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Bestandsschutz: Ein Begriff, der häufig falsch interpretiert wird

Alles zur baurechtlichen Prüfung vor dem Hauskauf auf Mallorca.

Podcast-Cover von MEERWERT mit Immobilienexpertin, thematisiert Immobilien auf Mallorca und Ibiza, dargestellt mit Infografik und Küstenlandschaft.

Vor dem Erwerb einer Immobilie ist es entscheidend, dass der Käufer den aktuellen Zustand des künftigen Eigenheims genau kennt. Ein unverzichtbarer Schritt ist dabei die Einsicht ins Grundbuch. Dieses Dokument offenbart den Fachleuten, welche Baumaßnahmen legal, illegal oder nur teilweise legal sind. Diese Informationen sind von großer Bedeutung für spätere Umbau- oder Verkaufspläne.

In der neuen Folge von MEERWERT erläutern Yvonne Plattes, Geschäftsführerin der PlattesGroup, und Willipedia Podcast-Producer Jörg Jung zusammen mit dem Architekten und Gutachter Curd Manthey die wesentlichen Aspekte dieses Themas. Manthey erklärt dabei unter anderem, warum der Begriff "Bestandsschutz" in vielen Fällen überbewertet ist.

Jörg Jung: 
Immer wieder sonntags ist es so weit. Also auch heute MEERWERT – Immobilien Mallorca & Ibiza Episode 17. Man mag es nicht glauben. Und im Studio wieder ein Gast. Außer natürlich Yvonne Plattes, die ist jeden Sonntag da, die Geschäftsführerin der PlattesGroup. Hallo, noch einmal schönen guten Tag.

Yvonne Plattes: 
Guten Morgen, Jörg

Jörg Jung: 
Und wir haben Curd Manthey, Architekt, Gutachter, Sachverständiger hier auf Mallorca. Einen wunderschönen guten Tag, lieber Curd Manthey.

Curd Manthey: 
Hallo Jörg, Yvonne, Ladies first eigentlich aber gut.

Jörg Jung: 
Ja, so machen wir das. Jetzt haben wir in der vergangenen Episode über die bautechnische Prüfung gesprochen. Jetzt kommen wir wieder mit so einer Nummer. Die baurechtliche Prüfung, das hatten wir letzten Sonntag ja schon angedeutet. Die Frage ist nur warum ist für euch, für eure Mandanten die baurechtliche Prüfung dann entsprechend auch so wichtig?

Yvonne Plattes: 
Ich glaube gar nicht, dass der Mandant, der die Immobilie kaufen möchte, dass dem das schon bewusst ist, was er braucht. Sondern in einem Gespräch, in einer Beratung bekommt er von uns die Information. Wenn wir eben wissen, für was er sich interessiert, bekommt er von uns die Beratung und sagen, wir empfehlen dir eine bautechnische Prüfung, die darin besteht A B C D E. Da wird ihm transparent ein Basicprodukt vorgelegt, was wir genau prüfen und dasselbe empfehlen wir ihm dann mit einem freien, unabhängigen Sachverständigen, in dem Fall haben wir uns jetzt den Curd dazu geholt, dass wir ihm dann eine baurechtliche Prüfung empfehlen aus den besagten Gründen, auf die wir jetzt hier gerne eingehen. Und natürlich soll dann der Mandant am Ende entscheiden, sieht er das als notwendig an oder eben nicht. Aber dazu finde ich es jetzt ganz wichtig, dass wir mal in dieser Runde besprechen, was da eigentlich passiert.

Jörg Jung: 
Und deswegen die Frage an den Profi, an Curd, was versteht man unter baurechtlicher Prüfung? Was ist der Grundbestandteil, das Substanzielle?

