AML | Anti-Money-Laundering | Geldwäscheprävention
Erstveröffentlichung: 14. Januar 2026
AML (Anti-Money-Laundering) bezeichnet sämtliche gesetzliche, organisatorische und technische Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist es, illegal erworbene Vermögenswerte daran zu hindern, in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust zu werden, sowie die Integrität des Finanz- und Wirtschaftssystems zu schützen.
AML ist ein zentrales Compliance-Thema für Unternehmen, Unternehmer und vermögende Privatpersonen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Strukturen, Immobilieninvestitionen, Gesellschaftsbeteiligungen und Vermögensübertragungen.
Rechtlicher Hintergrund
Die internationale Grundlage der Geldwäscheprävention bilden die Standards der Financial Action Task Force (FATF). Diese Empfehlungen werden auf EU-Ebene durch Richtlinien und Verordnungen umgesetzt und in den Mitgliedstaaten national konkretisiert.
In Deutschland ist die zentrale Rechtsgrundlage das Geldwäschegesetz (GwG). Ergänzend gelten unter anderem:
EU-Geldwäscherichtlinien und die neue EU-AML-Verordnung
Aufsichtsvorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Berufsrechtliche Pflichten für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Auch außerhalb des Finanzsektors – etwa bei Immobiliengeschäften oder Unternehmensbeteiligungen – greifen AML-Pflichten zunehmend umfassend.
Wer unterliegt AML-Pflichten?
Zu den sogenannten Verpflichteten zählen insbesondere:
Kredit- und Finanzinstitute
Versicherungen und Zahlungsdienstleister
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Immobilienmakler und projektbezogene Immobiliengesellschaften
Unternehmen mit Bargeldintensität oder komplexen Beteiligungsstrukturen
Auch Holding-Strukturen, Familiengesellschaften und vermögensverwaltende Gesellschaften können mittelbar betroffen sein, etwa durch Transparenz- und Mitwirkungspflichten.
Zentrale AML-Pflichten im Überblick
1. Identifizierung (KYC – Know Your Customer)
Verpflichtete müssen Vertragspartner eindeutig identifizieren, inklusive wirtschaftlich Berechtigter (Ultimate Beneficial Owner).
2. Risikobasierter Ansatz
Die Intensität der Prüfungen richtet sich nach dem individuellen Risiko (Hochrisikoländer, politisch exponierte Personen – PEP).
3. Transparenzregister
Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das nationale Transparenzregister; fehlerhafte oder fehlende Angaben sind bußgeldbewehrt.
4. Verdachtsmeldungen
Bei Auffälligkeiten besteht Meldepflicht an die zuständige Meldestelle (FIU), ohne den Betroffenen zu informieren.
5. Dokumentation und Aufbewahrung
AML-relevante Unterlagen sind regelmäßig fünf bis zehn Jahre aufzubewahren.
Bedeutung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen
Für Unternehmerfamilien und international mobile Vermögen bedeutet AML:
Erhöhte Transparenz bei Beteiligungen, Stiftungen und Immobilien
Sorgfältige Strukturierung von Familien- und Holdinggesellschaften
Prüfung grenzüberschreitender Zahlungsströme
Vermeidung von Verzögerungen bei Bank-, Notar- oder Transaktionen
Insbesondere bei Immobilienkäufen, Gesellschaftsgründungen oder Vermögensübertragungen können unklare Strukturen zu Rückfragen, Transaktionsstopps oder Meldepflichten führen.
AML-Vorgaben prägen zunehmend unternehmerische und private Vermögensentscheidungen. Wer Strukturen transparent, nachvollziehbar und risikoorientiert aufsetzt, schafft die Grundlage für langfristige Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit – national wie international.
(Stand: Januar 2026/ng)