Sociedad Anónima | Aktiengesellschaft | AG
Die größten Gesellschaften in Spanien sind in der Regel Aktiengesellschaften (Sociedad Anónima, S.A.). Diese unterscheiden sich von anderen Gesellschaftsformen durch ihre zusätzlichen Publikationserfordernisse und eine permanente Audit-Pflicht.
Erfoderlich ist mindestens ein Gesellschafter. Die Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden ist beschränkt auf die Einlage. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital beträgt 60.000 €, wovon bei der Gründung lediglich 25% zwingend einzuzahlen sind. Die Gründung bedarf der notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister.
Diesen Kapitalgesellschaften ist gemein, dass sie ihre volle Rechtsfähigkeit erst mit Eintragung in das zuständige Handelsregister erlangen und die Wirkung der beschränkten Haftung erst ab diesem Zeitpunkt eintritt.
Personengesellschaften sind in Spanien u.a. aufgrund ihrer fehlenden Haftungsbegrenzung nicht weit verbreitet. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften haben sie jedoch den Vorteil einer wesentlich kürzeren und günstigeren Gründungsphase.
Weiterführende Informationen zum Thema
Gründungskosten Gesellschaft | Abzugsfähigkeit | Spanien
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