ETE | Erklärung von Auslandstransaktionen
Die Umfrage über Auslandstransaktionen ETE (Encuesta sobre Transacciónes Exteriores) ist eine Informationserklärung an die Spanische Nationalbank und dient statistischen Zwecken. Verpflichtend ist die Erklärung für natürliche und juristische Personen, die mit dem Ausland Transaktionen durchgeführt haben oder aber Aktiv- oder Passivsalden oder Veränderungen derselben im Gesamtumfang von mehr als 1 Million Euro aufweisen. Diese Erklärung ist jeweils bis zum 20. Januar des Folgejahres einzureichen. Die Einreichung kann nur elektronisch und nur mit der persönlichen elektronischen Unterschrift des Erklärungspflichtigen erfolgen.
Besonderheiten der ETE in Spanien
Zu erklären sind die Werte in zwei getrennt zu behandelnden Kategorien, nämlich Transaktionen einerseits sowie Salden (Bestände) bzw. deren Veränderungen andererseits, sofern der Gesamtbetrag in zumindest einer der beiden Kategorien 1 Million Euro übersteigt. Im Konkreten sind zu erklären:
- Transaktionen jeglicher Art mit Nichtresidenten und unabhängig von der Art und Weise der Abrechnung (Überweisungen, Gutschriften, Abbuchungen, Gegenverrechnungen, usw.).
- Salden sowie Saldenveränderungen von Aktiv- oder Passivpositionen mit dem Ausland, unabhängig von der Art und Weise, wie sie gestaltet sind oder zustandekommen (Bankkonten, Salden zwischen Unternehmen, Bareinlagen, Wertpapiere, Kapitalbeteiligungen, Schuldinstrumente, Finanzderivate, Immobilien, usw.)
Fallbeispiel 1: Eine natürliche Person hat im Ausland ein Konto mit 100.000 €, eine Darlehensforderung im Wert von 500.000 € und eine Beteiligung im Wert von 500.000 €. Lösung: Zu erklären ist ein Saldo von 1,1 Millionen €.
Fallbeispiel 2: Eine natürliche Person erhält im Jahr 2018 zwei Darlehen einer ausländischen juristischen Person, eines in Höhe von 400.000 €, ein weiteres in Höhe von 700.000 €. Lösung: Zu erklären ist ein Anfangssaldo von Null und ein Endsaldo von 1,1 Millionen € auf der Passivseite. Die Differenz ist die Transaktionssumme.
Fallbeispiel 3: Eine juristische Person hat im Jahr 2018 ein Darlehen einer ausländischen Gesellschaft in Höhe von 800.000 € erhalten, der Passiv-Saldo per 31. Dezember 2018 beträgt 750.000 €. Dieselbe Gesellschaft hält Anteile an einer ausländischen Gesellschaft im Wert von 400.000 €. Lösung: Um die Frage zu ermitteln, ob eine Erklärungspflicht besteht, werden die Salden nicht gegeneinander aufgerechnet, was ein Minus von 350.000 € ergeben würde, sondern addiert. Es ergibt sich ein Gesamtsaldo von 1,15 Millionen € (750.000 € Passiva plus 400.000 € Aktiva) und somit Erklärungspflicht.
Fallbeispiel 4: Eine natürliche Person nimmt im Ausland ein Darlehen von 600.000 € auf, um damit eine Immobilie zu erwerben. Lösung: Die Gesellschaft muss ihre Aktiva (Haus = 600.000 €) und Passiva (Darlehensschuld = 600.000 €) addieren, es ergibt sich ein Gesamtsaldo von 1,2 Millionen € und somit Erklärungspflicht.
Zwar werden Verfehlungen wie Nichterklärung oder falsche Angaben bis zu 6 Millionen € Erklärungssumme als „leichte Verfehlung“ eingestuft, doch kann selbst eine solche mit mindestens 3.000 € bis hin zu einem Viertel des finanziellen Gehalts der nicht oder falsch gemeldeten Transaktion oder Salden geahndet werden.
In dieser Kategorie verjährt die Verfehlung jedoch schon nach einem Jahr und Erklärungen außerhalb der Frist werden mit relativ moderaten Strafen von 150,- bis 600 € geahndet.
Ein wesentlich schärfer gestalteter Strafrahmen sowie eine längere Verjährungsfrist sind für Erklärungen ab 6 Millionen € Erklärungssumme vorgesehen.
Viele der Unterlagen zur Ermittlung der entsprechenden Salden (Vermögensaufstellungen Wertpapierdepots, Bankauszüge, usw.), werden später auch für die Auslandsvermögenserklärung Modelo 720 sowie die Vermögensteuererklärung Modelo 714 benötigt, d.h. ein Teil der Arbeitsergebnisse kann später genutzt werden und verringert dann den Bearbeitungsaufwand und somit auch die Kosten.
Für sämtliche juristische Personen, die bei der PlattesGroup in Betreuung stehen, wird die Erklärungspflicht ohne Aufforderung des Mandanten geprüft und ggfs. die Erklärung erstellt und eingereicht. Die von uns betreuten natürlichen Personen, die nach Maßgabe der uns vorliegenden Daten deklarieren müssen, werden individuell angeschrieben.
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