praktisch ununterbrochen damit. Ich gebe mal ein Beispiel, was da passiert, wenn hier bei uns jemand zur Beratung kommt. Wir schauen uns dessen Struktur an, und als einen der ersten Punkte, ob Gesellschaftsanteile in die Befreiung gebracht werden können. Und dafür schaut man sich mal drei Themen an, nämlich der Umfang der Beteiligung, die Funktion, die die Person in der Gesellschaft ausübt. Und dann noch mal ganz wichtiger Punkt, oft der Entscheidende, ist diese Gesellschaft vom Grundsatz überhaupt befreibar. Und dafür muss geprüft werden, ob aus spanischer Sicht oder nach spanischer Definition die Gesellschaft vermögensverwaltend oder aktiv ist. Das sind aber auch wieder Kriterien, die ziemlich willkürlich sind. Wir müssen also sogenanntes schädliches Vermögen identifizieren, wenn wir jetzt auf die Befreiung zu sprechen kommen. Und um ein Beispiel für eine ganz, ganz einfache Gestaltung oder Maßnahme zu erwähnen, wie man einen Teil des Vermögens in die Befreiung bringen kann, stellen wir uns doch jemanden vor, der Anteile einer Firma hat. Und in dieser Firma hat er einen Mischmasch aus Privatvermögen bzw. Vermögen, das jetzt nicht für die Befreiung qualifiziert, und anderes Vermögen, das sehr wohl qualifiziert. Und das Verhältnis ist ungünstig. Er hat also mehr schädliches Vermögen drin, und er hat aber auch wirtschaftlich aktives Vermögen nach spanischer Definition drin. Was man hier jetzt machen könnte, ist, die Gesellschaft an sich, nachdem ein Überhang an schädlichem Vermögen drin ist, ist gesamthaft überhaupt nicht befreibar. Man könnte sie jetzt befreiber machen, indem man sagt: Okay, ich mache zum Beispiel eine Aufspaltung in zwei Gesellschaften. Ich mache jetzt eine rein Vermögensverwaltende. Das heißt, da kommen dann alle Aktiva rein, die quasi dem Privatvermögen zugeordnet werden aus spanischer Sicht, und eine andere Gesellschaft, die das aktive Vermögen beinhaltet. Und mit dieser simplen Restrukturierung würde ich bereits einen Teil in eine legitime Befreiung hineinbringen. Der zweite Punkt ist, das Vermögen verteilen. Das hatte ich auch schon beim letzten Podcast bei den Nichtresidenten erwähnt, aber es gilt natürlich auch für die Residenten. Wir schauen uns bei unseren Mandanten, die nach Spanien ziehen wollen, an, ob es denn eventuell möglich ist, im Sinne einer vorweggenommenen Erbnachfolge einen Teil des Vermögens schon unter den Familienmitgliedern aufzuteilen. Und damit ergibt sich automatisch schon eine Minderung der Steuerlast. Ich habe mal da so ein Beispiel ausgerechnet. Nehmen wir ein Vermögen von 10 Millionen Euro. Wenn dieses Vermögen bei einer einzigen Person ist, hätte ich da eine Vermögensteuerlast von fast 150.000 Euro pro Jahr. Wenn dieses selbe Vermögen idealerweise auf zwei Personen 50-50 aufgeteilt ist, rasselt die Gesamtsteuerbelastung schon auf ungefähr ein Drittel runter, nämlich 47.000 Euro. Das heißt, die beiden Personen würden jeweils 23.500 Euro bezahlen. Dieses exponentielle Absinken der Steuerlast hat einfach damit zu tun, ich kriege mit jeder Person, die zusätzlich am Eigentum beteiligt ist, zusätzlich einen Freibetrag rein. Mittlerweile 3 Millionen Euro Minimum. Und nachdem die Steuertabelle progressiv ist, habe ich mit einer Verringerung des Betrags, der dann tatsächlich veranlagt werden muss, immer ein unverhältnismäßig großes Absinken oder Ansteigen der Steuerlast, je nachdem wie die Bemessungsgrundlage variiert.

