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Erbschafts- und Schenkungsteuer – Steuertabellen

Ausländer, die in Spanien vererben oder schenken wollen, sehen sich mit einigen Besonderheiten konfrontiert: Im Gegensatz zu Deutschland werden in Spanien Erbschaft und Schenkung unterschiedlich besteuert. Zudem haben sowohl der spanische Staat als auch die Autonomieregionen eigene Steuertabellen, nach denen die Steuerlast ermittelt wird. Die Erbschaftsteuer unterliegt der Zuständigkeit der einzelnen spanischen Regionen und kann daher je nach Region variieren.

Ab dem 18. Juli 2023 verfügte die Balearen-Regierung für Residenten eine Regelung, die einer effektiven Abschaffung der Erbschaftsteuer für nahe Verwandte gleichkommt, insbesondere für die Verwandtschaftsgruppen I und II (direkte Vorfahren und Nachkommen sowie Ehepartner). Zudem werden die entsprechenden Steuersätze für Übertragungen zwischen Geschwistern sowie Tanten/Onkeln und Nichten/Neffen je nach Umständen um 25 oder 50 Prozent reduziert. Im November 2023 wurde der Gesetzestext dahingehend angepasst, dass auch Nichtresidenten von dieser Steuerbefreiung profitieren können. Die genannten Begünstigungen gelten gleichermaßen für Erbschaften zu Lebzeiten, auch bekannt als Nachfolgepakt. Die Schenkungsteuer wird jedoch von dieser Reform nicht angetastet und bleibt somit unverändert.

Achtung: Es gibt jedoch Ausnahmen. Die 100-prozentige Gutschrift gilt nur, wenn bei Erbschaften, die Immobilien umfassen, der Wert der Immobilien maximal 20 Prozent über dem Marktreferenzwert liegt. Andernfalls ist die Erbschaft steuerpflichtig. Unser Steuerrechner zeigt Ihnen, wie die Steuerlast in einem solchen Fall für die Verwandtschaftsgruppen I und II aussehen würde. Unter bestimmten Umständen kann es vorteilhaft sein, auf die Steuerbefreiung zu verzichten. Wir beraten Sie dazu gerne.

Im Folgenden finden Sie die Erbschaftsteuertabellen der Balearen und des spanischen Staats sowie die balearische Schenkungsteuertabelle.

Die verschiedenen Steuersätze tabellarisch aufbereitet

Seit dem 1. Januar 2016 gilt auf den Balearen die folgende Erbschaftsteuertabelle:

Allgemeine Tabelle

Bemessungsgrundlage (Euro)Steuerbetrag Gesamt (Euro)Überschießender Betrag (Euro)Steuersatz (%)
0,00 8.000,007,65
8.000,00612,008.000,008,50
16.000,001.292,008.000,009,35
24.000,002.040,008.000,0010,20
32.000,002.856,008.000,0011,05
40.000,003.740,008.000,0011,90
48.000,004.692,008.000,0012,75
56.000,005.712,008.000,0013,60
64.000,006.800,008.000,0014,45
72.000,007.956,008.000,0015,30
80.000,009.180,0040.000,0016,15
120.000,0015.640,0040.000,0018,70
160.000,0023.120,0080.000,0021,25
240.000,0040.120,00160.000,0025,50
400.000,0080.920,00400.000,0029,75
800.000,00199.920,00darüber hinaus...34,00

Für Nichtresidenten gelten die nationalen Regelungen, jedoch können Nichtansässige alternativ die Steuernorm jener Region anwenden, in der sich der wertmäßig größte Teil des zu übertragenden Vermögens befindet. Sie können also wahlweise die staatliche Regelung oder die vorteilhaftere balearische mit der folgenden Tabelle anwenden (Multiplikationskoeffizienten gemäß Tabelle weiter unten sind zu berücksichtigen):

Bemessungsgrundlage bis (Euro)Steuerbetrag ab 2016 (Euro)Überschießender Betrag bis (Euro)Steuersatz ab 2016 (%)
0,000,00700.000,001,00
700.000,007.000,00300.000,008,00
1.000.000,0031.000,001.000.000,0011,00
2.000.000,00141.000,001.000.000,0015,00
3.000.000,00291.000,00darüber hinaus...20,00


Der korrigierte (= endgültige Steuerbetrag) ermittelt sich aus der Berechnung eines Multiplikationskoeffizienten gemäß der folgenden Tabelle. Dabei wird der aus den vorherigen Tabellen errechnete Steuerbetrag gemäß bestehendem Vermögen sowie Verwandtschaftsgruppen korrigiert:

Übersicht der Multiplikationskoeffizienten

Vorvermögen (Euro)Verwandtschaftsgruppen
 I + IIIII*III**IV (andere)
0 bis 400.000,001,00001,27061,65751,7000
400.000,01 bis 2.000.000,001,05001,33411,70001,7850
2.000.000,01 bis 4.000.000,001,10001,39771,78501,8700
Mehr als 4.000.000,001,20001,52471,95502,0400

*Blutsverwandte der Seitenlinie 2. und 3. Grades
**Eingeheiratete Verwandte der aufsteigenden und absteigenden Linie

Für die Verwandtschaftsgruppen I und II: pauschal 7 % (kein Multiplikationskoeffizient)
 
Für die Verwandtschaftsgruppen III und IV:

Bemessungsgrundlage bis (Euro)Steuerbetrag ab 2016 (Euro)Überschießender Betrag bis (Euro)Steuersatz ab 2016 (%)
0,000,008.000,007,65
8.000,00612,008.000,008,50
16.000,001.292,008.000,009,35
24.000,002.040,008.000,0010,20
32.000,002.856,008.000,0011,05
40.000,003.740,008.000,0011,90
48.000,004.692,008.000,0012,75
56.000,005.712,008.000,0013,60
64.000,006.800,008.000,0014,45
72.000,007.956,008.000,0015,30
80.000,009.180,0040.000,0016,15
120.000,0015.640,0040.000,0018,70
160.000,0023.120,0080.000,0021,25
240.000,0040.120,00160.000,0025,20
400.000,0080.920,00400.000,0029,75
800.000,00199.920,00darüber hinaus...34,0


Die korrigierte Gesamtquote erhält man, indem man auf die Gesamtquote die vervielfachende Bewertungszahl, die abhängig von dem zuvor bestehenden Vermögen und der Gruppe des Verwandtschaftsgrades zutrifft, anwendet:

Übersicht der Multiplikationskoeffizienten

Vermögen / Steuerklasse bis (Euro)I + IIIII***III****IV
Von 0 bis 400.000,001,00001,58821,95002,0000
Von 400.000,01 bis 2.000.000,001,05001,66762,00002,1000
Von 2.000.000,01 bis 4.000.000,001,10001,74712,10002,2000
ab 4.000.000,001,20001,90592,30002,4000

*** Seitenverwandtschaft 2. und 3. Grades durch Blutsverwandtschaft, Vor- und Nachfahrendurch Verschwägerung
**** Seitenverwandtschaft 2. und 3. Grades durch Verschwägerung

Die spanische Zentralegierung hat folgende Steuersätze für die Erbschaft festgelegt:

Bemessungsgrundlage (Euro)Steuerbetrag (Euro)Überschießender Betrag (Euro)Steuersatz (%)
0,000,007.993,467,65
7.993,46611,507.987,458,50
15.980,911.292,437.987,459,35
23.968,362.037,267.987,4510,20
31.955,812.851,987.987,4511,05
39.943,263.734,597.987,4511,90
47.930,714.685,107.987,4512,75
55.918,175.703,407.987,4513,60
63.905,626.789,797.987,4514,45
71.893,077.943,987.987,4515,30
79.880,529.166,0639.877,1516,15
119.757,6715.606,2239.877,1518,70
159.634,8323.063,2579.754,3021,25
239.389,1340.011,04159.3988,4125,20
398.777,5480.665,08398.777,5429,75
797.555,08199.291,40darüber hinaus...34,00

Der korrigierte (= endgültige Steuerbetrag) ermittelt sich aus der Berechnung eines Multiplikationskoeffizienten gemäß der folgenden Tabelle. Dabei wird der aus den vorherigen Tabellen errechnete Steuerbetrag gemäß bestehendem Vermögen sowie Verwandtschaftsgruppen korrigiert:

Übersicht der Multiplikationskoeffizienten

Vermögen / Steuerklasse bis (Euro)I + IIIIIIV
bis 402.678,111,00001,58822,0000
402.678,11 - 2.007.380,431,05001,66762,1000
2.007.380,43 - 4.020.770,981,10001,74712,2000
ab 4.020.770,981,20001,90592,4000

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