Steuermauer - Inhaftierung von Start-Ups?
22. Oktober 2021Durch unsere langjährige und erfolgreiche Tätigkeit bei der Betreuung von Wegzugsfällen aus Deutschland nach Spanien - insbesondere nach Mallorca/Ibiza - bedarf es der Darstellung folgender Gesetzesänderung in Deutschland.
Deutsche Politiker lassen keine Möglichkeit aus, die Werte Freiheit und Gleichheit innerhalb der EU zu loben und weisen darauf hin, dass alles dafür getan werden muss diese Werte zu erhalten und zu stärken.
Das sind die Worte - die Taten sind völlig anders.
Dazu ein kleines Beispiel. Ein Unternehmer verlegt seinen Wohnsitz von Hamburg nach München. Steuerlich passiert - bis auf einen evtl. andere Gewerbesteuerbelastung - nichts. Zieht der Unternehmer nach Wien, kassiert der deutsche Staat eine Wegzugssteuer. Der Staat behandelt den Unternehmer als hätte er seine Anteile an seiner Kapitalgesellschaft verkauft.
In Zahlen: Bei einem Unternehmenswert von 1.100.000 € und Anschaffungskosten von 100.000 € ergibt sich ein fiktiver Veräußerungsgewinn von 1.000.000 €. Die Besteuerung erfolgt im Wege des Teileinkünfteverfahrens und beträgt ca. 280.000 €.
Rechtslage bis zum 31.12.2021:
Beim Umzug in ein anderes EU/EWR-Land wird eine Dauerstundung gewährt. Diese Stundung erfolgte zeitlich unbefristet, zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten. Erst dann, wenn der Unternehmer in ein Nicht-EU-Land zieht oder seine Kapitalgesellschaftsanteile verkauft, wird die Steuer fällig.
Rechtslage ab dem 01.01.2022:
Bei nicht nur vorübergehenden Wegzügen ist die Steuer grundsätzlich sofort fällig; nur auf Antrag – und das in der Regel auch nur gegen Sicherheitsleistung – kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden. Neben weiteren Erschwernissen erwähnen wir hier nur noch folgende: Wenn Gesellschaftsanteile grenzüberschreitend verschenkt werden, fällt ebenfalls die Wegzugssteuer an.
FAZIT:
- Es stellt sich die Frage der Europarechtskonformität. Das werden wir dann in einigen Jahren erfahren.
- Deutschland ist Exportweltmeister. Dazu bedarf es aber immer mehr internationaler Mobilität. Diese wird für die Gesellschafter und deren potentieller Erben erheblich erschwert - wenn nicht sogar verhindert.
- Für die gesamte deutsche Start-up-Szene wirkt diese neue Vorschrift wie eine Inhaftierung. Die Gründer haben bei Erfolg hohe Bewertungen. Bei meist notwendiger Internationalisierung fehlt aber das Geld, die drohende Wegzugssteuer zu zahlen. Die Auswirkungen für den Standort Deutschland kann sich jeder selbst ausmalen.
Lösungsansätze:
In Abhängigkeit vom Einzelfall können Instrumente wie der Formwechsel der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, die Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen in eine (geschäftsleitende) Holding-Personengesellschaft oder Übertragungslösungen, auch unter Einsatz von Stiftungen oder Nießbrauchsgestaltungen, zum Ziel führen.
Weiterführende Informationen zum Thema
Wegzugsbesteuerung | Deutsche Gesetzgebung seit 01.01.2022
Das Thema „Wegzugsbesteuerung“ befasst sich mit den steuerlichen…
Enzyklopädie - Gestaltungsberatung: Wegzug, Onboarding, Mittelstandslösung
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