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Vorerst keine Einigung zu globaler Mindeststeuer

Auf EU-Ebene wird für Ende Mai 2022 ein Übereinkommen auf Grund­lage ei­nes über­ar­bei­te­ten Richt­li­nien­ent­wur­fes an­ge­strebt.

28. April 2022

Auf EU-Ebene konnte keine Ei­ni­gung zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer erzielt werden. Nun wird für Ende Mai 2022 eine Ei­ni­gung auf Grund­lage ei­nes über­ar­bei­te­ten Richt­li­nien­ent­wur­fes an­ge­strebt.

Auf­grund der Kri­tik an den en­gen Zeit­vor­ga­ben des ur­sprüng­li­chen Richt­li­nien­ent­wurfs sieht der mit Da­tum vom 28.03.2022 ak­tua­li­sierte Richt­li­nien­ent­wurf eine Ver­schie­bung des Erst­an­wen­dungs­zeit­raums um ein Jahr, so­mit ab 2024, vor. Außer­dem wurde eine Überg­angs­klau­sel ein­gefügt, die er­laubt, Mit­glieds­staa­ten, in de­nen höchs­tens zwölf ober­ste Mut­ter­ge­sell­schaf­ten ansässig sind, für einen Überg­angs­zeit­raum von sechs Ge­schäfts­jah­ren be­gin­nend ab dem 31.12.2023 von der An­wen­dung der Re­ge­lun­gen zur Um­set­zung der glo­ba­len Min­dest­steuer aus­zu­neh­men. An­stelle der bis­her vor­ge­se­he­nen Sank­tio­n in Höhe von 5 Prozent des Um­sat­zes bei Verstößen ge­gen die Erklärungs­pflich­ten soll es nun den ein­zel­nen Mit­glieds­staa­ten ob­lie­gen, wirk­same Sank­tio­nen fest­zu­le­gen.

Der Kom­pro­miss­vor­schlag schei­terte An­fang April noch an der Ab­leh­nung Po­lens mit Ver­weis auf die man­gelnde Verknüpfung zwi­schen der glo­ba­len Min­dest­steuer und der zu­dem von der OECD vor­ge­se­he­nen Neu­ord­nung von Be­steue­rungs­rech­ten sehr großer in­ter­na­tio­na­ler Kon­zerne. Ende Mai soll er­neut eine Ei­ni­gung auf EU-Ebene zur glo­ba­len Min­dest­steuer ge­sucht wer­den.

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