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Heiraten in Spanien – Was bedeutet der Güterstand steuerlich?

Die Güterstandsschaukel, die Aufteilung des Vermögens auf beide Ehepartner, funktioniert auf Mallorca nur bedingt.

Ehepaar auf goldener Schaukel, auf Weltkugel sitzend

Heiraten, sich das Ja-Wort geben und gemeinsam durchs Leben gehen – doch was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen? In dieser Folge sprechen Willi-pedia Podcast Producer Jörg Jung und Thomas Fitzner, Leiter der Residenten-Abteilung der PlattesGroup, über die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen des Güterstandes in Spanien. 

Die Güterstandsschaukel ist in Deutschland ein Instrument der steuerlichen Optimierung, das es ermöglicht, Vermögen auf beide Ehepartner aufzuteilen, ohne dass dadurch eine Besteuerung entsteht. Das ist im Hinblick auf die spanische Vermögensteuer interessant. Doch Vorsicht: Das funktioniert nur, solange man noch nicht in Spanien ansässig ist.

Thomas Fitzner, Steuerexperte und Leiter der Residenten-Abteilung der PlattesGroup klärt auf …

Jörg Jung
Sich vermählen, heiraten, auf ewig zusammen sein und sich das Ja-Wort geben. Ein Traum, der oft endet, wenn es um die gemeinsamen Güter geht. Wir reden darüber. Und zwar einmal mehr mit Thomas Fitzner, dem Leiter der Residenten Abteilung der PlattesGroup. Hallo lieber Thomas, ich grüße dich.

Thomas Fitzner
Grüß dich, lieber Jörg!

Jörg Jung
Ja, die steuerlichen Auswirkungen des Güterstands der Ehe hier in Spanien. Wir greifen natürlich auch ein bisschen nach Deutschland. Ja, in Deutschland ist es ja normalerweise so, wenn man nichts sagt und man wird verheiratet, dann heißt es meins ist deins. In Spanien ist das ein bisschen anders, gell?

Thomas Fitzner
Ich muss da gleich einhaken. Meins ist deins, du sprichst an auf die Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland der Güterstand ist, wenn du ins Standesamt marschierst und nicht ausdrücklich einen anderen Güterstand angibst, den du haben möchtest. Und die Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, deins ist meins, sondern die Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass bei Beendigung des Güterstandes und das kann durch Tod, durch Scheidung oder durch Wechsel des Güterstandes erfolgen, dass erst in diesem Moment das Vermögen, das das Ehepaar ab dem Moment der Heirat erwirbt und normalerweise ist das ja eine asymmetrische Geschichte. Es gibt immer einen Ehepartner, der mehr erwirbt als der andere. Dass dieser Zugewinn in diesem Moment, aber nicht vorher, also vorher weder zivilrechtlich noch steuerlich auf beide Seiten aufgeteilt wird. Und wenn jetzt zwei frisch verliebte deutsche Turteltäubchen nach Spanien kommen und jetzt zum Beispiel auf Mallorca sagen, ok, jetzt heiraten wir hier und die gehen dann zum Standesamt und sagen nicht, welchen Güterstand sie haben wollen, dann ist das hier nicht die Zugewinngemeinschaft, sondern dann wird automatisch die Gütertrennung eingetragen. Das ist ein Güterstand, der natürlich für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner einen wesentlich geringeren Schutz bietet. Aber wie gesagt, im Moment hat der Güterstand keine direkte Auswirkung hier in Spanien auf die Einkommenssteuer und Vermögensteuer. Also meins bleibt meins steuerlich und auch zivilrechtlich. Und deins bleibt deins in beiden Güterständen. Es gibt dann noch Exoten unter den Güterständen. Es gibt die sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft Sociedad de Gananciales, ist mir jetzt in der Beratungspraxis noch nie untergekommen. Und es gibt zum Beispiel in den Niederlanden eine ziemlich radikale Gütergemeinschaft. Aber wie gesagt, wir haben es hier hauptsächlich mit diesen beiden Güterständen zu tun, nämlich Gütertrennung. Wie gesagt, das ist so das automatische Setup auf dem Balearen und die in Deutschland übliche Zugewinngemeinschaft.

