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Bewertungsabschlag | Übertragung von Betriebsvermögen

Der Bewertungsabschlag ist die steuerliche Vergünstigung für die Übertragung von Betriebsvermögen. Der nach Anwendung des gesonderten Betriebsvermögensfreibetrags verbleibende Wert des begünstigten Vermögens ist zur Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nur mit 60 % anzusetzen.

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