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BGBl. | Bundesgesetzblatt Deutschland

Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben und durch den Bundesanzeiger Verlag vertrieben. Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG). Dann ist im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich. Das Bundesgesetzblatt erscheint seit der Verkündung des Grundgesetzes (BGBl. 1949, S. 1) und ist damit Nachfolger des von 1871 bis 1945 herausgegebenen Reichsgesetzblattes.

Seit 1951 wird es in zwei Teilen herausgegeben. Die Teile werden in römischen Ziffern angegeben. Das Bundesgesetzblatt war für Ausgaben ab dem Jahr 1998 kostenfrei im Internet einsehbar, im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements standen alle Ausgaben seit 1949 zur Verfügung.

Alle Ausgaben können kostenlos eingesehen werden. Einzige amtliche Ausgabe ist aber weiterhin die gedruckte Ausgabe.

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