Jörg Jung
Das hört sich aber alles so ein bisschen hier in Spanien oder auf den Balearen an, so nach dem Motto verheiratet, sind wir, schön und gut, aber ich kann prinzipiell auch finanziell und mit Eigentum machen, was ich will und du hast mir nichts zu sagen. Also gibt es da irgendwelche Einschränkungen wenigstens oder rechtliche Instrumente?

Thomas Fitzner
Doch, da gibt es eine ganz, ganz wichtige Einschränkung. Nehmen wir an, jemand kauft ein Haus und heiratet dann und man lebt zusammen in diesem Haus. Das Haus ist dann das Familienheim. Und aus irgendwelchen Gründen verstehen die sich nicht mehr so gut, sind aber noch nicht geschieden. Also, so lange die verheiratet sind und in diesem Familienheim zusammen leben, braucht der Eigentümer die Zustimmung des Ehepartners, um dieses Haus verkaufen zu können. Der kann also nicht autonom entscheiden, okay, das war jetzt hier genug, wir ziehen jetzt woanders hin und was der Ehepartner sagt, ist mir wurscht.

Jörg Jung
Die andere Frage ist ja zum Beispiel, welches Eherecht gilt wo? Also ich habe zum Beispiel in Deutschland geheiratet, dann ging es für alle nach Spanien, alles ist toll und auf einmal steht hier die Scheidung an. Also bei welchem Recht sind wir denn am Ende?

Thomas Fitzner
Es gibt eine europäische Ehe-Rechtsverordnung, die besagt, dass für alle Heiraten bis zum 28.01.2019 für Ehepaare, die hier auf spanischem Boden leben, auch die spanischen Normen gelten. Und ab dem 29.01.2019 gilt die Norm jenes Landes, in dem dieses Ehepaar den ersten Wohnsitz hatte. Aber es gibt alternativ dazu auch eine Rechtswahl. Ein riesiges Problem haben wir, wenn ein Ehepaar im Überschwang gleich in mehreren Ländern heiratet. Also nehmen wir mal an, jemand heiratet zuerst in Deutschland und dann ziehen die irgendwo anders hin und sagen, okay, wir wiederholen die Hochzeit auch jetzt im neuen Land der Ansässigkeit. Da können sich nämlich aufgrund der Unterschiede, die es da immer noch geben kann zwischen den Eherechtsnormen dieser Länder, kann sich da eine hoch komplizierte Situation ergeben. Darum an dieser Stelle meine Empfehlung. Heiraten Sie dieselbe Person nicht zu oft. Oder am besten nur einmal.

Jörg Jung
Das fordert mir ein Schmunzeln ab. Es gibt in Deutschland dann auch zum Beispiel die Güterstandschaukel. Kannst du kurz erklären, was es allgemein damit auf sich hat?

Thomas Fitzner
Die Güterstandsschaukel ist ein sehr beliebtes Instrument der steuerlichen Optimierung. Ich kann nämlich damit das Vermögen, wenn es bei einem Ehepartner liegt, kann ich weitgehend auf beide Ehepartner aufteilen, ohne dass dadurch eine Besteuerung entsteht. Das funktioniert so. Also ich muss in der Zugewinngemeinschaft sein, damit das funktioniert. Und ich habe ja vorhin gesagt, dass die Aufteilung der Güter erst in dem Moment erfolgt, wenn dieser Güterstand endet. Der muss nicht zwangsläufig durch Scheidung oder Tod enden, sondern der kann auch enden, indem ich in einen anderen Güterstand überwechsele. Und in Deutschland kann ich eben aus der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wechseln. Das bedeutet, dass in diesem Augenblick allein durch die Änderung des Güterstandes eine Aufteilung aller Vermögenswerte vorgenommen wird, die die beiden oder die einer der beiden seit Schließung der Ehe erworben hat. Und wenn man dann diese Aufteilung vorgenommen hat, wechselt man wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft. Darum nennt sich das eine Schaukel. Also zuerst hin, dann wieder zurück. Am Ende des Lieds ist das Vermögen im Idealfall 50-50 aufgeteilt. Der Haken dabei ist, wenn ich das jetzt als spanischer Resident anwenden möchte, dann funktioniert das nicht. Bei den Spaniern würde die Übertragung in einer solchen kurzen Folge würde dann als Schenkung erkannt. Allerdings ergibt sich natürlich eine interessante Optimierungsmöglichkeit für die Vermögensteuer. Man erinnert sich, eine möglichst gleichmäßige Aufteilung eines hohen Vermögens auf mehrere Familienmitglieder und in diesem Fall auf zwei, bedingt eine geringere Gesamtsteuerbelastung. Und ich kann, solange ich noch nicht Resident bin und ich habe die Absicht, ein Land mit Vermögensteuer zu ziehen, konkret Spanien, würde ich dann noch während der Ansässigkeit in Deutschland die Güterstandsschaukel machen, verteile damit das Vermögen und bringe damit die Vermögensteuerbelastung dann in Spanien rüber. Das heißt, ich komme hier in Spanien schon mit dem aufgeteilten Vermögen an. Das ist eine Option. Wie ideal und ob das die beste ist, müsste man sich im Einzelfall anschauen. Aber wie gesagt, das funktioniert nur, solange ich nicht in Spanien ansässig bin.