Curd Manthey: 
Vielleicht fangen wir mal mit der Frage an: Warum? Warum machen wir das? Warum machen wir eine baurechtliche Untersuchung? Das geht so ein bisschen in die Richtung auch der Frage. Aber ich fange vielleicht mal ein bisschen anders an. Wenn man hier auf einer Urlaubsinsel eine Immobilie kauft, dann kauft man sich ja in erster Linie auch ein Stück Lebensart. Also man kommt aus einer Urlaubslaune und man möchte die eigentlich über einen längeren Zeitraum genießen dürfen und vergisst dann vielleicht so ein bisschen, dass man eben mit einer Immobilie auch Rechte und Pflichten eingeht, also Rechte übernimmt, Pflichten eingeht und das Ganze eben auch Konsequenzen haben kann. So als ersten Ansatz kann man vielleicht sagen, ja gut, ich kaufe eine Immobilie, da gibt es also einen Grundbuchauszug und da steht drin, was ich kaufe. Das ist aber leider so, dass wir immer wieder feststellen, dass das, was im Grundbuch steht, nicht das ist, was seinerzeit mit der entsprechenden Baugenehmigung gebaut, also hergestellt worden ist. Da gibt es also dann oft Unterschiede. Indizien gibt es dann oft schon dann, wenn man vergleicht, was im Grundbuch steht mit dem, was im Kataster eingetragen wurde.

Dazu muss man wissen, rechtlich relevant ist das, was im Grundbuch steht. Aber der Eintrag im Grundbuch ist nicht Pflicht. Während das, was im Kataster steht, ist informativ. Aber der Eintrag im Kataster ist genau genommen Pflicht. Die öffentliche Hand benutzt das Kataster, um Werte festzulegen, um letztendlich Steuern zu kassieren. Das ist der Hintergrund. Es sind aber Grundbuch und Kataster in Spanien zwei verschiedene Institutionen, die im Prinzip unabhängig voneinander funktionieren. Anders als in Deutschland zum Beispiel, wo die Grundbuchdaten den Katasterdaten entsprechen und das Ganze vom Amtsgericht in der Regel verwaltet wird, werden die Grundbücher hier in Spanien von autorisierten Grundbuchführern geführt. Die haben so eine Position, möchte ich mal vergleichen mit der eines Notars. Das heißt, die machen das anstatt der öffentlichen Hand, brauchen dafür aber die entsprechende Lizenzgenehmigung oder wie man das auch immer nennen möchte. Ja, das ist sozusagen der erste Ansatz, um zu verstehen, wo können also Unterschiede sein. Ich habe vorher gesagt, das was im Grundbuch steht, muss nicht unbedingt dem entsprechen, was genehmigt worden ist seinerzeit. Deshalb machen wir als nächstes den Schritt zur Gemeinde und besorgen uns die Auszüge aus dem Bauarchiv, weil da wirklich nachzuvollziehen ist, was ist seinerzeit genehmigt worden und was ist seitdem passiert. Ja, es gibt ja oftmals so Situationen, wo dann hier ein bisschen angebaut worden ist, da ein bisschen was angebaut worden ist oder wie auch immer. Wir haben auch Fälle, wo nie irgendwas beantragt worden ist, wo es also sozusagen völlig illegal ist, ohne die entsprechende Genehmigung gebaut ist und vergleichen dann, was wir von der Gemeinde sozusagen als legale Pläne bekommen mit dem, was vor Ort wirklich vorhanden ist.

Jörg Jung: 
Kurze Zwischenfrage: Also ich kaufe eine Immobilie, ich interessiere mich für eine Immobilie. Die Hälfte, 3/4 ist illegal gebaut. Da gab es nie eine Genehmigung dafür. Was ist das denn für mich als zukünftiger Inhaber, als Käufer für ein Nachteil, wenn ich dann sage, ich übernehme das, ist doch mir alles wurscht?

Curd Manthey: 
Wie immer: Es kommt darauf an! Also es gibt grundsätzlich erst mal drei verschiedene Situationen einer Immobilie. Es gibt die Immobilie, die bauordnungskonform ist. Das bedeutet, ich könnte sie heute so wiederherstellen, wie sie dort steht. Dann gibt es die Situation, dass die Immobilie aufgrund veralteter Bauordnungen oder Bebauungspläne hergestellt wurde und ich heute auf dem Grundstück nicht mehr das bauen dürfte, was ich seinerzeit habe bauen dürfen. Das bezeichnet man heute als inadäquat, ist aber in der gleichen Position wie ein legales Gebäude. Ja, also da gibt es im Prinzip keine Abstriche. Ich muss nur, wenn ich dann umbaue, darauf achten, dass ich innerhalb dieses Volumens bleibe. Oder aber, wenn ich dann irgendwo anbauen möchte, dann muss ich sehen, wie ich dann mit den Flächen auskomme, je nachdem, was wir dann für Koeffizienten haben. Und dann gibt es die dritte Situation, in der ich mich ganz eindeutig außerhalb der Bauordnung befinde. Das heißt, ich habe entweder alles illegal oder bestimmte Bestandteile, die nicht legal sind. Die drei Situationen finden wir vor und je nachdem, wann diese Verstöße passiert sind, das ist eben auch ein Teil, der geprüft werden muss, ist das Ganze verjährt oder eben nicht. Wie macht sich das bemerkbar? In dem Moment, in dem ich einen Bauantrag stelle, Umbau, Ausbau, Renovierung, was auch immer, wird der abgelehnt werden, solange ich das Gebäude nicht wieder in eine legale Situation überführe.

