Gesetzesänderung für Betriebsprüfungen: Verjährung und Mitwirkungsverlangen
Im zweiten Teil der Videoreihe zum DAC7-Umsetzungsgesetz führen Prof. Dr. Thomas Eisgruber (Hochschule Stralsund), Dr. Ralf Demuth (c.k.s.s) und Willi Plattes (CEO PlattesGroup) eine Diskussion über die gesetzliche Regelung vom 22. Dezember 2022, mit der die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts verankert wurde. Im Fokus stehen dabei dieses Mal die Thematiken Verjährung und Mitwirkungsverlangen.
Eisgruber spricht von einem Kulturwandel, denn bisher existierte keine Verjährung für eine Betriebsprüfung. Die Steuerberater Demuth und Plattes kritisieren unterdessen das eingeführte qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Ist das Mitwirkungsverlangen ein neues Folterinstrument?
Mit dem Gesetz wurden die rechtlichen Grundlagen, die der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) im Bereich der direkten Steuern zugrunde liegen, weiterentwickelt. Die Anpassungen verfolgen den Zweck, die Kooperation der Behörden zu intensiveren und ihre Effizienz zu steigern. Dies ist notwendig, um die gesetzmäßige Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherzustellen und Steuerflucht, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen. Die Ertüchtigung der Amtshilfe leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer sozialen und gerechten Besteuerung und verhindert die Erosion des Steueraufkommens.
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News - 01. August 2018
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