Die Initiative zur Legalisierung von Schwarzbauten im ländlichen Raum Mallorcas nimmt Konturen an
29. April 2024Was bislang nur eine vage Ankündigung im Wahlkampfprogramm der konservativen Volkspartei war, hat die balearische Landesregierung nun auch offiziell angekündigt. Es soll wieder ein Legalisierungsverfahren für illegal errichtete Gebäude auf dem Land geben, die sich in einem juristischen Graubereich befinden – Immobilien also, für deren Bau oder deren Erweiterung keine Genehmigung vorlag, die aber wegen der Verjährung der auch nicht mehr abgerissen werden können. Andererseits stellen die Behörden für diese Objekte auch keine Genehmigungen etwa für Umbau oder Renovierung aus.
Angesichts der nun mal geschaffenen Tatsachen könne man nicht länger wegschauen, erklärte Vizepräsident Antoni Costa bei einer Pressekonferenz am 22. April. Bei dem Vorhaben handelt es sich aber nicht um ein eigenes Gesetz, sondern um eine befristete Übergangsregelung, die in einem Gesetzesprojekt für Bürokratieabbau und Digitalisierung enthalten ist. Der Entwurf dafür ist bislang nicht veröffentlicht, es gibt aber erste Ankündigungen, wie die Regelung aussehen soll, sowie mit einem ähnlichen Projekt von 2014 eine Art Blaupause – infolge der Ley Company, benannt nach dem damaligen Raumordnungsminister auf den Balearen, wurden bis zur Abschaffung der Regelung durch die 2015 nachfolgende Linksregierung knapp 1.500 Bauprojekte nachträglich legalisiert.
Antragsfrist von drei Jahren
Es wird davon ausgegangen, dass es eine Frist von drei Jahren geben wird, während der Anträge auf Legalisierung gestellt werden können. Ausgenommen sein dürften – neben den noch nicht verjährten Verstößen – mit großer Sicherheit besonders schwere Fälle etwa in Gebieten auf den Balearen mit Naturschutzauflagen sowie solche, in denen bereits Sanktionsverfahren laufen.
Auch wenn die konkreten, an die Gemeinden zu zahlenden Gebühren noch nicht offiziell sind, ist absehbar, dass es für die an einer Legalisierung interessierten Eigentümer nicht billig werden wird. Neben einer womöglich progressiv gestalteten Gebühr – wer früher zahlt, kommt günstiger davon – müssen Steuern und Abgaben nachgezahlt sowie zusätzliche Auflagen zu Energieeffizienz und zum Wassersparen eingehalten werden, wie es bereits im Wahlprogramm der Volkspartei vom vergangenen Jahr hieß. Darin stand außerdem, dass die Einnahmen zweckgebunden für Umweltschutz oder Projekte auf öffentlichem Grund verwenden werden müssen. Trotz des im Gesetzesprojekt angestrebten Bürokratieabbaus dürfte zumindest in diesem Bereich auf Immobilienbesitzer und Behörden ein höherer Verwaltungsaufwand zukommen.
Unsere Kompetenzzentren
Beratungsanfrage
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.