Jörg Jung
Da ändert sich aber auch nichts dran, wenn, klar, ich mache das Ganze, ich bin noch nicht Resident, werde dann aber zusammen mit allen anderen Residenten, also da ändert sich auch nichts an dem Lied? Es bleibt dann so wie es ist, was genau diese Güterstandsschaukel angeht, auch wenn ich vom Nicht-Residenten in den Status Resident wechsele.

Thomas Fitzner
Ich muss ja nicht Resident sein in Spanien, damit das hier keine unerwünschten Nebenwirkungen hat. Das heißt, der ganze Vorgang muss sich während meiner Ansässigkeit in Deutschland abspielen. Und ich käme dann schon mit dieser neuen Eigentumsstruktur hier in Spanien an. Nur so ist dieser Vorgang ohne unerwünschte Nebenwirkungen durchzuziehen.

Jörg Jung
Klingt logisch.

Thomas Fitzner
Und dann gibt es noch einen Exoten, den wir in unserer Beratung kennengelernt haben, die holländische Gütergemeinschaft. Die wird dort auch als steuerliches Optimierungsmodell genutzt. Das bedingt, dass wenn man in Holland eine Ehe abschließt mit Gütergemeinschaft, dass in dem Moment das gesamte Vermögen 50-50 aufgeteilt wird. Ganz egal, wie viel der eine oder der andere hat. Und tatsächlich gibt es Holländer, die nur eine steuerfreie Schenkung durchführen, eine solche Ehe eingehen als Gütergemeinschaft, das Vermögen wird verteilt und nach zwei, drei Monaten wird die Ehe wieder aufgelöst und das ist ein Trick, wie man zu einem Nichtverwandten steuerfreies Vermögen übertragen kann. Mir hat nur ein holländischer Berater gesagt, dass in einem Fall die Ehe bereits nach einem Tag wieder aufgelöst worden ist und dass das so die rote Linie war, die man überschritten hatte und dass dieser Trick da nicht mehr anerkannt worden ist. Dass es aber generell eine Möglichkeit ist, also für unsere zahllosen holländischen Hörer ein wichtiger Hinweis. In Spanien haben wir tatsächlich im Wesentlichen die Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung und wir haben es hier in der Praxis mit keinen anderen Güterständen zu tun.

Jörg Jung
So kann man mit der Güterstandsschaukel in Holland das Finanzamt verschaukeln. Das ist auch eine schöne Geschichte. Thomas Fitzner, ich bedanke mich an dieser Stelle genau zu diesem Thema Güterstand in Spanien, Güterstandsschaukel. Wir haben wieder mal, hoffentlich nicht zu spät, dazugelernt und wir hören uns bestimmt in einer der nächsten Folgen wieder zu einem ganz, spannenden, wichtigen Steueroptimierungsthema. Ich bedanke mich wieder einmal für diesen Moment.

Thomas Fitzner
Danke an dich, Jörg. Tschüss.

Jörg Jung
Wir gehen jetzt raus und schaukeln.

Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: Timothea Imionidou

23. Februar 2025
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