Ich gehe auf das dritte Beispiel. Ich teile dieses 10-Millionen-Vermögen auf drei Eigentümer auf. Da sinkt die Gesamtsteuerbelastung auf 3.435 Euro. Das heißt, dasselbe Vermögen, je nachdem, wer das hält, wie das aufgeteilt ist, da sind wir jetzt schon von fast 150.000 Euro auf 3.000 und ein paar Zerquetschte runter. Und wenn ich dieses selbe Eigentum dann auf vier Eigentümer aufteile, bin ich bei Null. Das heißt, die reine Verteilung, zum Beispiel in einem Familienverbund und diese Verteilung würde dann idealerweise vor dem Wegzug stattfinden, damit man die spanischen steurlichen Folgen nicht mehr berücksichtigen müsste. Damit bändige ich das Biest schon ganz schön.

Jörg Jung
Wir reden die ganze Zeit ja von Familienstrukturen. Was ist denn, wenn ich keine Familie habe? Also wenn ich dann ganz alleine da stehe auf Mallorca?

Thomas Fitzner
Dann gibt es immer noch Möglichkeiten. Eine davon ist die sogenannte Deckelung. Grob gesprochen gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass die Einkommen- und Vermögensteuer zusammengenommen nicht mehr als 60 Prozent des Einkommens ausmachen darf. Das heißt, wenn ich ein großes Missverhältnis zwischen Vermögen und Einkommen habe, dann wird die Vermögensteuer um bis zu maximal 80 Prozent gesenkt. Das heißt, ich kann die Vermögensteuerlast auf diesem Weg auf ein Fünftel senken bzw. sie wird auf ein Fünftel gesenkt. Das steht so im Gesetz drin. Und man hat natürlich einen Vorteil, wenn man das Einkommen in irgendeiner Weise steuern kann. Also zum Beispiel, wenn ich Kapitalgesellschaften habe, wo ich dann selber entscheide, wie viel wird da jedes Jahr ausgeschüttet. Da kann ich schon ganz schön optimieren.

Dann gäbe es auch noch die Möglichkeit der Stiftung. Also Stiftung ist eigentlich einen eigenen Podcast wert, weil wir bei der Stiftung grundsätzlich das Problem haben, dass es das eigentümerlose Vermögen - und das ist ja eine Stiftung - als Instrument der privaten Vermögensverwaltung in Spanien nicht gibt. Das heißt, die spanische Gesetzgebung ist auf Stiftungen und Trusts überhaupt nicht eingestellt. Wir bewegen uns daher auf dem Gebiet der Interpretation. Wir haben uns aber sehr intensiv mit Stiftungen befasst. Das heißt, wenn man diese Komplexitäten einberechnet, können auch Stiftungen ein interessantes Optimierungstool sein. Es gibt allerdings einige erhebliche Strickfallen. Man kann sich mit einer Stiftung auch ein böses Eigentor schießen. Das heißt, da ist eine länderübergreifende, kompetente Beratung unerlässlich.

Die fünfte Möglichkeit ist, dass man ein Sonderregime in Anspruch nimmt, das sogenannte Lex Beckham, das dazu führt, dass das gesamte Auslandsvermögen hier nicht veranlagt werden muss, sondern nur das Inlands-, also das spanische Vermögen. Das ist eine elegante Weise, wir haben ja schon darüber gesprochen, was da die Voraussetzungen sind, eignet sich jetzt nicht für jede Situation und jede persönliche Struktur.

Die sechste Möglichkeit, die ich mir notiert habe, klingt banal, ist es aber gar nicht, nämlich die steuerliche Ansässigkeit zu vermeiden hier in Spanien, aber trotzdem so viel wie möglich Mallorca oder wie immer der schöne Winkel heißt, den man in Spanien genießen möchte, zu genießen. Die besonderen nationalen Vorschriften bezüglich der steuerlichen Ansässigkeit ermöglichen es einem tatsächlich, hier doch über längere Zeiträume sich aufhalten zu können, ohne dass man steuerlich ansässig wird. Zu diesem Thema haben wir auch schon mal näher gesprochen.

