Bewertungsabschlag | Übertragung von Betriebsvermögen
Der Bewertungsabschlag ist die steuerliche Vergünstigung für die Übertragung von Betriebsvermögen. Der nach Anwendung des gesonderten Betriebsvermögensfreibetrags verbleibende Wert des begünstigten Vermögens ist zur Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nur mit 60 % anzusetzen.