Jörg Jung: 
Auch Nutzung?

Curd Manthey: 
Nutzungsänderungen sind sogar noch schlimmer, weil Nutzungsänderungen verjähren nicht. Zum Beispiel in Costa de la Calma gibt es jede Menge Gebäude, die mehrere Wohneinheiten haben, liegen aber in einer Zone, die eigentlich nur Einfamilienhäuser erlaubt. Nun kann ich ja denken, na gut, das ist vor 20 Jahren passiert, das ist alles verjährt. Nein, in dem Moment, wo ich das als Mehrfamilienhaus nutze, begehe ich einen Verstoß. Das heißt, das verjährt im Prinzip nie. Ich müsste nachweisen, dass ich das schon seit acht Jahren nicht mehr als Mehrfamilienhaus nutze, damit ich das so legalisiert kriege. Aber wie macht man das? Die Beweislast liegt ja in dem Fall beim Antragsteller sozusagen, der nachweisen muss, ich benutze das nicht als Mehrfamilienhaus.

Yvonne Plattes: 
Jetzt habe ich aber noch eine andere Frage. Du hast vorhin gerade gesagt, solange ich eine Illegalität habe, bekomme ich keinen Bauantrag durch. Frage: Ich habe eine Immobilie und da ist die Garage als Anbau illegal. Jetzt will ich aber in meinem Haupthaus, also in dem legalen Teil, möchte ich irgendwas umbauen und dazu brauche ich unter Umständen einen Bauantrag. Das ist ja nicht gleichzusetzen, dass ich den in dem legalen Teil abgelehnt bekomme. Ich darf nur nicht im illegalen Teil irgendetwas machen. Korrekt?

Curd Manthey: 
Ja. Für einfache Umbauten innerhalb des Gebäudes muss man ja nicht unbedingt einen Bauantrag stellen, sondern man macht, wenn bestimmte Dinge wie Tragwerk oder die Gestaltung des Gebäudes nicht Gegenstand des Umbaus sind, sozusagen, dann komme ich ja unter Umständen mit einer Bauanzeige aus. Die reiche ich ein. Das heißt, ich sage der Gemeinde, ich werde das und das tun. Und das hat überhaupt keine Auswirkungen auf die Elemente, für die ich einen Bauantrag brauche. Und dann hat die Gemeinde eben Zeit, das zu prüfen und entsprechend einzuschreiten. Wenn sie das Gefühl hat, ich tue etwas, was über das hinausgeht, was ich mit einer Bauanzeige machen darf. Wenn nicht, dann kann ich einfach mit meinem Bau beginnen. Es gibt schon den Unterschied, wenn ich denn einen Bereich habe, in dem ich Gerüste brauche, zum Beispiel, dann ist das eine Baumaßnahme, die ein Sicherheitsprojekt erfordert. Und wenn das der Fall ist, dann darf ich nicht gleich loslegen, sondern dann stelle ich also eine qualifizierte Bauanzeige. Dann muss auch ein Techniker einen solchen Sicherheitsplan ausstellen. Und dann muss ich abwarten, dass die Gemeinde mir grünes Licht gibt.

Yvonne Plattes: 
Dann habe ich ja auch oft die die Situation, dass jetzt Leute kommen und sagen, also ich habe jetzt hier einen Neubau, ich bin der Erste, der diese Immobilie übernimmt vom Bauträger, dann können wir uns das doch alles ganz sparen, weil das ist ja gerade alles genehmigt worden. Was soll denn da schon passieren? Wir reden ja hier nicht über eine Finca, die es über zehn Jahre gibt, da wurde vielleicht mal eine Dusche angebaut, weil es gerade so schön gepasst hat und hat sich diese gesamten Formalien mal gespart, sondern ich habe einen Neubau und dann können wir uns das doch sparen. Da ist doch jetzt gerade die Bauabnahme gewesen. Was sagst du dazu? Jein?

