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Bitcoin & Co: Wann Krypto-Auslandsvermögen meldepflichtig wird

Das spanische Modelo 721 und seine Tücken

Thomas Fitzner PlattesGroup vor einer Bitcoin Matrix, KI

In der letzten Podcast-Folge ging es mit Thomas Fitzner, dem Leiter der Residenten-Abteilung bei der PlattesGroup, um das Formular 720, wonach spanische Residenten ab 50.000 Euro Wert ihr Auslandsvermögen angeben müssen. Aus statistischen Gründen muss der Fiskus über Immobilen, Geld und auch bewegliche Sachwerte informiert werden. Doch eines ist im Modelo 720 nicht erfasst - die mittlerweile hoch im Kurs stehenden Krypto-Währungen im Ausland. Diese müssen nun mit dem Formular 721 angegeben werden...

Weitere Ausführungen zum Modelo 721 lesen Sie auch im Eintrag zu dem Thema in unserer Enzyklopädie Willi-pedia.

Jörg Jung
Da ist er wieder zu Gast im Podcast-Studio - Thomas Fitzner, Steuerexperte bei der PlattesGroup und Leiter der Residentenabteilung. Ja, wir hatten in den letzten Folgen ganz viele Modelos, viele Informationserklärungen und Formulare. Und über das nächste reden wir jetzt. Und ich sag einmal mehr: Hallo, lieber Thomas Fitzner, ich grüße dich.

Thomas Fitzner
Grüß dich, Jörg!

Jörg Jung
Schön, dass du da bist. Wir haben in der letzten Folge über das Modelo 720 geredet. Es ist also so, dass ich tatsächlich eine Erklärungspflicht habe, was mein Vermögen im Ausland angeht als spanischer Resident. Und wir haben gesagt, wir führen jetzt das einfach fort: Nach dem Modelo 720 machen wir jetzt das Formular 721. Auch eine Informationserklärung, lieber Thomas, was hat es damit auf sich?

Thomas Fitzner
Das ist eine Neuheit. Diese Erklärung war im Jahr 2024 erstmals einzureichen für das Jahr 2023. Und zwar handelt es sich wie beim Modelo 720 auch um eine Informationserklärung über Auslandsvermögen. Diese jedoch betrifft ausschließlich Krypto-Vermögen, das heißt Kryptowährungen.

Jörg Jung
Also wir erklären dann nochmal Krypto, obwohl es ja mittlerweile jeder weiß: Ich habe Bitcoin, und genau dann bin ich in dem Modell drin.

Thomas Fitzner
Genau, das sind virtuelle Währungen. Die waren ja im Modelo 720, also in der ursprünglichen Auslandsvermögenserklärung, nicht erfasst. Bei deren Einführung war das jetzt noch nicht so weit verbreitet. Mittlerweile haben ja Hinz und Kunz Kryptowährungen und Bitcoins zu Hause rumliegen oder wo immer. Jetzt interessiert das Finanzamt natürlich, ob man im Ausland Krypto-Guthaben hat, und wenn man die relativ niedrige Schwelle von 50.000 Euro Gesamtsaldo - also nicht nur jetzt von einem Krypto-Guthaben, sondern wenn man dann mehrere hat, ist das zusammen zu zählen - wenn dieser Gesamtsaldo höher als 50.000 Euro ist, wird man also erklärungspflichtig.

Jörg Jung
Gibt es da einen gewissen Stichtag? Ich sehe jetzt gerade die Dynamik bei Krypto. Seit Trump wieder zum US-Präsidenten gewählt worden ist, kamen ja die ersten Meldungen, dass Kryptowährungen, allen voran Bitcoin, dann in die Höhe geschossen sind. Kann man ja täglich mittlerweile aktualisieren. Also welche Stichtermine gibt es denn für dieses Modelo?

Thomas Fitzner
Das ist genauso wie beim Modelo 720, der 31. März, für das jeweilige Vorjahr.

Jörg Jung
Und dann nochmal zu sagen, ist keine Steuer, es ist eigentlich eine reine Statistik. Ist das richtig?

Thomas Fitzner
Das stimmt, man muss aber berücksichtigen, dass natürlich das Finanzamt sich schon dafür interessiert, was man in diesen Informationserklärungen angibt, speziell wenn es sich da um umfangreichere Vermögenswerte handelt, weil diese Information dann gegebenenfalls für die Vermögensteuer - also für die Veranlagungserklärung, die bis Ende Juni fällig wird - wichtige Informationen bietet.

Jörg Jung
Wobei die Vermögensteuer, wir reden ja auch nochmal drüber, hat ja einen relativ großen Freibetrag auf den Balearen. Du sagtest gerade Kryptowährungen, Schwelle 50.000, Vermögensteuer, Freibetrag 3 Millionen, also das ist ja schon eine relativ große Spanne.

Thomas Fitzner
Ja, tatsächlich ist bei diesen Informationserklärungen die Schwelle zur Erklärungspflicht sehr, sehr viel niedriger. Aber wie gesagt, es handelt sich ausschließlich um Informationserklärungen, bei denen das Finanzamt lediglich einen Überblick über das Auslandsvermögen der spanischen Steuerbürger erlangen möchte.

Jörg Jung
Jetzt stellt sich mir die Frage, lieber Thomas, wir reden ja von einer Kryptowährung. Die Kryptowährung existiert eigentlich im World Wide Web und im World Wide Web kann ich doch eigentlich, wenn es um so Dinge geht, überhaupt nicht unterscheiden, ist es Spanien oder ist es Ausland - es ist doch World Wide Web?

Thomas Fitzner
Da gibt es ein ganz klares Kriterium. Maßgeblich ist der Standort der aufbewahrenden Firma. Also wenn ich meine Kryptowährung bei einer ausländischen Person oder Unternehmen habe, die Dienstleistungen zur Sicherung privater kryptographischer Schlüssel im Namen Dritter oder zur Verwaltung, Speicherung und Übertragung von Kryptogeldern/-münzen anbietet, dann werde ich ab 50.000 Euro erklärungspflichtig, und zwar unabhängig davon, ob ich einen mit dem von dir erwähnten World Wide Web verbundenen Portemonnaie habe oder ob es Hardware ist. Also zum Beispiel, wenn ich jetzt ein Krypto-Guthaben in einem USB-Stick habe, dann wäre das im Modelo 721 tatsächlich erklärungspflichtig, wenn es von einem ausländischen Dienstleister verwahrt wird.

Jörg Jung
Sehr interessante Geschichte. Und ich glaube, da gibt es auch irgendwelche Möglichkeiten für Hintertürchen. Also für mich ist das alles sehr schwammig, dieses Bitcoin-Kryptowährung-international.

Thomas Fitzner
Ich habe widersprüchliche Informationen darüber, wie die Kontrollmöglichkeiten der Autoritäten hier aussehen. Es gibt Insider, die mir sagen, dass das irgendwann mal ein komplett offenes Buch sein wird. Weil der Trend geht ja zu immer mehr Transparenz. Und da können die ja noch so viel verschlüsseln - irgendwann kommt ja die Kryptowährung ans Tageslicht, und dann fragt das Finanzamt: Wo kommt denn dieses Geld her? Das heißt, wenn man mit der Kryptowährung irgendetwas dann in der realen Wirtschaft macht - also der Übergang vom Virtuellen zum Realen stattfindet -, spätestens dann könnte sich die unangenehme Frage stellen oder die gegebenenfalls unangenehme Frage, ja lieber Herr X, wo kommt jetzt plötzlich das Geld her, mit dem Sie jetzt diese Immobile gekauft haben? Und dann würde sich herausstellen, dass man all die vergangenen Jahre weder die Informationserklärungsverpflichtung erfüllt hätte, noch die entsprechende Vermögensteuer bezahlt hätte.

Jörg Jung
Andere Geschichte, das ist mir noch hängen geblieben aus der Podcastfolge zum Modelo 720: Du hast gesagt, okay, da ist ein Haus, zum Beispiel im Ausland, eine Million Wert. Ich habe davon zehn Prozent, aber die eine Million, der Gesamtbetrag wird mitgerechnet. Wie ist denn das bei Kryptowährungen? Also ich meine, gut, der Bitcoin, der steht aktuell bei fast 100.000 Euro. Ich habe aber tatsächlich nur ein Fünftel davon und habe das anders verteilt - wird dann der volle Bitcoin gerechnet, so wie das beim 720er-Modelo dann auch ist?

Thomas Fitzner
Nicht nur das, sondern auch, dass es reicht, wenn man Bevollmächtigter, Nutznießer oder sonst wie Berechtigter wäre, um schon erklärungspflichtig zu werden.

Jörg Jung
Ich möchte nochmal darauf eingehen, dass das ja eigentlich digital ist und nicht physisch. Wie sind denn da die Kontrollmechanismen seitens des Fiskus oder der Behörden? Gibt es da schon Zwischenkontrollen, wie sieht es da aus?

Thomas Fitzner
Ich kenne die im Detail nicht, weil, wie du vielleicht weißt, bin ich jetzt nicht der digitalste Mitarbeiter der PlattesGroup. Meine Affinität ist eine sehr relative zu diesem Thema. Aber ich höre von kompetenten Leuten, dass die Kontrollmöglichkeiten doch um einiges über das hinausgehen, was man sich landläufig so vorstellt. Und der Trend geht ja eh zu einer immer stärkeren Überwachung auch des virtuellen Geschehens.

Jörg Jung
Das heißt, man soll es nicht unterschätzen, wenn man auf dumme Gedanken käme.

Thomas Fitzner
Also ich würde jetzt nicht mein gesamtes Vermögen darauf wetten, dass die Behörden in den nächsten zehn Jahren absolut nichts davon mitkriegen, was ich im virtuellen Bereich mache. Aber das ist jetzt eine persönliche Einschätzung.

Jörg Jung
Also ergänzend zum Modelo 720 war das die Folge zum Formular 721. Einmal mehr vielen Dank an Thomas Fitzner, den Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup. Bis zum nächsten Mal.

Thomas Fitzner
Sehr gerne, ciao!

 

Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: ff

05. Januar 2025

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