Testament in Spanien | Registrierung | Verzeichnis
In Spanien besteht seit 1885 ein zentrales Register für notariell erstellte Testamente. Das 1944 fundamental neu aufgestellte und seither mehrfach neu geregelte „Registro de Actos de Última Voluntad“ in Madrid gehört dem Justizministerium an und ist ein zentrales Verzeichnis mit den folgenden Funktionen:
- Verzeichnis aller Testamente, die vor spanischen Notaren und bei spanischen Konsulaten im Ausland errichtet werden, sowie jener Testamente, die vor ausländischen Notaren errichtet werden und deren Registrierung vom Bürger angesucht wird. Des Weiteren werden auch alle Testamente registriert, die in irgendeinem der Länder des Baseler Abkommens vom 16. Mai 1972 beglaubigt werden.
- Verzeichnis aller Urkunden über Erbschaftsannahmen ohne Testament. Dies verhindert Duplizitäten bei der Errichtung derartiger Urkunden, etwa wenn mögliche/mutmaßliche Erben vor verschiedenen Notaren die so genannte „Declaración de Herederos Abintestato“ erstellen lassen.
Beim Register kann eine Bescheinigung beantragt werden, die darüber informiert, ob eine bestimmte Person ein notarielles Testament errichtet hat, und wenn ja, über Ort und Datum der Errichtung sowie den Namen des Notars informiert.
Diese Bescheinigung kann persönlich, per Post oder über die elektronische Plattform (Sede electrónica) angefragt werden:
„Registro General de Actos de Última Voluntad“
Plaza de Jacinto Benavente 3, 1ª
ES-28012 Madrid
Tel. +34902007214, +34918372295
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