Skip to main content Skip to page footer

Neues Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Informative Darstellung der Neuheiten und erheblichen Erweiterungen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes

07. Mai 2017

Am 27.4.2017 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz). Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten der Finanzbehörden verbessert, Informationen über Beteiligungen an sog. Briefkastenfirmen in Steueroasen zu erhalten und wirtschaftliche Aktivitäten sowie Zahlungsströme besser verfolgen zu können.

Neuigkeiten

Neu eingeführt werden u. a. Mitteilungspflichten über die Beteiligung mit beherrschenden oder bestimmenden Einfluss an einer Drittstaat-Gesellschaft und über die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit der Drittstaat-Gesellschaft. Drittstaat-Gesellschaft in diesem Sinne ist eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR. Zudem haben Kreditinstitute weitere Daten zur Identifizierung von Kontoinhabern zu erheben, wobei die Kontoinhaber zur Mitwirkung verpflichtet werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 2.6.2017 darüber entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt.

Ihr Vorteil - Unser Leistungsversprechen

Vertrauen und qualitativ hochwertige Leistungen gehören für
uns zusammen wie die Mona Lisa und ihr Lächeln.
Die Kollegen freuen sich auf Ihre Beratungsanfrage.

Unsere Kompetenzzentren

Wissen / Events

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder

Beratungsanfrage

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder