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Modelo 718 | Erklärung über die temporäre Solidaritätssteuer auf große Vermögen in Spanien

Das Modelo 718 ist die offizielle Erklärung zur staatlichen Solidaritätssteuer auf große Vermögen. Diese Steuer wurde im Jahr 2022 eingeführt, um eine einheitliche Mindestbelastung für sehr hohe Vermögen sicherzustellen. Hintergrund sind die großen Unterschiede zwischen den autonomen Regionen Spaniens, in denen die Vermögensteuer teilweise vollständig abgeschafft oder stark reduziert wurde.

Die Solidaritätssteuer verfolgt zwei zentrale Ziele:

  • Gewährleistung einer landesweiten Mindestbesteuerung großer Vermögen

  • Vermeidung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch regionale Befreiungen oder Nulltarife

Die Steuer ist formal „temporär“, wurde aber wiederholt verlängert und wirkt inzwischen de facto als dauerhafte Ergänzung zur Vermögensteuer.

Wer ist verpflichtet, Modelo 718 einzureichen?

Abgabepflichtig sind natürliche Personen, die am 31. Dezember eines Jahres über ein Vermögen verfügen, das nach Berechnung der regionalen Vermögensteuer (Modelo 714) und der staatlichen Solidaritätssteuer eine positive Steuerlast ergibt.

Die Regeln unterscheiden sich je nach persönlicher Steueransässigkeit:

  • Steuerresidenten in Spanien: Erklärung des gesamten Weltvermögens

  • Nichtresidenten: Erklärung nur des Vermögens, das sich in Spanien befindet

Eine Erklärungspflicht entsteht ausschließlich, wenn nach der späteren Anrechnung der regionalen Vermögensteuer eine Belastung verbleibt.

Zusammenspiel mit der regionalen Vermögensteuer (Modelo 714)

Modelo 718 ergänzt die regionale Vermögensteuer, ersetzt sie aber nicht.

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

  • Erster Schritt: Berechnung der Vermögensteuer nach den Regeln der autonomen Region (Modelo 714).

  • Zweiter Schritt: Berechnung der staatlichen Solidaritätssteuer nach den bundeseinheitlichen Tarifen, ohne regionale Vergünstigungen.

Die bereits gezahlte regionale Vermögensteuer wird vollständig angerechnet.
Nur der verbleibende Restbetrag ist im Modelo 718 zu zahlen.

Welche Vermögenswerte werden berücksichtigt?

In der Bemessungsgrundlage werden die gleichen Vermögenswerte berücksichtigt wie in der staatlichen Vermögensteuer, unter anderem:

  • Immobilien

  • Bankguthaben und Sparguthaben

  • Investmentfonds, Wertpapiere und andere Finanzinstrumente

  • Beteiligungen an Gesellschaften

  • Darlehensforderungen und Darlehensschulden

  • Schmuck, Kunst und andere hochwertige Vermögensgegenstände

Die Bewertung erfolgt nach bundesrechtlichen Regeln, nicht nach regionalen Kriterien.

Unternehmerische Vermögen

Ein wesentliches Merkmal des Modelo 718:

Regionale Unternehmensvergünstigungen gelten nicht.

Begünstigt wird nur, was bundesrechtlich privilegiert ist, zum Beispiel:

  • operative Unternehmen, die eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben

  • Beteiligungen an Familienunternehmen, wenn alle strengen Voraussetzungen erfüllt sind

Rein vermögensverwaltende Gesellschaften gelten in der Regel nicht als begünstigt.

Nichtresidenten und Modelo 718

Nicht in Spanien ansässige Personen sind verpflichtet, Modelo 718 einzureichen, wenn:

  • der Wert ihres Vermögens in Spanien den staatlichen Freibetrag überschreitet und

  • nach Anrechnung der regionalen Vermögensteuer eine Steuerlast verbleibt.

Wesentlich ist:

  • Es zählt nur das Vermögen in Spanien.

  • Regionale Vergünstigungen werden nicht angewendet.

  • Bereits gezahlte regionale Vermögensteuer wird vollständig berücksichtigt.

Gerichte wie das Tribunal Supremo haben im Jahr 2024 bestätigt, dass auch Nichtresidenten Zugang zu bestimmten bundesrechtlichen Vergünstigungen haben können.

Fristen und Einreichung

Die Erklärung wird ausschließlich elektronisch eingereicht.

  • Einreichungszeitraum: Regelmäßig zwischen April und Juni des Folgejahres

  • Erforderlich: Elektronische Identifikation oder Vollmacht

Bedeutung in der Praxis

Modelo 718 betrifft vor allem:

  • Eigentümer hochwertiger Immobilien in Spanien

  • Nichtresidenten mit hohen Vermögenswerten

  • Unternehmer, deren Beteiligungen bundesrechtlich nicht begünstigt sind

  • Personen in Regionen mit sehr niedriger oder abgeschaffter Vermögensteuer

Die Steuer stellt sicher, dass erhebliche Vermögen überall in Spanien steuerlich einheitlich erfasst werden.

(Stand: November 2025/wp,ng)

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