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Seminar: Tempolimit oder Stoppschild für die Ferienvermietung

Anmeldung zur Veranstaltung zum brisanten Thema "Tourismusgesetz der Balearen zur Regelung der Ferienvermietung"

17. August 2017

Das neue Tourismusgesetz der Balearen zur Regelung der Ferienvermietung ist ab dem 01.08. mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearen (BOIB) rechtsgültig geworden. Da sich bestimmte Regelungen im Gesetz widersprochen haben, wurde am Freitag, den 4. August ein Dekret beschlossen, welches die Unstimmigkeiten beheben soll. Damit ist u.a. auch ein Moratorium in Kraft getreten, daß das Erteilen von neuen Lizenzen für die private Ferienvermietung für die Dauer eines Jahres unterbindet. Jetzt haben der Stadtrat von Palma und der Inselrat von Mallorca eine gesetzliche Frist von einem Jahr, um Zonen festzulegen, in denen das Vermieten gestattet werden könnte oder weiterhin verboten bleibt.

Seminarthemen

Viele, die sich eine Immobilie auf Mallorca kaufen wollen, bevorzugen eine Testphase und mieten sich zunächst für die Ferien ein Haus oder eine Wohnung auf Mallorca, weil sie die Intimität eines privaten Appartements oder eines privaten Hauses dem Wohnen im Hotel vorziehen. Und schließlich ist die Miete einer privaten Wohnmöglichkeit günstiger als die Kosten im Hotel. Die Ferienvermietung ist geregelt im Tourismusgesetz. Danach ist die touristische Vermarktung von freistehenden Häusern, Fincas und Dorfhäusern grundsätzlich gestattet, wenn man dafür eine Lizenz hat und die Einnahmen versteuert.

Die Ferienvermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Appartementanlagen war grundsätzlich nicht gestattet, und zwar ausdrücklich nach dem Tourismusgesetz und teilweise auch aufgrund von Regelungen in den Satzungen der Appartementanlagen. Tatsächlich werden und wurden Tausende von Wohnungen illegal für Ferienzwecke vermietet. Die jetzige Linksregierung hatte in ihrem Wahlprogramm zugesagt, die Ferienvermietung von privaten Wohnungen zu regeln. Dabei stieß sie auf widerstreitende Interessen: Da war zunächst die einflussreiche Hotellobby, die wollte, dass die private Wohnungsvermietung zu Ferienzwecken generell untersagt bliebe und Verstöße energisch verfolgt würden. Klar: Ein Privater, der keine Einkommensteuer zahlt und auch die Tourismusabgabe nicht einzieht, kann bedeutend günstiger anbieten, als ein Hotelier. Dann waren es die Bürger, die monierten, dass aufgrund der Ferienvermietung günstiger Wohnraum dem Markt entzogen werde. Und dann waren da die privaten Eigentümer, die sich die Zusatzeinnahmen nicht nehmen lassen wollten. Schließlich intervenierte auch die Zentralregierung, die die Rechtsansicht vertritt, die Balearen hätten für diese Fragen keine Regelungskompetenz.

Nun ist am 1. August 2017 das geänderte balearische Tourismusgesetz in Kraft getreten, das aber diese Frage der Zulässigkeit der privaten Vermietung von Wohnungen zu Ferienzwecken nicht wirklich regelt. In dem wesentlichen Punkt der Freigabe von privaten Wohnungen für die Ferienvermietung gab es keine Mehrheit. Es wurde vielmehr ein einjähriges Moratorium beschlossen. In dieser Zeit dürfen keine Lizenzen für die Ferienvermietung von privaten Wohnimmobilien erteilt werden. In dieser Zeit sollen die Gemeinden der Balearen entscheiden, ob sie auf ihrem Gemeindegebiet die Freigabe wollen oder nicht. Die Gemeinde Palma hat sich schon dagegen entschieden.

Seminarinfo

Am Freitag, dem 1. September bieten wir - die European@ccounting - Ihnen ab 13.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zu diesem brisanten Thema an. Namhafte Referentinnen & Referenten - auch vom Tourismusministerium - werden ein Gesamtbild der aktuellen Situation darstellen und mit Ihnen diskutieren. 
Seminarunterlagen und Anmeldeformular finden Sie unter "Home" oder "Veranstaltungen".

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