Auslandstransaktionen von Mallorca-Residenten im Fokus
In der aktuellen Podcast-Folge sprechen Willi-pedia Podcast Creator Jörg Jung und Thomas Fitzner, Steuerexperte und Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup, über die ETE-Erklärung und deren Bedeutung für Residenten in Spanien, insbesondere auf Mallorca.
Die ETE-Erklärung (Encuesta sobre Transacciones Exteriores) ist eine statistische Informationserklärung an die spanische Nationalbank, die ab einem Auslandsaldo von 1 Million Euro oder kumulierten Auslandstransaktionen von 1 Million Euro im Jahr verpflichtend wird. Sie betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und dient rein statistischen Zwecken - ohne direkte Steuerlast.
Wichtige Punkte der ETE-Erklärung:
- Frist: Die Erklärung bezieht sich auf das Kalenderjahr (Stichtag: 31. Dezember) und muss bis zum 20. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
- Schwierigkeiten: Zum Fristende stehen häufig noch nicht alle relevanten Daten zur Verfügung, besonders nach der Weihnachtssaison.
- Berechnung: Der Auslandssaldo umfasst alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Ausland. Positiver und negativer Saldo werden addiert.
- Einreichung: Die Erklärung kann nur mit einer persönlichen elektronischen Unterschrift (Certificado Digital) eingereicht werden.
Praktische Hinweise:
- Auch wenn theoretisch hohe Strafen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind, zeigt sich aus Erfahrung der PlattesGroup die spanische Nationalbank bisher kulant.
- Wer potenziell erklärungspflichtig ist, sollte sich rechtzeitig um die elektronische Unterschrift kümmern.
Jörg Jung
Was habe ich eigentlich, wenn ich hier in Spanien wohne oder auch in Spanien Geschäfte mache, mit der Nationalbank zu tun? Und was bedeutet ETE? Naja, wir reden darüber. Und zwar mit dem Steuerexperten der PlattesGroup gerade im Hinblick auf die Mallorca-Residenten, mit Thomas Fitzner. Einen wunderschönen guten Tag, Thomas.
Thomas Fitzner
Guten Morgen, Jörg.
Jörg Jung
Ich habe es gerade eben erwähnt. ETE ist eine Informationserklärung, die hat mit der Spanischen Nationalbank zu tun. Was habe ich denn bitteschön als Steuerpflichtiger jetzt auch noch mit der Nationalbank? Ich kenne da ja auch keinen.
Thomas Fitzner
Also zunächst mal handelt es sich, wie du richtig sagst, um eine Erklärung an die Nationalbank, hat also nichts mit den Steuererklärungen zu tun, ist aber die erste persönliche Erklärung, die wir für unsere Mandanten als natürliche Personen hier bearbeiten. Kurz zur Vorgeschichte, die Banken waren bis vor ungefähr 10, 12 Jahren verpflichtet, über bestimmte Daten ihrer Kunden Informationen an die Nationalbank abzuliefern zu statistischen Zwecken. Und ein Teil dieser Verpflichtung ist jetzt auf die Steuerbürger, auf die spanischen Steuerbürger übergegangen. Das heißt, ab einem bestimmten Auslandssaldo, beziehungsweise ab einer bestimmten Höhe von Transaktionen mit dem Ausland, ist der Steuerbürger verpflichtet, an die Spanische Nationalbank über ein gegebenes Jahr eine Informationserklärung zu statistischen Zwecken einzureichen. Diese Erklärung hat, wie erwähnt, nichts mit den Steuererklärungen zu tun.