Curd Manthey: 
Nein, nein. Einerseits sollte man eigentlich davon ausgehen, dass dem so ist, wenn die Gemeinde das abnimmt, dass man da also nicht irgendwelche Sachen kauft, die nicht genehmigt sind. Leider Gottes ist es oftmals dann doch der Fall. Du hast es vorhin im Vorgespräch schon gesagt, manche Leute bezeichnen das als "Bonusflächen".

Yvonne Plattes: 
Und eine reine Nutzungsänderung. "Es hat so gut gepasst".

Curd Manthey: 
Dabei geht es dann um Flächen, oftmals liegen die im Untergeschoss sozusagen und sind Erweiterungen des Untergeschosses, was aber über den Umfang des eigentlichen Gebäudes hinausgeht. Und das bedeutet, auf die überbaubare Fläche angerechnet werden. Dann wären sie nicht mal unter Umständen legalisierbar, weil das Grundstück dann zu sehr ausgenutzt ist. Oder es sind ganz einfach Leerräume, die umgenutzt werden. Der übliche Wasserspeicher, der dann zu einem Fitnessraum umgenutzt wird.

Yvonne Plattes: 
Der Technikraum ist jetzt ein Schlafzimmer...

Curd Manthey: 
Ja oder was auch immer. Also es ist kein Technikraum mehr, sondern es wird genutzt. Innerhalb eines Einfamilienhauses wäre es ja noch gar nicht so schlimm, wenn es nicht in manchen Bauordnungen den Passus gäbe, dass Wohnnutzung im Untergeschoss nicht erlaubt ist.

Yvonne Plattes: 
Wir müssen ja den Leuten erklären, das ist für mich ganz wichtig oder für uns immer ganz wichtig, dass wir denen, die klare Ist-Situationen benennen und sagen, das ist es, was du gerade kaufen möchtest. Das kann dir gut gefallen, das ist wunderbar. Überlege, ob es auch noch zwei, drei anderen Leuten gefallen würde oder die das auch so akzeptieren, wie du das akzeptierst. Wie aufwendig ist ein eventueller Rückbau, wenn es dann passiert? Aber man muss natürlich auch ebenfalls sagen, es klopft keiner bei dir an die Tür und sagt von der Gemeinde: "Hallo Herr Meier, ich habe jetzt gehört, Sie sind seit gestern neuer Eigentümer. Ich möchte mal gerade gucken, ob die Küche oben links ist oder ob die jetzt nach unten rechts gewendet worden ist oder was daraus passiert ist". Das darf ja nun wirklich keiner. Du bist immer in einer grauen Zone, das muss man den Leuten sagen und es ist ganz wichtig, dass die das verstehen. Aber ich glaube, man muss auch die Füße still halten manchmal und das vielleicht auch nicht ganz so hoch ansetzen ... Oh, jetzt habe ich einen schweren Punkt getroffen.

Curd Manthey: 
Nein, das ist ein komplexes Thema. Und wir haben viele Aspekte zu berücksichtigen und jeder hat seine eigene Schmerzgrenze, was er denn bereit ist zu akzeptieren und was nicht. Und die Entscheidung kann man niemandem abnehmen, das muss er selber wissen. In der Regel ist es ja schon so, dass diese "Bonusflächen", die Kunden werden darauf hingewiesen, dass diese Flächen eben nicht Bestandteil der Baugenehmigung sind. Das ist oftmals schon so. Also da muss man einfach fair sein, auch den Verkäufern gegenüber, dass die das in der Regel auch so mitteilen.

Jörg Jung: 
Ist da der Makler oder der Verkäufer schon dazu verpflichtet oder ist es mein eigenes Ding, das herauszufinden? Also gibt es da eine gewisse Pflicht, denn auch als Verkäufer dann darzulegen "Kamerad, schön, dass du dich für das Haus interessierst, aber das und das und das ist illegal". Gibt es da eine Pflicht oder bin ich in der Verantwortung als späterer Käufer zu sagen, ich muss das halt eben prüfen.

