Spanischer Mindestlohn erhöht
28. Februar 2022Unsere Abteilung Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht informiert: Die spanische Regierung hat rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres den Mindestlohn angehoben. Für Personen, die stundenweise bezahlt werden – wie Putz- und Haushaltskräfte, wurde der Mindestverdienst auf 7,82 Euro pro Stunde festgesetzt.
Wer Vollzeit arbeitet, muss nun mindestens 1000 Euro monatlich verdienen. Das sind 35 Euro mehr als noch 2021. Da auf Mallorca und im Rest des Landes 14 Monatsgehälter üblich sind, liegt das jährliche Bruttomindesteinkommen somit bei 14.000 Euro.
Unsere Lohnabteilung kümmert sich um die gesamte arbeitsrechtliche, steuerliche und versicherungsrechtliche Betreuung u.a. bei privaten Hausangestellten und dem Personal von Firmen – einer von vielen Servicebereichen, den die PlattesGroup für ihre Mandanten abdeckt.
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