Und das Problem bei dieser Erklärung ist, dass die bereits per 20. Januar fällig wird. Das ist insofern ein Thema, als zu diesem Zeitpunkt viele der Daten, die man da abliefern soll, eigentlich noch gar nicht zur Verfügung stehen. Ausgleichend dazu muss man sagen, dass die Nationalbank sich nach unserer bisherigen Erfahrung sehr kulant gezeigt hat, wenn man diese Frist nicht genau einhält. Das heißt, obwohl in der Theorie potentiell hohe Strafen vorgesehen sind, wenn man dieser Erklärungsverpflichtung nicht nachkommt, haben wir in der Praxis tatsächlich noch nie erlebt, dass das angewendet worden ist. Aber man muss auch noch dazu sagen, dass für diese Erklärung eine hohe Schwelle zu überschreiten ist. Das heißt, nicht jeder, der in Spanien lebt, ist automatisch zu dieser Erklärung verpflichtet, sondern die Verpflichtung entsteht erst ab einem Auslandssaldo von einer Million Euro bzw. ab einer Höhe der Auslandstransaktionen, kumuliert natürlich, von einer Million in einem Kalenderjahr.
Jörg Jung
In welche Richtung geht denn das? Also ich weiß es zum Beispiel, ich transferiere von Deutschland einen Betrag X, die Schwelle ist ein bisschen niedriger, ich glaube, das sind dann ab 15.000 oder 20.000 Euro, muss ich noch mal nachschauen, dann muss ich in Deutschland zum Beispiel, wenn ich es von Deutschland ins Ausland transferiere, eine Meldung an die Bundesbank machen. In welche Richtung geht es denn bei der Spanischen Nationalbank? In beide Richtungen oder auch wenn ich von Spanien raus ins Ausland transferiere und auch wenn aus dem Ausland was kommt, also in welche Richtungen geht denn diese Erklärungspflicht?
Thomas Fitzner
Also zunächst mal ist festzuhalten, dass die Meldung, die du erwähnst, mit den Geldwäschegesetzen zu tun hat. Und diese Informationserklärung, von der wir hier sprechen, die also ETE heißt, das heißt, das ist die Abkürzung für “Encuesta sobre Transacciones Exteriores”, wörtlich übersetzt Umfrage über Auslandstransaktionen, rein statistischen Zwecken dient. Und um deine Frage zu beantworten, maßgeblich sind Transaktionen vom Ausland nach Spanien oder in die Gegenrichtung.
Jörg Jung
Wir reden aber nur von Residenten.
Thomas Fitzner
Genau, wir sprechen über Personen, die in Spanien ansässig sind. Wobei eine wichtige Präzisierung ist, diese Erklärungsverpflichtung entsteht nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen. Das heißt also Gesellschaften, Firmen. Ich fokussiere nur deswegen die natürlichen Personen, weil das der Arbeitsbereich der Abteilung Residenten ist, die ich verantworte, die sich ausschließlich die natürlichen Personen kümmert. Die PlattesGroup nimmt aber die entsprechende Prüfung der Erklärungsverpflichtung für alle Firmen, die bei uns in der Betreuung stehen, als Bestandteil der jährlichen Routinebetreuung durch.
Jörg Jung
Also, wie gesagt, Stichtag war im Januar sagst du?
Thomas Fitzner
Ja, der Stichtag ist der 31. Dezember für die Erklärung und das Ende der Einreichungsfrist ist der 20. Januar des Folgejahres. Also, wie gesagt, sehr, sehr früh schon, was natürlich die Schwierigkeit bedingt, dass manche Daten zu diesem Zeitpunkt auch noch gar nicht vorliegen. Das ist eine wesentliche Schwierigkeit, zumal wir alle wissen, über die Weihnachtssaison hin, die ja hier mit den Heiligen Drei Königen endet, normalerweise sowieso der vollkommene Stillstand bei Banken, Versicherung etc. herrscht.
Jörg Jung
Wir machen aber noch mal ein kleines Resümee. Also es ist nicht eine Steuer oder eine Gebühr. Das heißt also, wenn ich am 20. sage, so so viel habe ich da rausgehauen, dann kriege ich irgendwelche Gebühren oder Steuern. Das hat damit nichts zu tun. Das ist rein statistisch. Aber wenn man es verpasst, gibt es theoretisch Strafen, die aber in der Praxis eigentlich so nie vorkommen. Habe ich das richtig resümiert?
