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Sicherheit am Arbeitsplatz während Corona auf Mallorca

Der Gesetzgeber hat einen Maßnahmenkatalog für Unternehmen erlassen, die während des Alarmzustands und Lockdowns weiterarbeiten

17. April 2020

Maßnahmen für Arbeitgeber und Unternehmen

Spanien hat folgende Sicherheitsmaßnahmen für alle Betriebe festgelegt, die während des Alarmzustands weiter arbeiten dürfen:

  • Durchgehende Arbeitstage einrichten. 
  • Arbeiter müssen den Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten und mit individueller Schutzausrüstung ausgestattet sein.
  • Sie müssen so wenig Zeit wie möglich auf der Straße verbringen
  • Pausen und Mahlzeiten werden in Schichten eingeteilt, damit es nicht zu Ansammlungen in den Gemeinschaftsräumen kommt.
  • In den Fahrzeugen, mit denen die Arbeitnehmer zur Arbeit fahren, darf sich nur eine Person pro Reihe aufhalten.
  • In den Materialtransportfahrzeugen dürfen sich maximal zwei Personen aufhalten.
  • Ein tägliches Protokoll muss über alle Personen geführt werden, die den Standort betreten (Lieferanten, Standortleitung, Eigentum, Verkäufer usw.).
  • Informationstafeln mit den grundlegenden Empfehlungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus werden für alle einsehbar angebracht
  • Reinigungsbereiche sind mit Wasser, Seife und Löschpapier oder hydroalkoholischer Lösung zum Händewaschen einzurichten.
  • Verbesserte Reinigung und Desinfektion von Büroeinrichtungen und auch von Arbeitsgeräten 

Privatmaßnahmen für Arbeitnehmer

Präventivmaßnahmen, die von den Arbeitnehmern zu ergreifen sind: 

  • Messen Sie die Temperatur täglich vor der Arbeit
  • Halten Sie einen Sicherheitsabstand von zwei Metern ein und verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung
  • Hände an den zu installierenden Punkten häufig waschen
  • Beitrag zur sauberen Wartung der Anlagen und Werkzeuge
  • Handschuhe tragen und Schutzausrüstung, Besteck, Brille oder Getränke nicht mit Kollegen teilen 

Gesundheitscheck für Mitarbeiter

Unternehmen, die ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, müssen alle ihre Mitarbeiter einen Fragebogen ausfüllen lassen. Dieser Fragebogen muss, sobald er ausgefüllt ist, per E-Mail an Ihre Versicherungsgesellschaft oder, falls dies nicht möglich ist, an den Präventionsdienst für Arbeitsunfälle weitergeleitet werden. Wenn Sie ihn an uns zurückschicken, müssen Sie in der Betreffzeile "Fragebogen zur Wiederaufnahme der Tätigkeit" angeben, zusammen mit dem Namen des Unternehmens und der Anzahl der Fragebögen, die von den Mitarbeitern in einer der Fragen bejaht wurden.

Wenn die Arbeiterinnen und Arbeiter alle Fragen negativ beantwortet haben, können sie zur Tätigkeit zurückkehren. Wenn sie auf eine der Fragen mit Ja geantwortet haben, können sie nicht wieder aufgenommen werden, und das Unternehmen muss sich an den Präventionsdienst für Arbeitsunfälle wenden.

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