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Steuerrechner | Berechnen Sie Ihre Steuerbelastung in Spanien

05. Februar 2021

Unserem Leitsatz - Sie sind der Kapitän, wir die Lotsen - folgend ermöglichen wir unseren "Kapitänen" mit diesem kostenlosen Service sich die Steuerbelastung in Spanien selbst zu errechnen. Die Nicht-Residenten können sich die Belastung mit Erbschaft- und Vermögensteuer errechnen. Die "Selbstnutzungsteuer", die in Deutschland und Österreich nicht bekannt ist, führt ebenfalls zu einer geringen steuerlichen Belastung, die man aber kennen sollte. Die Kenntnis über die doch signifikant hohe Grunderwerbsteuer, als Erwerbsnebenkosten, ist zweckdienlich.

Da eine Vielzahl von deutschen Nicht-Residenten ihre Immobilien über S.L.-Strukturen erwerben bieten wir einen Rechner an, mit dem die wahrscheinliche Steuerlast errechnet werden kann, falls das deutsche Finanzamt sich mit den Konsequenzen der "verdeckten Gewinnausschüttung - vGA" beschäftigt. Wir bedauern die vielleicht aus den Berechnungen entstehenden Unannehmlichkeiten sehr, jedoch ist die Kenntnis im Sinne der Prävention alternativlos. 

Wenn man die doch teilweise erschreckenden Belastungen durch die vGA erkennt, folgt i.d.R. die Auflösung der S.L., mit den Steuerbelastungen, die mit dem entsprechenden "Steuerrechner" ermittelt werden können.

Vermögensteuer auf den Balearen
Die neue Links-Regierung hat eine Vermögensteuerbelastung verabschiedet, die in der Spitze mit einer jährlichen Belastung von 3,45 % weltweit zu den Spitzenreitern gehört. Unter dem angegebenen Link finden Sie die balearische Vermögenssteuertabelle.

Staatliche Vermögenssteuertabelle 
Aufgrund der spanischen Gesetze hat der EU-Resident die Möglichkeit entweder die Belastung mit regionaler (Balearen) oder mit den staatlichen Sätzen zu wählen. Unter dem angegebenen Link finden Sie die staatliche Vermögenssteuertabelle. Da die staatliche Vermögensteuerbelastung günstiger als die regionale ist, haben wir die nebenstehende Berechnungstabelle auf der Grundlage der staatlichen Vermögensteuer aufgebaut. 

Zur Berechnung

Vermögensteuer auf den Balearen 
Die neue Links-Regierung hat eine Vermögensteuerbelastung verabschiedet, die in der Spitze mit einer jährlichen Belastung von 3,45 % weltweit zu den Spitzenreitern gehört. Unter dem angegebenen Link finden Sie die balearische Vermögenssteuertabelle.

Zur Berechnung

Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist eine verdeckte Gewinnausschüttung eine Zuwendung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

Zur Berechnung

Wann gemäß Art. 363 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes („LSC“) 1/2010 eine Kapitalgesellschaft aufgelöst werden muss, erfahren Sie in folgendem Beitrag:  Auflösung einer Kapitalgesellschaft 

Zur Berechnung

In Deutschland gibt es keine Selbstnutzungssteuer. Insoweit kann diese in Spanien zu zahlende Steuer in Deutschland auch nicht angerechnet werden. Der Steuersatz von 19 % kann nur genutzt werden, wenn eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung des EU-Heimatlandes vorliegt. Wenn keine Bescheinigung vorliegt beträgt der Steuersatz 24 %.

Zur Berechnung

Erbschaftsteuer der Balearen 
Ab dem 01. Januar 2016 gilt auf den Balearen folgende neue Erbschaftssteuertabelle - klicken Sie hier > Erbschaftsteuertabelle - Balearen. Die Steuersätze gelten auch für EU-Nichtresidenten. Aufgrund des Urteils des EUGH aus dem Jahr 2014 musste Spanien die Erbschaftsteuer für EU-Residenten völlig neu gestalten um Benachteiligungen gegenüber EU-Bürgen zu beseitigen. Somit bezahlt ein EU-Resident mittlerweile die gleiche Erbschaftsteuer wie ein Balearen-Resident.

Staatliche Erbschaftsteuer
ACHTUNG: Wenn ein Nicht-EU-Resident erbt oder schenkt, gilt weiterhin die staatliche Erbschaftssteuertabelle - klicken Sie hier > Erbschaftsteuer - Staatliche Tabelle - mit signifikant höheren Erbschaftssteuersätzen. Wenn Nicht-EU-Residenten somit eine wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien aufnehmen, sollte zwingend eine Struktur gesucht werden, die eine Milderung der Erbschaftsteuer im Erbfall berücksichtigt.

Zur Berechnung

Grunderwerbsteuer der Balearen
Mit Datum 01. Januar 2016 hat die neue Linksregierung der Balearen eine neue Grunderwerbsteuertabelle verabschiedet, die Sie ebenfalls unter dem angegebenen Link einsehen können.

Zur Berechnung

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