ATAD | Anti Tax Avoidance Directive
Diese BEPS-Initiative stellt nicht nur ein Novum im Bereich der OECD-Steuerpolitik dar, sondern ist auch in der EU-Steuerpolitik einmalig. Erstmals haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu entschlossen, harmonisiertes Steuerrecht – namentlich die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) – auf den Weg zu bringen, das sich inhaltlich nicht auf Vergünstigungen für Steuerpflichtige bezieht, sondern sich vornehmlich auf Verschärfungen des nationalen Rechtsrahmens konzentriert.
Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes - ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 1 (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie / ATAD), geändert durch Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2017/952 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern (ABl. L 144 vom 7.6.2017, S. 1), enthält ein Paket von rechtlich verpflichtenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung, die von allen Mitgliedstaaten gegen gängige Formen von aggressiver Steuerplanung angewendet werden müssen. Deutschland und Spanien erfüllen zwar bereits heute weitgehend die von der ATAD vorgegebenen Mindeststandards, es sollen aber noch entsprechende Gesetze verabschiedet werden.