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Nochmal 78 Tage zittern - Corona und die Verjährungsfrist in Spanien

Verjährungsfrist für Steuerthemen wird um die 78 Tage des Lockdowns eingefroren

18. Januar 2021

Betroffen sind alle Steuererklärungen, in deren Verjährungsfrist der Alarmzustand fiel. Wie Verjährung generell in Spanien gehandhabt wird, was die Corona-Regel in der Praxis bedeutet und wer vielleicht davon profitieren kann, erklärt Thomas Fitzner, Assistent der Geschäftsleitung von European Accounting.

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