Thomas Fitzner
Das ist korrekt. Wir können zwar nicht komplett ausschließen, dass das Finanzamt vielleicht Einblick erhält in diese Erklärungen. Wir haben aber eine solche Querbeziehung noch nie festgestellt. Das hat unter anderem damit zu tun, bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro Auslandssaldo diese ETE-Erklärung für das Finanzamt nicht sehr aussagekräftig ist. Da werden wirklich nur eine Handvoll kumulierter Zahlen gemeldet. Und dazu kommt noch, dass die Methodik der Erklärung eine ganz Eigene ist. Also um dir ein Beispiel zu geben. Ich habe ja erwähnt, dass ab einem Auslandssaldo von einer Million Euro die Erklärungspflicht entsteht. Und die Frage ist jetzt, was ist ein Auslandssaldo? Und die Antwort darauf ist, was immer ein spanischer Steuerbürger im Ausland hat, sei es ein Bankkonto, sei es ein Golddepot, sei es eine Immobilie, seien es Anteile einer Firma, sei es Wertpapiere, ist als Bestandteil des Gesamtauslands-Saldos zu betrachten. Und um das Ganze noch ein bisschen merkwürdiger zu machen, sind auch die Verbindlichkeiten Bestandteil dieses Auslandssaldo.
Um das an einem Beispiel zu erläutern, wenn ich eine Immobilie im Ausland habe, die 700.000 Euro wert ist und ich habe zum Erwerb dieser Immobilie ein Darlehen aufgenommen von 400.000 Euro bei einer ausländischen Bank, dann würde man ja der Logik folgend sagen, mein Auslandsaldo beträgt 700.000 minus 400.000, Verbindlichkeit ist gleich 300.000 Euro positiver Auslandsaldo. Aber genauso funktioniert die Erklärung ETE nicht. Weil es sich um eine statistische Erklärung handelt, werden dort sämtliche Auslandsalden, sowohl die positiven wie die negativen addiert. Das heißt im gerade erwähnten Fall: Immobile 700.000, Verbindlichkeit 400.000 beträgt mein Auslandssaldo in der Logik der Erklärung ETE 700.000 plus 400.000, weil ich ja tatsächlich zwar einen positiven und einen negativen Auslandssaldo habe, aber die beiden werden addiert. Das heißt, ich habe 1,1 Millionen Auslandssaldo in den Augen der Nationalbank und werde damit erklärungspflichtig. Ein wichtiger und praktischer Hinweis ist, dass diese Erklärung nur mit der persönlichen elektronischen Unterschrift eingereicht werden kann. Im Unterschied zu den Steuererklärungen, die wir ja mit der elektronischen Unterschrift des Büros einreichen können. Das bedeutet, dass man sich im Hinblick auf das Ende der Einreichungsfrist schon relativ früh um diese elektronische Unterschrift kümmern muss, damit man die Frist dann auch einhalten kann. Es nützt nichts, dass man sämtliche Daten beieinander hat, die am 20. Januar einzureichen und dann stellt man fest, man hat keine elektronische Unterschrift. Das heißt, das ist eine unbedingte Voraussetzung und wer den Verdacht hat, dass er einreichungspflichtig wird, sollte sich rechtzeitig um dieses sogenannte Certificado digital bemühen, das im übrigen eine Menge anderer Vorteile auch bietet, also das unter anderem auch ermöglicht beim Finanzamt jederzeit einzusehen, welche Erklärungen und vorliegen und auch sehr viele Behördengänge wesentlich erleichtert.
Jörg Jung
Und da ist er zuständig, der Experte der PlattesGroup und Leiter der Abteilung Residenten, Thomas Fitzner. Wir machen hier eine ganze Steuer-, Modelo- und was es alles gibt - Serie. Das heißt, wir hören uns ganz, schnell wieder. Dann unter anderem mit dem berühmten Modelo 720. Klären wir aber in einer der nächsten Podcast Folgen. Bis dahin vielen Dank erstmal, Thomas Fitzner.
Thomas Fitzner
Sehr gerne, tschüss!
Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp