Skip to main content Skip to page footer

"Es herrscht Unsicherheit bei den Rechtsanforderungen an Stiftungen"

Dr. Florian Oppel und Willi Plattes über Stiftungsstrukturen, globale Mobilität und strategische Nachfolgeplanung für Unternehmerfamilien – ein Vorgeschmack auf das Event "Familienvermögen in Krisenzeiten" Ende Januar.

Thumbnail mit Dr. Florian Oppel

Das PlattesGroup-Event „Familienvermögen in Krisenzeiten – Grenzen überschreiten, Werte bewahren bringt am 30. und 31. Januar führende Experten in der Motorworld Mallorca zusammen, um aktuelle Herausforderungen für Unternehmer und vermögende Familien einzuordnen. Einer der Referenten ist Dr. Florian Oppel, Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei YPOG in Köln und München.

In diesem Podcast gibt Dr. Oppel gemeinsam mit PlattesGroup CEO Willi Plattes einen inhaltlichen Einblick in die Themen seines Vortrags. Im Mittelpunkt stehen internationale Mobilität, Wegzug, Stiftungsstrukturen und moderner Vermögensschutz. Es geht um die Frage, warum viele Unternehmer heute nicht aktiv auswandern wollen, sich aber strategisch Optionen offenhalten müssen.

Dr. Oppel berät Private Clients, Familienunternehmen und Family Offices zu Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Wegzug und Zuzug sowie internationaler Steuerplanung. Er beschreibt drei prägende Entwicklungen: zunehmende Internationalisierung, den verstärkten Einsatz von Stiftungen als Nachfolgeinstrument und den Wunsch, Vermögen durch Diversifikation und internationale Strukturen abzusichern.

Ein weiterer Schwerpunkt ist seine Rolle als fachlicher Leiter des Lehrgangs „Zertifizierter Family Officer“ bei den Fachseminaren von Fürstenberg. Dabei geht es um die steigende Komplexität in der Betreuung großer Vermögen und die wachsende Bedeutung interdisziplinären Denkens.

Der Podcast liefert einen kompakten Vorgeschmack auf die Inhalte des Events und zeigt, warum strategische Planung heute entscheidend ist, um Werte langfristig zu bewahren.

Hier melden Sie sich für unser Event „Familienvermögen in Krisenzeiten“ an.

 

PlattesGroup auf Social Media

  • Die PlattesGroup ist auf LinkedIn vertreten. Außerdem posten wir aktuelle News sowie Reels und Shorts auf Instagram und Youtube Shorts.

  • Über unseren WhatsApp-Kanal bekommen Sie Updates zu Wirtschaft, Steuern und Recht direkt aufs Handy.

  • Darüber hinaus sind wir mit unseren Podcasts auf allen gängigen Plattformen zu finden, wie Spotify und Apple Podcasts.

  • Unsere Podcasts gibt es nicht aber nur zum Anhören, sondern auch zum Ansehen, und zwar auf unserem Youtube-Kanal.

  • Zusammenfassende Informationen erhalten Sie darüber hinaus im Zwei-Wochen-Rhythmus in unserem kostenlosen Newsletter, der Mandantendepesche.

19. Dezember 2025

Willi Plattes
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute habe ich einen weiteren Referenten im Podcast, der bei unserem Seminar „Familienvermögen in Krisenzeiten“ am 30. und 31. Januar in der Motorworld auf der schönsten Insel der Welt zu Gast sein wird: Herrn Dr. Florian Oppel.

Lieber Florian, sei gegrüßt. Ich grüße dich, glaube ich, in Düsseldorf.

Dr. Florian Oppel
Schön wär’s, Willi. Herzlichen Dank für die Einladung. Ich bin heute in unserem Kölner Büro, aber hier ist es auch ganz in Ordnung. Das sage ich als Westfale. Von daher ist es mir egal, ob ich in Köln bin oder in Düsseldorf.

Willi Plattes
Das hört sich gut an.  Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Grenzen überschreiten, Werte bewahren“ und „die Realität globaler Mobilität“ sind die Themen. Und ich freue mich sehr, den Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei YPOG in Köln und München begrüßen zu dürfen, der zuvor bei FLICK GOCKE SCHAUMBURG tätig war.

