Modelo 720: Erklärung des Auslandsvermögens
Das Modelo 720 ist eine informative Steuererklärung in Spanien, die Steuerresidenten verpflichtend einreichen müssen, falls ihr ausländisches Vermögen definierte Schwellenwerte überschreitet. Mithilfe der Erklärung will das spanische Finanzamt Steuerhinterziehung bekämpfen. Das Gesetz wurde im Jahr 2012 verabschiedet und unterliegt seitdem kontinuierlicher Weiterentwicklung, insbesondere im Zuge der EU-Rechtssprechung.
Welche Fristen gelten für das Einreichungsverfahren?
- Die Erklärung ist jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März für das vorherige Kalenderjahr einzureichen.
- Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Website der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria).
Wie wir Sie unterstützen:
- Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Meldepflicht besteht.
- Wir erstellen die Steuererklärung Modelo 720 für Sie und stellen sicher, dass diese vollständig und korrekt eingereicht wird.
Dabei klären wir mit Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden, und kümmern uns um die gesetzeskonforme Abwicklung.
Welche Vermögenswerte müssen im einzelnen gemeldet werden?
Das Modelo 720 erfordert die Angabe von Vermögenswerten in drei Hauptkategorien, wenn deren Wert je Kategorie 50.000 Euro oder mehr beträgt:
- Bankkonten im Ausland
- Guthaben auf Bankkonten, Sparbüchern oder Depots.
- Meldepflichtig sind Kontoinhaber, Bevollmächtigte oder wirtschaftlich Berechtigte. - Immobilien im Ausland
- Eigentum oder Beteiligungen an Immobilien. - Finanzanlagen und Beteiligungen im Ausland
- Aktien, Investmentfonds, Schuldverschreibungen, Anleihen, Lebensversicherungen und Rentenprodukte.
Wichtig: Wenn nach einer erstmaligen Meldung keine Veränderungen des Vermögens in einer oder mehrerer der Kategorien von mehr als 20.000 Euro eintritt, muss das Modelo 720 nicht erneut eingereicht werden.
Wer ist überhaupt verpflichtet, das Modelo 720 einzureichen?
Die Abgabepflicht betrifft:
- Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien.
- Juristische Personen wie Unternehmen mit Sitz in Spanien.
- Treuhänder und Vertreter, die Vermögenswerte im Ausland verwalten.
Wann ist man Steuerresident? Eine Person gilt als Steuerresident in Spanien, wenn sie mindestens 183 Tage im Jahr hier verbringt oder wenn sich ihr hauptsächlicher wirtschaftlicher Mittelpunkt in Spanien befindet. Auch Personen, deren Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien leben, werden in der Regel als Steuerresidenten eingestuft.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Wer das Modelo 720 trotz Verpflichtung nicht abgibt oder falsche Angaben macht, muss weiterhin Strafen fürchten - auch nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die zunächst geltenden Regelungen für unverhältnismäßig und EU-rechtswidrig erklärt hatte.
Regelung seit dem EuGH-Urteil vom 27. Januar 2022:
- Keine automatischen 150-Prozent-Strafen mehr: Unangemeldetes Vermögen wird nicht mehr pauschal als Steuerhinterziehung eingestuft.
- Reduzierte Geldstrafen: Für verspätete oder fehlerhafte Einreichungen gelten nun Strafen von 150 bis 250 Euro pro fehlerhaftem Datenpunkt, maximal 200 Euro bei verspäteter Einreichung.
- Verjährungsfrist: Die Verjährung ist auf vier Jahre festgelegt.
Regelung vor der Reform 2022:
- Strafen von 5.000 Euro pro fehlerhaftem oder nicht angegebenem Datenpunkt, mindestens jedoch 10.000 Euro pro Kategorie.
- Unangemeldetes Vermögen wurde als Steuerhinterziehung eingestuft und mit einer Nachversteuerung plus einer Strafe von 150 Prozent des geschätzten Steuerwerts belegt.
- Keine Verjährung von Verstößen.
Fazit: Die Erklärungspflicht bleibt weiterhin bestehen, jedoch mit milderen Strafen, sofern eine Berichtigung oder verspätete Erklärung aus eigener Initiative erfolgt, bevor das Finanzamt ein Verfahren einleitet. Jedoch kann es immer noch empfindlich teuer kommen, wenn Steuerzahler wegen falscher oder unterlassener Erklärungen erwischt werden (siehe News von März 2023).
Unser Service-Paket für das Modelo 720
- Vorbereitung: Wir erstellen eine Übersicht Ihrer ausländischen Vermögenswerte und bewerten, ob diese meldepflichtig sind.
- Es folgt die Steuererklärung Modelo 720 und die elektronische Einreichung.
- Dazu gehört auch das Unterlagenmanagement: Wir teilen Ihnen mit, welche Dokumente erforderlich sind, und stellen sicher, dass diese ordnungsgemäß eingereicht werden.
- Regelmäßige Aktualisierungen: Unser Team prüft jährlich, ob Veränderungen Ihrer Vermögenswerte eine erneute Meldung erfordern, und unterstützt Sie bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten.
(Stand: Januar 2025, tf/ff)