Yvonne Plattes: 
Du kaufst ja am Ende. Am Ende entscheidest du, kaufe ich blind und mache gar keine Prüfung, weil ich den oder den Verkäufer so nett finde? Oder ich will wirklich alles wissen. Der Makler ist der Vermittler zwischen A und B und der hat gar keine Chance, alles zu prüfen, weil er nicht das Wissen hat, nicht die Kenntnis hat und auch keine tausende Objekte bis in diese Kleinstprüfung durchführen kann. Wenn der Verkäufer fair ist, sagt er das von vornherein, weil es kommt ja eh meistens raus, weil du es ja prüfst.

Jörg Jung: 
Das wäre jetzt aber die Frage, zum Beispiel, ich kaufe tatsächlich jetzt eine Hütte, habe mit dem Verkäufer einen Deal, wir gehen zum Notar, wir machen alles fertig, weil das ist alles so easy. Und danach stellt sich raus, 70 % sind illegal. Kann ich danach zu einer Instanz gehen und sagen "das hat er mir gar nicht gesagt, da mache ich ihn jetzt aber dafür verantwortlich"? Oder sagt dann einer "Ach nee, hättest du vorher prüfen müssen". Und dann kommt der Curd Manthey wieder ins Spiel.

Curd Manthey: 
Ja, reklamieren kann ich immer. Ich bin kein Rechtsanwalt. Also insofern will ich jetzt keine Aussage darüber machen, wann habe ich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, wenn solche Sachen entstehen. Ja, im Prinzip würde ich natürlich gegen einen Verkäufer vorgehen, der mir bewusst Dinge verschweigt. Da gibt es, glaube ich, keine Frage. Die Frage ist nur, wenn es dann so weit kommt, dann habe ich ja das Problem, dass ich etwas reklamiere. Das heißt, ich möchte etwas zurückbekommen. Wenn ich das aber vorher weiß, dann kann ich entsprechend darauf reagieren. Dann kann ich es entweder akzeptieren oder schaue mich nach einem anderen Objekt um, oder aber ich mache einen gewissen Einbehalt, verhandle über den Preis oder was auch immer und sage "Du, pass mal auf, das ist ein Bestandteil, der ist nicht legal und den bin ich auch nicht bereit zu bezahlen". Wie weit dann der Verkäufer darauf eingeht, ist ja noch eine dritte Frage.

Yvonne Plattes: 
Und vielleicht findet ja der Curd oder ein anderer Architekt, Sachverständiger ja auch raus, dass durchaus je nach Gesetzeslage, dieses oder jenes zu legalisieren ist oder nachzulegalisieren ist. Das ist ja auch vielleicht ganz interessant, das dann zu wissen.

Jörg Jung: 
Was ist denn überhaupt nachzulegalisieren? Also gibt es irgendwo eine Grenze? Kann ich alles nachlegalisieren? Ist das alles recht easy? Also das stelle ich mir dann schon wieder sehr kompliziert vor.

Curd Manthey: 
In der Praxis ist es leider immer komplizierter, als es sich grundsätzlich darstellt. Eigentlich ist es ganz einfach. Ich kann all das legalisieren, was ich heute bauen könnte. Soll heißen, also wenn ich für diese Anlage, die dort steht ohne Genehmigung, heute einen Bauantrag stelle, wird man mir das dann genehmigen oder eben nicht. Wenn nicht, dann kann ich es halt nicht legalisieren. Und wenn ich für einen neuen Bauantrag dafür eine Genehmigung bekommen würde, dann kann ich es entsprechend legalisieren. Man muss halt viele Dinge berücksichtigen. So eine Bauordnung ist komplex. Wir müssen uns hier vor Augen halten, in der Bundesrepublik gibt es eine Musterbauordnung und 16 Bauordnungen je nach Bundesland. Das ist eine Bauordnung pro 500. 000 Einwohner. Auf Mallorca gibt es 53 Gemeinden, und jede Gemeinde hat eine eigene Bauordnung. Und es gibt keine Musterbauordnung, sondern es gibt nur ein Baugesetz. Und das bedeutet, wir haben hier eine Bauordnung pro 20. 000 Einwohner. 2004 wurde ein Raumordnungsplan verabschiedet. Das ist jetzt 20 Jahre her und bislang haben es nur neun Gemeinden, also weniger als 20 % der Gemeinden, geschafft, ihre Bauordnung der übergeordneten Raumordnung sozusagen anzupassen. Es werden laufend Änderungen gemacht. Das heißt, man muss wirklich im Einzelfall immer prüfen, was ist jetzt tatsächlich Stand der Dinge und welche sind die Konsequenzen, die sich da herauskristallisieren aus dieser Situation. Wie kann man damit umgehen? Kann man das legalisieren? Kann man Teile legalisieren? Kann man gar nicht mehr legalisieren? Wir müssen ja auch unterscheiden zwischen städtischem Zusammenhang, das heißt Städtebaurecht. Und wir haben ja hier auf der Insel eben auch viele Immobilien, die im ländlichen Bereich hergestellt sind, was unter Umständen völlig rechtens ist, aber eben vielfach auch aufgrund von Alter oder von Nichterfüllen von bestimmten Voraussetzungen dann doch nicht so legal ist, wie es den Anschein hat.

