Steuerliche Ansässigkeit: Was bedeutet die neue Entscheidung im Fall Shakira?
21. Mai 2026
Das spanische Finanzamt muss voraussichtlich Beträge und Sicherheiten im Gesamtumfang von rund 60 Millionen Euro zugunsten des Weltstars Shakira zurückerstatten beziehungsweise freigeben. Das sieht ein am 15. April gesprochenes und am 18. Mai bekannt gewordenes Urteil des Nationalen Gerichtshofs vor, das der kolumbianischen Sängerin Recht gibt. Die Audiencia Nacional stellte fest, dass sie 2011 nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Summe setzt sich nach spanischen Medienangaben zusammen aus Steuerforderungen, Sanktionen und Zinsen.
Das Urteil in einem mittlerweile achtjährigen Rechtsstreit betrifft lediglich das Steuerjahr 2011. In jenem Jahr befand sich Shakira auf Welttournee und hatte nach Darstellung ihres Anwaltsteams weder ein Haus noch Kinder oder einen Geschäftssitz in Spanien. Für den Zeitraum 2012 bis 2014 kam es Ende 2023 zu einer strafrechtlichen Verständigung: Shakira akzeptierte die Vorwürfe und zahlte eine Geldstrafe.
Die Argumente des Gerichts
Konkret hebt die Audiencia Nacional in dem jetzigen Urteil eine Entscheidung des Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichts (Tribunal Económico-Administrativo Central) von 2021 auf. Diese betraf die Einkommensteuer und die Vermögensteuer für das Steuerjahr 2011. Das Gericht stellt fest, dass das Finanzamt nicht nachweisen konnte, dass sich Shakira lange genug in Spanien aufhielt, um hier steuerlich ansässig zu sein. Selbst unter Einbeziehung bestätigter und vermuteter Aufenthaltstage komme die Behörde höchstens auf 163 Tage. Shakira selbst hatte 143 Tage eingeräumt.
Weder sei also die definierte Grenze von 183 Tagen erreicht worden, noch liege ein Nachweis vor, dass sich der Mittelpunkt von Shakiras wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen direkt oder indirekt in Spanien befunden habe, so die Richter. Im Gegenteil: Die der Sängerin zugeschriebene Unternehmensstruktur liege außerhalb Spaniens, ebenso wie der überwiegende Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
"Nach mehr als acht Jahren, in denen ich eine brutale öffentliche Vorverurteilung, orchestrierte Kampagnen zur Zerstörung meines Rufs und schlaflose Nächte ertragen musste, die schließlich meine Gesundheit und das Wohl meiner Familie beeinträchtigt haben, hat die Audiencia Nacional die Dinge endlich richtiggestellt", zitiert der spanische Staatssender RTVE Shakira. „Es gab niemals Betrug, und die Behörde konnte auch nie das Gegenteil beweisen – schlicht deshalb, weil es nicht wahr war." Ihr Name und ihre öffentliche Bekanntheit seien genutzt worden, um anderen Steuerpflichtigen eine Drohbotschaft zu senden.
Spanien bestimmt die steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen unter anderem nach dem Kalenderjahr. Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, kann unabhängig von einer formalen Anmeldung als steuerlich ansässig gelten und muss dort grundsätzlich sein weltweites Einkommen und Vermögen erklären. Die steuerliche Ansässigkeit hängt jedoch nicht allein von der 183-Tage-Regel ab. Auch bei kürzerer Anwesenheit kann eine Ansässigkeit in Spanien angenommen werden, wenn sich hier der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Interessen befindet oder gesetzliche Familienvermutungen greifen.
Wie es jetzt weitergeht
Die Audiencia Nacional verurteilte das spanische Finanzamt zur Übernahme der Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen Revision eingelegt werden.
So weitreichende finanzielle Konsequenzen das jetzt gesprochene Urteil für die in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommene Sängerin haben könnte, so enge Grenzen sind einer allgemeinen Übertragbarkeit gesetzt. Zum einen handelt es sich um einen komplexen und sehr individuellen Fall, bei dem etwa Fragen zu sogenannten sporadischen Abwesenheiten oder Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit geklärt werden mussten. Zum anderen muss aller Voraussicht nach eine endgültige Entscheidung in letzter Instanz, vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens, abgewartet werden. In jedem Fall zeigt das Urteil die Notwendigkeit einer umfassenden und rechtzeitigen Planung, Beratung und Gestaltung in Fragen der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien.
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News - 15. Mai 2026
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