Dann gibt es einen Punkt, das ist mein siebter Punkt, der ist jetzt, wie soll ich sagen, der ist bedingt nützlich. Ich erwähne ihn trotzdem, nämlich die Region auswählen. Die Vermögensteuer ist ja regionale Kompetenz. Das heißt, je nachdem, in welche Region ich in Spanien gehe, habe ich unterschiedliche vermögensteuerliche Tabellen, Vorschriften, Freibeträge. Also zum Beispiel bin ich in Katalonien schon ab 500.000 Euro ein reicher Mensch. Auf den Balearen muss ich da drei Millionen haben. Das hängt, nehme ich an, nicht mit den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten zusammen, sondern es ist einfach eine politische Entscheidung bezüglich der Freibeträge. Eine Methode wäre natürlich immer zu sagen, okay, ich gehe in eine Region, wo ich die günstigste Regelung habe. Das ist jetzt mehr theoretisch, denn normalerweise würde sich jetzt jemand, für den die Vermögensteuer ein Thema ist, die Wahl seines Lebensmittelpunkts in Spanien nicht von steuerlichen Umständen vorschreiben lassen. Das ist ja mehr eine emotionale oder eine Bauchentscheidung. Aber ich erwähne es trotzdem, unter anderem deswegen, weil bis einschließlich 2021 in Madrid die Vermögensteuer komplett ausgesetzt war. Das heißt, man konnte nach Spanien kommen und zum Beispiel sich in Madrid niederlassen, hat aber keine Vermögensteuer bezahlt. Damit ist es ja seit 2022 vorbei. Und wir wissen nicht, wie es mit der ganzen Geschichte weitergeht, aber wenn sich in Zukunft jemand damit befasst, nach Spanien zu gehen, es muss ja nicht aus privaten Gründen sein, wenn zum Beispiel ein Unternehmer hier für ein Projekt herkommt, könnte das auch ein Entscheidungskriterium sein, in welche Region ich gehe.

Und Punkt acht, den kann ich jetzt gar nicht genau beschreiben. Den kann ich also nur umschreiben mit der folgenden Formulierung. Es gibt spezielle Lösungen, die nur für bestimmte Kundenprofile sich eignen und die etwas komplexer sind und die meistens damit zu tun haben, dass man eine grenzübergreifende Strukturierung macht, bei der man sich bestimmter Mechanismen bedient. Das heißt Punkt acht bedeutet nur, es gibt neben den sieben erwähnten Methoden auch noch weitere, nicht nur eine, um das Biest zu zähmen.

Jörg Jung
Lieber Thomas, das war ja eine ganze Reihe von sehr guten Tipps für, sagen wir mal, spezielle individuelle Lebenslagen. Ich muss dazu sagen, das müssen wir jetzt erstmal alles verdauen und am besten den Thomas Fitzner und seine Residentenabteilung dann auch mal wirklich anhauen, wenn es um genau diese Themen geht, damit man das auch persönlich bespricht. Mir liegt die ganze Zeit so ein bisschen die Frage auf der Zunge, wie geht es sagen wir mal im politischen Sinne überhaupt weiter mit der Vermögensteuer? Also wird die vielleicht auch abgeschafft? Sagt Madrid so, sagen die Balearen so? Also wie siehst du das?

Thomas Fitzner
Jörg, also da habe ich einen Vorschlag. Ich würde gerne mal erklären, wie die Vermögensteuer in Spanien überhaupt zustande gekommen ist. Was die für einen Lebenslauf hinter sich hat. Da kann man nämlich, glaube ich, auch gut daran erkennen, wie es damit in der Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach weitergehen wird. Und ich schlage vor, da machen wir einen eigenen Podcast draus. Das würde hier den Rahmen sprengen.

Jörg Jung
Dann haben wir wieder mal ein Date. Wir kommen auch nicht voneinander los, lieber Thomas. Ich würde sagen, eine der nächsten Podcast-Folgen ist dann tatsächlich die Zukunft der Vermögensteuer oder warum es die überhaupt gibt. Also ich glaube auch, das wird ein sehr, sehr spannendes Thema.

Thomas Fitzner
Sehr gerne, ich danke dir.

Jörg Jung
Bis zum nächsten Mal, lieber Thomas Fitzner.

Autor: Jörg Jung, Mitarbeit: ff

04. Februar 2025

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