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KYC in Spanien – Rechtsgrundlagen, aktuelle Entwicklungen und Bedeutung für die internationale Beratung

„Know Your Client“ – kurz KYC – ist einer der wichtigsten Bausteine im internationalen Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsumfeld. Für Mandanten mit grenzüberschreitenden Vermögens-, Immobilien- oder Unternehmensstrukturen ist ein korrektes und aktuelles KYC-Verfahren unverzichtbar.

In Spanien basiert das gesamte KYC-System auf dem Ley 10/2010, de 28 de abril, dem zentralen Gesetz zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Aufsicht liegt bei der SEPBLAC, der zentralen spanischen Behörde zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die gleichzeitig als Aufsichtsbehörde und als nationale Finanznachrichteneinheit (Financial Intelligence Unit) fungiert. 

Ursprung und Zweck der gesetzlichen Regelung

Das Ziel von Ley 10/2010 ist der Schutz der Integrität des spanischen Finanz- und Wirtschaftssystems. Das Gesetz:

  • definiert Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,

  • legt den Anwendungsbereich fest,

  • bestimmt die verpflichteten Berufsgruppen („sujetos obligados“),

  • und regelt die Identifizierung, Prüfung, Dokumentation und Meldung von Kunden und Transaktionen.

Zu den verpflichteten Berufsgruppen gehören unter anderem Banken, Immobilienmakler, Rechts- und Steuerberater, Notare, Dienstleister im Gesellschafts- und Trustbereich sowie Anbieter digitaler Vermögens- und Kryptodienstleistungen.

KYC-Pflichten in der Praxis

Das KYC-Verfahren besteht aus drei Kernbereichen:

1. Identifizierung vor Beginn einer Geschäftsbeziehung

Verpflichtet sind:

  • die Identifikation natürlicher und juristischer Personen,

  • die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner),

  • die Ermittlung des Zwecks und der Art der geplanten Geschäftsbeziehung,

  • die Ersteinstufung des Risikos.

2. Laufende Überwachung

Wesentliche Änderungen müssen zeitnah aufgenommen, überprüft und dokumentiert werden, zum Beispiel:

  • neue Beteiligungsstrukturen,

  • neue wirtschaftlich Berechtigte,

  • ungewöhnliche Transaktionen,

  • digitale Vermögenswerte oder Krypto-Aktivitäten,

  • internationale Zahlungsströme.

3. Verstärkte Sorgfaltspflichten

Erhöhte Anforderungen gelten insbesondere für:

  • politisch exponierte Personen,

  • komplexe internationale Strukturen,

  • Transaktionen aus Hochrisikostaaten,

  • digitale Vermögenswerte und Wallet-Strukturen.

Alle relevanten Unterlagen müssen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren aufbewahrt werden.

Aktuelle Entwicklungen in Spanien und der Europäischen Union

Die regulatorischen Anforderungen steigen kontinuierlich. Besonders relevant sind:

Aktualisierte Risikofaktoren und Verdachtsindikatoren (Frühjahr 2025)

SEPBLAC und das spanische Finanzministerium veröffentlichten neue Kataloge für:

  • Immobiliengeschäfte,

  • Unternehmensstrukturen,

  • Dienstleistungen im Gesellschafts- und Treuhandbereich,

  • Krypto-Vermögenswerte (erstmals).

Umsetzung des europäischen AML-Pakets

Spanien passt seine nationalen Normen an das neue europäische Regelwerk an, insbesondere:

  • neue europäische Aufsichtsbehörde,

  • erweiterte Registerpflichten,

  • strengere Vorgaben zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter.

Überarbeitung der europäischen Liste von Hochrisikojurisdiktionen (Juni 2025)

Die Einstufung eines Landes als Hochrisikostaat führt zu:

  • verstärkten Prüfungen,

  • strengeren Dokumentationspflichten,

  • erhöhtem Monitoring.

Hinweise der Aufsichtsbehörden

Spanische Behörden betonen weiterhin erhebliche Defizite bei:

  • Risikoanalyse,

  • Dokumentation,

  • Umsetzung interner Prozesse,

  • Kontrolle von internationalen Strukturen.

Praktische Bedeutung für Mandanten und Berater

Für Mandanten mit internationalen Vermögens- und Unternehmensstrukturen bedeutet dies:

  • Vor jeder Mandatsannahme oder Transaktion ist eine vollständige Identifizierung erforderlich.

  • Änderungen an Strukturen, Beteiligungen oder wirtschaftlich Berechtigten müssen sofort gemeldet werden.

  • Die regelmäßige Aktualisierung der KYC-Daten ist verpflichtend und essenziell, um Verzögerungen oder Transaktionsrisiken zu vermeiden.

  • Bei Immobilienkäufen, Firmengründungen, Umstrukturierungen oder größeren Kapitalbewegungen müssen Unterlagen vollständig und aktuell vorliegen.

Für unsere Beratung bedeutet das:

  • wir überwachen regulatorische Entwicklungen fortlaufend,

  • wir aktualisieren unsere Prozesse kontinuierlich,

  • wir begleiten Mandanten aktiv bei der Erfüllung ihrer KYC-Pflichten,

  • wir gewährleisten die vollständige Dokumentation für Prüfungen durch SEPBLAC oder andere Behörden.

Warum eine regelmäßige Aktualisierung unverzichtbar ist

Die gesetzlichen Vorgaben verändern sich permanent. Neue europäische Richtlinien, geänderte Risikoklassifizierungen, aktualisierte Definitionen politisch exponierter Personen oder strengere Vorgaben für digitale Vermögenswerte machen ein statisches KYC-System unmöglich.

Nur mit einer laufenden Aktualisierung lassen sich vermeiden:

  • aufsichtsrechtliche Sanktionen,

  • Verzögerungen bei Transaktionen,

  • Reputationsrisiken,

  • Haftungsrisiken für Mandanten, Gesellschafter oder Geschäftsführer.

KYC in Spanien ist kein Formalakt, sondern ein dauerhaftes Compliance-System. Für Mandanten mit Immobilien, Unternehmen, Family-Office-Strukturen oder digitalen Vermögenswerten ist ein aktuelles und rechtssicheres KYC-Profil unverzichtbar.

Die PlattesGroup unterstützt Sie dabei umfassend:
Wir analysieren, dokumentieren, aktualisieren und implementieren die notwendigen Prozesse, damit Ihre Strukturen auch in einem sich ständig wandelnden regulatorischen Umfeld stabil und rechtskonform bleiben.

(Stand: November 2025/wp,ng)

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