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Neue Vermögensteuer ab drei Millionen

In den Jahren 2023 und 2024 sollen Personen mit großen Vermögen einen „impuesto de solidaridad“ von 1,7 bis 3,5 Prozent entrichten.

03. Oktober 2022

Die neue „Steuer auf große Vermögen“ nimmt Gestalt an: In den Jahren 2023 und 2024 sollen Personen mit mehr als drei Millionen Euro Nettovermögen in Spanien einen „impuesto de solidaridad“ (Solidaritätssteuer) von 1,7 bis 3,5 Prozent entrichten. Dies hat am 29. September die spanische Finanzministerin bekanntgegeben. Der Spitzensatz soll ab zehn Millionen Euro gelten und der Steuerbetrag soll auf die aktuell und weiterhin bestehende Vermögensteuer anrechenbar sein, sofern sie in der betreffenden Region erhoben wird. Damit erreicht die Zentralregierung, dass es in Spanien keine Region mehr geben wird, die als vermögensteuerlicher Zufluchtsort dient.

Im Widerspruch zur ursprünglichen Ankündigung wird nicht ein Prozent sondern 0,1 Prozent der spanischen Steuerbürger von der neuen Abgabe betroffen sein, das sind etwa 23.000 Personen. Mit derselben Steuerreform soll die Einkommensteuer für niedrige Einkommen gesenkt und für mehr als 200.000 Euro erhöht werden.

Offen sind u.a. die Fragen, wie sich die Regierung über die vermögensteuerlichen Kompetenzen der Regionen hinwegsetzen und wie die Regelung für Nichtresidenten aussehen wird. Für die konservative Opposition würde sich auf staatlicher Ebene im November 2023 bei einem Wahlsieg die Gelegenheit ergeben, das Versprechen einer Abschaffung der Vermögensteuer umzusetzen. Die Welle spektakulärer Steuerreformen in konservativ regierten Regionen (u.a. Abschaffung Vermögensteuer in Andalusien) wird es einer hypothetischen konservativen Staatsführung schwierig machen, dieses Versprechen neuerlich unter den Tisch fallen zu lassen.

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