Wir glauben, dass Florian signifikante Beiträge leisten kann, um Sie als Zuhörer und natürlich auch vor Ort so zu begeistern, dass Sie einen echten Mehrwert erhalten. Florian berät Familienunternehmen, Gesellschaften und Family Offices, insbesondere zu Unternehmens und Vermögensnachfolge sowie Weg und Zuzug im Rahmen internationaler Steuerplanung. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf und Dozent an der Universität zu Köln, er bedient also beide Seiten. Die alte Differenz zwischen Köln und Düsseldorf überbrückt Florian ganz hervorragend.

Er ist seit Kurzem fachlicher Leiter des Lehrgangs „Zertifizierter Family Officer“ bei den Fachseminaren von Fürstenberg. Dazu kommen wir später noch einmal. Außerdem ist er Herausgeber mehrerer Fachwerke, unter anderem des „Handbuchs Family Office“ im Verlag C H Beck sowie eines Kommentars zum internationalen Steuerrecht bei Dr. Otto Schmidt.

Also: eine Kapazität auf seinem Gebiet und menschlich passt er hervorragend zu uns und den anderen Referenten. Lieber Florian, ich möchte gerne zur Einleitung ein paar Worte von dir hören. Was ist deine Hauptaufgabe bei YPOG und was bewegt dich im Augenblick am meisten im Kontakt mit deinen Mandanten?

Dr. Florian Oppel
Vielen Dank. YPOG ist eine Wirtschaftskanzlei und in erster Linie im Bereich Zukunftstechnologien tätig. Dort machen wir vor allem Fondsstrukturierung und Transaktionen. Ich hingegen beschäftige mich mit dem Kernunternehmenssteuerrecht und schaue insbesondere auf die Gesellschaftsebene. Ich sehe mir Private Clients an, aber auch Familienunternehmen. Und aus meiner Sicht stellen wir im Moment vor allem drei große Themen fest.

Das erste Thema ist nicht ganz neu, aber sehr präsent: Internationalisierung. Damit geht einher, dass sowohl die jetzige Prinzipalgeneration, häufig in der Altersklasse 40 bis 60, einen starken Hang ins Ausland hat. Es geht sehr oft um Wegzugthemen, teilweise das Unternehmen betreffend, teilweise die Gesellschaftsebene, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Darum hat die Beratung im Zusammenhang mit Wegzügen derzeit große Bedeutung. Ich schätze, dass ungefähr ein Drittel bis die Hälfte aller Fälle, die wir aktuell bearbeiten, in einem weiteren Sinn damit zu tun hat.

Das zweite große Thema ist Unternehmens und Vermögensnachfolge. Sehr häufig kommen dabei Stiftungen zum Einsatz. Eine Stiftung ist ein Rechtsträger ohne Mitglieder, also ein verselbstständigtes Vermögen. Sie kann den „eigentlichen“ Nachfolger substituieren. Warum machen das die Leute? Es gibt im Moment eine große Nachfolgewelle. Allerdings ist heute nicht mehr so klar wie vor 20 oder 30 Jahren, dass der älteste Sohn unbedingt den „Hof“ übernimmt, bildlich gesprochen das Familienunternehmen. Sehr oft sieht man, dass sich Nachfolger gar nicht so sehr für das Unternehmen interessieren oder es nicht selbst als Gesellschafter halten wollen. Dann findet die Substitution durch eine Stiftung statt.

Der dritte Trend ist Vermögensschutz. Es gibt ein diffuses Gefühl, dass der Staat stärker zugreifen könnte als in der Vergangenheit. Dazu kommt Unsicherheit, auch im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa. Oft ist das Ziel, einen Teil des Vermögens „in Sicherheit“ zu bringen, was immer das im Einzelfall bedeutet.

Willi Plattes
Okay, diese drei Bereiche kann ich auch hier auf Mallorca feststellen. Ich möchte beim ersten Thema, Wegzug, etwas konkreter werden. Ich stelle fest: Viele deutsche Unternehmen, ich rede vor allem über Mittelständler, haben einen hohen Standortpatriotismus. Die wollen nicht unbedingt weg. Ein großes Thema, das mich bewegt, ist: Es fehlen die Optimisten, die die Zukunftsfähigkeit Deutschlands im positiven Licht sehen. Viele möchten eigentlich in Deutschland bleiben, empfinden aber die Rahmenbedingungen als so belastend, dass sie mobil sein wollen, zumindest als Option. Man will eine Struktur haben, sodass man, wenn der Fall eintritt, „die Karte ziehen kann“.

Teilweise gibt es sogar Widerstände: „Eigentlich will ich nicht aus Deutschland heraus, aber die Rahmenbedingungen zwingen mich dazu.“ Ein kleines Beispiel: Wenn wir nur den KI Bereich betrachten. In Deutschland ist KI stark durch Stromkosten determiniert. Energiekosten sind immens. Dazu kommt: Es gibt nicht genügend Strom, nicht die entsprechenden Netze, und der Preis ist so hoch, dass sich KI als Zukunftsinvestition schwer rechtfertigen lässt, auch wenn die Presse dann einzelne Projekte nach vorne pusht. Im Vergleich zu dem, was in Amerika und China los ist, wirkt das vernachlässigungswert. Der Optimismus ist weg. Wie empfindest du das in deinen Gesprächen mit den Unternehmern, die du betreust?

Dr. Florian Oppel
Ja, das sehe ich auch so. Man muss es klar feststellen. Dazu kommt: Es fehlt ein Stück Risikobereitschaft, der Optimismus ist weg. Ich habe neulich eine interessante Analyse gelesen. Ein Wirtschaftsprofessor sagt: Wir erleben nur einen Teil von Disruption. Disruption heißt ja zum einen, dass etwas Altes kaputtgeht und darauf etwas Neues aufgebaut wird. Wir haben im Moment nur Teil eins.

Unternehmer nehmen das wahr. Sie sehen häufig, dass sie gegen Widerstände kämpfen: steuerlich, regulatorisch, möglicherweise auch beim Thema Workforce. Dann überlegt man, ob die Standortvorteile, die es in Deutschland noch gibt, langfristig bestehen und ob man konkurrenzfähig bleibt. Ich schaue meistens auf die Gesellschaftsebene, aber das sieht man natürlich auf Unternehmensebene genauso. Wenn man überlegt, wo man investiert, muss man daran glauben, dass der Wirtschaftsstandort auch in den nächsten fünf oder zehn Jahren noch in Ordnung ist. Und da teile ich deine Wahrnehmung: Viele haben im Moment Zweifel.

Willi Plattes
Kommen wir zu Stiftungen, dem zweiten Teil. Das Stiftungsrecht ist stark in Bewegung. Wir haben hier relativ viele Fälle, die darüber nachdenken, eine liechtensteinische Stiftung zu nutzen. Wir haben im Verhältnis Liechtenstein Deutschland ein DBA. Im Übrigen: Prof. Dr. Martin Wenz, der das DBA verhandelt hat, ist auch bei unserem Seminar dabei. Da bin ich gespannt auf seine Einschätzung.

Im deutschen Stiftungsumfeld nehmen wir ein Riesenthema wahr. Neben der „Steuermauer“, also dem Außensteuergesetz, haben wir Entstrickungsthemen und weitere Regelungen. Und jetzt gibt es einen Entwurf, der § 15 Außensteuergesetz ändern soll, sodass die Stiftung stärkeren Regelungen unterworfen wird als bisher. Wie ist deine Einschätzung dazu und welche Auswirkungen wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit haben?

Dr. Florian Oppel
Wenn man überlegt, eine Stiftung zu errichten, nimmt man normalerweise zuerst eine deutsche Stiftung als Standardfall und legt daneben eine ausländische Stiftung und vergleicht. Was oft für eine ausländische Stiftung spricht: keine Stiftungsaufsicht, unkomplizierte Gründung und vor allem keine Ersatzerbschaftsteuer im Abstand von 30 Jahren.

Im Moment muss man sagen: Die Ersatzerbschaftsteuer ist jedenfalls bei Unternehmensstiftungen nicht das größte Thema, weil im Rahmen der Ersatzerbschaftsteuer auch die üblichen Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG zur Anwendung kommen. Aber es ist gut möglich, dass es dort Änderungen gibt, politisch gewollt oder ausgelöst durch verfassungsrechtliche Entwicklungen. Daher ist es naheliegend, über Auslandsstiftungen nachzudenken.

Wenn man sich Auslandsstiftungen aus steuerlicher Perspektive ansieht, sind aus meiner Sicht drei Kernpunkte zu beachten.

Erstens: die Besteuerung der Errichtung. Das betrifft ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche Fragen. Erbschaftsteuerlich gab es vor wenigen Wochen eine Entscheidung des EuGH zum Steuerklassenprivileg. In der Erbschaftsteuer richtet sich die Steuerklasse grundsätzlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Überträger und Erwerber. Eine Stiftung als juristische Person kann nicht verwandt sein. Das würde eigentlich immer Steuerklasse III bedeuten. Da geht es schnell los mit 30 Prozent und über 6 Millionen mit 50 Prozent. Das ist erheblich, vor allem weil die Erbschaftsteuer eine Substanzsteuer ist.

Für inländische Stiftungen gibt es ein Steuerklassenprivileg. Dann richtet sich die Steuerklasse vereinfacht gesagt nach dem Verwandtschaftsverhältnis der Begünstigten zum Stifter. Wenn du also für Kinder oder Enkel eine Stiftung errichtest, kann das in Steuerklasse I fallen, mit deutlich niedrigeren Belastungen.

Der EuGH hat die Benachteiligung ausländischer Stiftungen beim Steuerklassenprivileg als gerechtfertigt angesehen, weil deutsche Stiftungen nach 30 Jahren der Ersatzerbschaftsteuer unterliegen. Das bedeutet in der Praxis: Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen lässt sich eher in eine Stiftung übertragen, während es bei anderem Vermögen schnell sehr belastend wird.

Zweitens: ertragsteuerliche Wegzug und Entstrickung. Bei Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen kann eine Übertragung auf eine ausländische Stiftung zur Wegzugsbesteuerung führen. Das ist, ähnlich wie die Erbschaftsteuer, eine Substanzbelastung. In vielen Fällen wird man versuchen, diese Wegzugsbesteuerung durch Gestaltung zu vermeiden, weil sie die Errichtung sonst wirtschaftlich unmöglich machen kann.

Wenn es nicht um private Kapitalgesellschaftsanteile, sondern um Betriebsvermögen geht, kann die Entstrickungsbesteuerung relevant werden. Ob eine Steuer ausgelöst wird, ist oft eine Einzelfallfrage. In der Praxis besteht dann regelmäßig die Notwendigkeit, eine verbindliche Auskunft einzuholen, weil man das vorher sonst nur schwer rechtssicher einschätzen kann.

Drittens: die laufende Besteuerung über die Zurechnungsbesteuerung. Diese gibt es seit 1931. Sie führt dazu, dass die Abschirmwirkung der Stiftung im Ergebnis weggenommen wird und Einkünfte einer Familienstiftung den Begünstigten zugerechnet werden, sobald diese in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Unionsrechtlich ist das problematisch. Deutschland hatte deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren, woraufhin eine Escape Klausel eingeführt wurde. Danach kam es nicht zur Zurechnungsbesteuerung, wenn nachgewiesen war, dass das Vermögen den Zurechnungsadressaten rechtlich und tatsächlich entzogen ist.

Der BFH hat Ende 2024 entschieden, dass dieser Escape auf alle Stiftungen weltweit ausgeweitet werden müsse, weil die Kapitalverkehrsfreiheit eine „Weltfreiheit“ ist. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und einen überarbeiteten Tatbestand zu § 15 AStG vorgelegt. Aus meiner Sicht gibt es Licht und Schatten.

Positiv ist eine Niedrigsteuergrenze. Nachteilig ist, dass der Kreis der Personen erweitert wurde, die man in den Blick nimmt. Positiv sehe ich, dass der Entlastungsbeweis von der strengen „rechtlichen und tatsächlichen Entziehung“ hin zu einem „normaleren“ Entlastungsbeweis weiterentwickelt wurde, der künftig möglicherweise leichter zu führen ist.

