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CB | Comunidad de Bienes | GbR Spanien

Comunidad de Bienes (CB) bei gemeinsamen Eigentum an einer Wohnimmobilie, mit der Ferienvermietung oder jegliche andere umsatzsteuerpflichtige Vermietung betrieben wird. Um die Umsatzsteuer-Buchhaltung und -Rechnungstellung zu vereinfachen, verlangt das Finanzamt, dass die Eigentümer eine Gütergemeinschaft gründen und anmelden.

Diese „Comunidad de Bienes - GbR Spanien“ (CB) erhält auch eine eigene Steuernummer (NIF). Das wiederum hat den Vorteil, dass alle Rechnungen nur einen Aussteller und einen Empfänger haben, nämlich die besagte CB. Ertragssteuerlich deklarieren und versteuern die Mitglieder der CB gesondert. Auch an der individuellen Vermögensteuerpflicht, sofern eine solche entsteht, ändert sich durch die Anmeldung der CB nichts.

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