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Steuerliche Ansässigkeit: Spanisches Finanzamt muss rund 60 Millionen Euro an Shakira zurückzahlen

In dem inzwischen achtjährigen Rechtsstreit hat jetzt der Nationale Gerichtshof ein Urteil gesprochen.

17. Juni 2026

Das spanische Finanzamt muss rund 60 Millionen Euro an Weltstar Shakira zurückzahlen. Das sieht ein Urteil des Nationalen Gerichtshofs (Audiencia Nacional) vom 18. Mai vor, das der kolumbianischen Sängerin in dem inzwischen achtjährigen Streit Recht gibt und feststellt, dass sie im Jahr 2011 nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sei. Bei der Summe handelt es sich nach spanischen Medienangaben um etwa 55 Millionen Euro, die aus Sicht des Gerichts zu Unrecht gezahlt wurden, zuzüglich Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

2011 befand sich Shakira auf Welttournee. Laut ihrem Anwaltsteam hatte sie weder einen Wohnsitz noch Kinder oder einen Geschäftssitz in Spanien.

Die Argumente des Gerichts

Konkret hob die Audiencia Nacional eine Entscheidung des Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichts (Tribunal Económico Administrativo Central) von 2021 auf. Diese betraf die Einkommensteuer und die Vermögensteuer für das Steuerjahr 2011. Das Gericht stellt fest, dass das Finanzamt nicht nachweisen konnte, dass sich Shakira lange genug in Spanien aufhielt, um hier steuerlich ansässig zu sein. Selbst unter Einbeziehung bestätigter und vermuteter Aufenthaltstage komme die Behörde höchstens auf 163 Tage. Shakira selbst hatte 143 Tage eingeräumt. 

Weder sei also die definierte Grenze von 183 Tagen erreicht worden, noch liege ein Nachweis vor, dass sich der Mittelpunkt von Shakiras wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen direkt oder indirekt in Spanien befunden habe, so die Richter. Im Gegenteil: Die der Sängerin zugeschriebene Unternehmensstruktur liege außerhalb Spaniens, ebenso wie der überwiegende Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

"Nach mehr als acht Jahren, in denen ich eine brutale öffentliche Vorverurteilung, orchestrierte Kampagnen zur Zerstörung meines Rufs und schlaflose Nächte ertragen musste, die schließlich meine Gesundheit und das Wohl meiner Familie beeinträchtigt haben, hat die Audiencia Nacional die Dinge endlich richtiggestellt", zitiert der spanische Staatssender RTVE Shakira. „Es gab niemals Betrug, und die Behörde konnte auch nie das Gegenteil beweisen – schlicht deshalb, weil es nicht wahr war." Ihr Name und ihre öffentliche Bekanntheit seien genutzt worden, um anderen Steuerpflichtigen eine Drohbotschaft zu senden. 

Wie es jetzt weitergeht

Die Audiencia Nacional verurteilte das spanische Finanzamt zur Übernahme der Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen Revision eingelegt werden. 

Spanien definiert die steuerliche Ansässigkeit über das Kalenderjahr. Wer in diesem Zeitraum mehr als 183 Tage im Land ist, kann ungeachtet der Meldesituation für das gesamte Jahr zum Residenten erklärt werden und muss daher grundsätzlich in Spanien sein weltweites Einkommen und Vermögen versteuern. Die steuerliche Ansässigkeit dreht sich aber nicht nur um die 183-Tage-Regel. Auch mit kürzerer Anwesenheit kann man vom Finanzamt als Steuerinländer angesehen werden.

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