Jörg Jung: 
Dann komme ich aber wieder auf das Stichwort Bestandsschutz.

Curd Manthey: 
Das Wort an sich ist schon irreführend.

Jörg Jung:
Ja, genau.

Curd Manthey: 
Da wird etwas suggeriert, was in der in der Realität nicht so ist. Bestandsschutz haben für mich denkmalgeschützte Gebäude und ein wenig mehr. Was gemeinhin als Bestandsschutz bezeichnet wird, sind Immobilien, die nicht der Bauordnung entsprechen, gegen die die Gemeinden oder andere Stellen aber nicht mehr vorgehen können, weil eine Verjährung eingetreten ist. Das bedeutet aber nicht, dass sie damit legal sind. Das bedeutet nur, dass sie einem nicht mehr weggenommen werden können. Und das bedeutet im Klartext, sie sind geduldet.

Jörg Jung: 
Mehr aber auch nicht!

Curd Manthey: 
Mehr aber auch nicht. Genau. Es ist dann ganz wichtig festzustellen, liegt eine Verjährung vor oder eben nicht. Wir haben auch im ländlichen Bereich viele Gebiete, in denen Verstöße gegen die Bauordnung nicht mehr verjähren, im gesamten geschützten Außenbereich schon seit 2014 nicht mehr.

Jörg Jung: 
Und welche Gebiete sind das?

Curd Manthey: 
Im wesentlichen Naturschutzgebiete, die aber verschiedene Kategorien haben. Das geht also von total geschützten Naturschutzgebieten bis hin zu Gebieten, in denen ich sogar noch eine andere Nutzung als den reinen Naturschutz genehmigt bekomme. Und 2017, im Dezember 2017 mit dem letzten Baugesetz, was verabschiedet worden ist, das seit dem 1. Januar 2018 gültig ist, verjähren auch Bauten im normalen ländlichen Bereich nicht mehr. Das heißt, ich muss immer in jedem Fall ganz genau prüfen, wann ist das Ganze entstanden und liegt tatsächlich eine Verjährung vor oder nicht?

Jörg Jung: 
Wir haben ganz viele Sachen gehört. Es schachtelt sich das eine noch mal in drei andere und dann gibt es noch mal eine Schublade, die aufgeht. Wie lange dauert denn so eine Prüfung?

Curd Manthey: 
Also der wesentliche Bremser bei dieser ganzen Untersuchung sind die Gemeinden, sind die öffentlichen Stellen. Es dauert manchmal drei, vier Wochen, bis wir Zugang zum Archiv bekommen. Das allein ist schon ein Zeitraum, den man berücksichtigen muss. Bei manchen Gemeinden dauert es länger, bei manchen geht es schneller. Hängt auch ein bisschen davon ab, über welche Instrumente die Gemeinden verfügen. Viele Gemeinden haben auch schon die alten Archivbestände digitalisiert. Das heißt, man muss schon manchmal gar nicht mehr hin zur Gemeinde. Man stellt einen Antrag und dann bezahlt man. Man braucht natürlich eine entsprechende Vollmacht vom Verkäufer, vom Besitzer, sonst kommt man an die Kopien nicht heran. Man kann sie zwar einsehen, aber man kriegt keine Kopien. Und dann bekommt man die unter Umständen sogar zugestellt. In der Regel ist es aber so, wir gehen hin zu der Gemeinde, schauen uns an, was ist dort vorhanden und erstellen dann den Antrag auf die Kopien, die für uns tatsächlich relevant sind. Ansonsten ja, wir müssen die Immobilie besichtigen. Das heißt, es muss jemand vor Ort sein, der uns das Ganze zeigen kann. Das ist manchmal auch nicht jeden Tag gegeben, sondern man muss dann unter Umständen warten, bis der Mieter raus ist. Oder man muss warten, bis der Eigentümer auf der Insel ist, wenn er nicht auf der Insel ansässig ist oder bis er jemanden findet, den Hausverwalter, den Gärtner oder wen auch immer, der uns dann aufmacht. Das sind Aspekte, die muss man berücksichtigen. Deshalb ist es schwer pauschal eine Aussage zu machen. Das kann innerhalb von zwei, drei Wochen über die Bühne gehen. Es kann aber auch zwei, drei Monate dauern. Das muss man wirklich gucken.

Yvonne Plattes: 
Wir haben jetzt ein neues Gesetz, was besagt, dass es doch Möglichkeiten gibt im ländlichen Bereich gewisse Dinge zu legalisieren. Ist das jetzt alles "aus schwarz wird weiß" und super und dann bezahle ich da noch ein bisschen und dann habe ich jetzt eine richtig tolle, saubere, legale Immobilie? Oder gibt es dann da doch schon wieder Einschränkungen?

Curd Manthey: 
Der Knackpunkt ist der, den wir schon angesprochen haben. Ich kann dann legalisieren, wenn das Ganze verjährt ist, wenn der Verstoß gegen die Bauordnung verjährt ist. Im geschützten Außenbereich bedeutet das vor 1991.

Jörg Jung: 
Es wird kompliziert.

Curd Manthey: 
Deshalb deshalb Vorsicht bei diesem Thema! Das Gesetz ist jetzt gerade raus. Das Gesetz ist nicht nicht ganz neu. Wir hatten das Gleiche schon mal 2014. Auch dort gab es eine Zusatzbestimmung, auf Basis derer man bestimmte Sachen legalisieren konnte. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, wir haben einen Haufen Gebäude untersucht und die Bauherren haben sich aufgrund der hohen Kosten dann am Ende doch nicht dafür entschieden in der Regel, von wenigen Fällen abgesehen, die Legalisierung zu beantragen. In diesem Fall ist es so, dass die Kosten etwas geringer sind als beim letzten Mal, die Umstände aber sehr ähnlich sind. Es gibt auf der einen Seite die Ausnahmen von den einzuhaltenden baulichen Grenzwerten. Das heißt, man muss nicht die heutige Bauordnung einhalten bei bestimmten Grenzwerten. Auf der anderen Seite muss man aber hundertprozentig sicher sein, dass das, was ich dort beantrage, eben auch verjährt ist. Weil wenn ich mir da nicht hundertprozentig sicher bin, dann...

Yvonne Plattes: 
...wecke ich unter Umständen schlafende Hunde!

Jörg Jung: 
Also gerade Prüfungen bei Immobilien auf Mallorca in den letzten Wochen sind ja in aller Munde. Wir haben die bautechnische Prüfung, wir hatten jetzt die baurechtliche Prüfung. Da liegt meiner Meinung nach gefühlt noch mehr Brisanz drin. Und am Ende, weil es so ein verschachteltes und sehr komplexes Thema ist, bietet es sich ja an, einfach Yvonne Plattes von der PlattesGroup anzurufen. Und dann kommt der Curd Manthey unter anderem ins Spiel und dann wird das schon. Also blind Haus kaufen nach wie vor geht nicht! Das war MEERWERT 17 Immobilien Mallorca & Ibiza. Bei uns zu Gast am heutigen Sonntag war Curd Manthey. Vielen, vielen Dank für deinen Besuch.

Curd Manthey: 
War ein Vergnügen.

Jörg Jung: 
Liebe Yvonne Plattes, wir hören uns nächsten Sonntag wieder.

Yvonne Plattes: 
Sehr gerne.

Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp

16. Juni 2024

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