Aber: Es besteht aktuell Unsicherheit. Viele Stiftungen wurden in den letzten Jahren im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage errichtet. Ob die Anforderungen künftig noch als erfüllt gelten, ist nicht klar. In den nächsten Monaten wird es Bewegung geben, sowohl bei Bestandsstiftungen als auch bei Neugründungen, je nachdem, wie die Finanzverwaltung das handhabt.

Willi Plattes
Resümierend, bitte korrigiere mich, wenn ich das falsch verstanden habe: Wir haben zwei Themen. Erstens: Wie komme ich steuerlich so freundlich wie möglich in die Stiftung hinein? Und zweitens: Ich muss künftig ein größeres Augenmerk darauf legen, wie die laufende Besteuerung aussieht und ob ich alle Voraussetzungen erfülle, um keine Konflikte in Deutschland zu bekommen.

Dr. Florian Oppel
Ja, richtig.

Willi Plattes
Meine Damen und Herren, das sind alles Themen, die wir am 30. und 31. Januar besprechen. Ich möchte aber auf den dritten Punkt zurückkommen: Asset Protection. Viele wollen aus dem Betriebsvermögen, das latenten Gefahren unterliegt, einen Teil des Vermögens „hinter die Brandmauer“ bringen, also absichern. Kannst du dazu ein paar Worte sagen?

Dr. Florian Oppel
Ja, dafür wird gern Liechtenstein genutzt. Zuerst muss man überlegen: Woher kommen Gefahren für das Vermögen? Bei Unternehmensvermögen gibt es viele Risiken. Familienunternehmer fahren oft nach dem Motto „alle Eier in einen Korb“. In unsicheren Zeiten ist das natürlich problematisch. Wenn die Branche plötzlich ein Problem hat, kann man in kurzer Zeit sehr viel verlieren.

Darum ist oft der Wunsch nach Diversifikation da. Diversifikation bedeutet nicht nur verschiedene Asset Klassen, sondern auch verschiedene Länder. Liechtenstein ist ein guter Standort, weil es im EU EWR Raum liegt, als EWR Staat nicht in der EU, und eine Tradition als Asset Protection Standort hat. Wenn es gelingt, Erträge aus unternehmerischer Tätigkeit nach einer Strukturierung beispielsweise über Ausschüttungen in eine liechtensteinische Stiftung zu bringen, ist vielen bereits geholfen.

Es geht dabei in der Regel nicht darum, das ganze Vermögen zu übertragen. Im Gegenteil: Unternehmer wollen unternehmerisch tätig bleiben und fühlen sich oft der Region und den Mitarbeitern verpflichtet. Es geht häufig darum, einen Teil für Flexibilität und Absicherung zu strukturieren.

Und noch ein Punkt: Stiftungen sind auch wegen Vermögensnachfolge relevant. Heute ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass eines von mehreren Kindern langfristig im Ausland lebt. Das kann sich aus Studium, Beruf oder Familie ergeben. Wenn dieses Kind dann Anteile erbt, kann eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst werden. Das kann zu einem faktischen Zwang führen, zurückzuziehen. Eine solche Einschränkung individueller Freiheit wird als inakzeptabel empfunden. Stiftungslösungen können hier helfen, Problembereiche rund um Wegzugsbesteuerung und Nachfolgegestaltung zu entschärfen.

Willi Plattes
Wenn der Erbfall ungeplant und unkontrolliert eintritt, was ja sehr häufig passiert, haben wir schnell ein steuerliches Großschadensereignis. Vorsorge zu treffen, können wir nur anraten.

Dr. Florian Oppel
Absolut. Insbesondere wenn man nicht Alleingesellschafter ist, sondern nur einen Minderheitsanteil hält, kann man möglicherweise aus dem Unternehmen gar keine Liquidität lösen, um die Steuer bezahlen zu können.

Willi Plattes
Das kommt hinzu. Neben deiner Aufgabe bei YPOG hast du eine neue Rolle: fachlicher Leiter des Lehrgangs „Zertifizierter Family Officer“. Was ist dort deine Rolle und was macht den Lehrgang aus?

Dr. Florian Oppel
Family Office ist erstmal ein unspezifischer Begriff. Letztlich ist ein Family Office aber multidisziplinär. Es geht um Anlagethemen, aber auch um Compliance Themen, rechtliche Themen und Koordination. Der Family Office Mitarbeiter muss von vielen Dingen etwas verstehen, damit er für seine Prinzipale gut vorbereiten kann.

Es gibt kein wirkliches Weiterbildungsangebot, das das umfassend abdeckt. Viele kommen mit starker Kompetenz aus einer Disziplin, etwa als Steuerberater oder Banker, aber in anderen Bereichen fehlen Inhalte. Der Lehrgang „Zertifizierter Family Officer“, den die Fachseminare von Fürstenberg seit vielen Jahren anbieten, will genau diese Lücke schließen und eine breite Ausbildung in den relevanten Disziplinen ermöglichen.

Meine Rolle als fachlicher Leiter ist es, die Lehrgangsinhalte zu überprüfen, anzupassen und weiterzuentwickeln. In den letzten Tagen habe ich das Programm gemeinsam mit den Kolleginnen von Fürstenberg, insbesondere Frau Dr. Mulas, grundlegend überarbeitet.

Willi Plattes
Tolle und wichtige Aufgabe. Die Betreuung größerer Vermögen über Family Offices wird immer wichtiger, weil die Komplexität immens steigt. Dass man fachlichen Rat bekommt, finde ich fantastisch. Dieser Lehrgang hat eine starke Historie. Ich glaube, das ist ein hervorragendes Mittel, um Ausbildungsqualität und damit die Qualität der Arbeit zu steigern. Mein Kompliment, dass du diese Aufgabe angenommen hast. Ich wünsche dir und allen Beteiligten viel Erfolg.

Kommen wir zum dritten Thema: Du stehst am 30. und 31. Januar mit auf der Bühne. Wir freuen uns sehr darauf. Was ist dein Hauptanliegen? Was möchtest du dem Publikum mitgeben? Was ist deine Intention, warum du mitmachst? Was willst du rüberbringen?

Dr. Florian Oppel
Der Untertitel der Konferenz lautet „Grenzen überschreiten, Werte bewahren“. Grenzen überschreiten kann man sich physisch vorstellen, aber auch intellektuell. Meine Intention ist, dass man durch kluge Planung langfristig genau das schafft: Grenzen überschreiten und Werte wahren.

Man muss eine Strategie finden und dabei, wie auch im Family Office, verschiedene Interessen unter einen Hut bringen. Meine Kernaussage ist: Wenn man die Interessen sauber identifiziert hat, findet man meist auch eine rechtliche und steuerliche Lösung, die in vielen Ausprägungen genau das sichert, nämlich dass Werte bewahrt werden können.

Willi Plattes
Fantastisch. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, das war für Sie interessant. Es ist ein Einblick in das, was Sie am 30. und 31. Januar zu hören bekommen.

Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Die Kolleginnen und Kollegen, die dort referieren, fliegen nicht ein, halten ihren Vortrag und sind wieder weg. Das Besondere ist: Wir haben den gesamten Abend Zeit, Kontakte persönlich zu knüpfen. Und am Samstag sind wir noch einmal zusammen auf einem Weingut. Ob Sie Wein trinken oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Aber der persönliche Kontakt ist da. Darauf legen wir sehr viel Wert.

Bei Politikern ist es oft so: Die kommen, halten 30 Minuten Rede, und man kann das später auf YouTube ansehen. Hier geht es um persönlichen Austausch. Denn die Themen, die wir besprechen, haben substanzielle Auswirkungen auf Ihre Zukunft. Wir wollen helfen und für Sie tätig sein. Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu können.

Lieber Florian, ich wünsche dir ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und recht herzlichen Dank für deine Zeit. Dankeschön.

Dr. Florian Oppel
Vielen Dank für die Einladung, Willi. Ich freue mich schon sehr auf die Konferenz im Januar. Wie du vorhin gesagt hast: auf der schönsten Insel der Welt.

 

Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit: Nils Gießler

Podcast 2025 Mandelblüte 2026

Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen nachher.

Die Kollegen freuen sich auf Ihre Beratungsanfrage.

Unsere Kompetenzzentren

Wissen | Networking

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder

Beratungsanfrage

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder