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DATEV für Spanien

Die Mehrzahl der erfolgreichen Mittelständler werden von einem Steuerberater aus der Region, der die „gleiche Sprache“ spricht, betreut. Man kennt sich schon viele Jahre und hat ein Naheverhältnis aufgebaut, das meist über die reine Steuerberatung hinausgeht. Auch heikle familiäre Themen werden in freundschaftlicher Art besprochen und vertrauensvoll gelöst.

Für Themen, mit denen er nicht häufig konfrontiert ist, holt er sich Unterstützung bei Spezialisten. Diesem Schema bleibt er auch bei der Betreuung der wirtschaftlichen Auslandsaktivitäten treu und erkennt schnell, dass man in der Auslandsgesellschaft häufig ein anderes Verständnis von Sorgfalt und Zuverlässigkeit hat.

Genau an diesem elementar wichtigen Organisationsmangel setzen wir an und bieten ein länderübergreifendes Buchhaltungssystem mit Belegzugriff durch das der Unternehmer und die Berater über eine einzige, gemeinsame Datengrundlage verfügen. Es gibt keine Übersetzungsprobleme und der deutsche Steuerberater hat seine ihm bekannte „DATEV-Sicht“ (SKR 03/04) auf die Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Spanien. Er verfügt über eine Lösung mit der er sich von den „Big Four“ abgrenzen kann.

Die Herangehensweise

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beschreibt in beeindruckender Weise die Auslandsstärke des deutschen Mittelstandes. Rund 780.000 mittelständische Unternehmen erzielen ca. 600 Mrd. EUR Umsätze in ausländischen Märkten. Das entspricht rund 45 % der gesamten deutschen Exporte. Europäische Märkte sind dabei für die meisten Mittelständler wichtiger als das außereuropäische Ausland. Die Internationalisierung ist nicht nur ein wichtiger Wachstumstreiber für den deutschen Mittelstand, auch die Abhängigkeit vom heimischen Markt wird signifikant reduziert. Das ist die positive Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite warnt der Präsident des Bundesverbands des deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) Holger Bingmann, vor Staatsinterventionismus. Nötig sei „eine Rückbesinnung auf unser bisheriges Erfolgsmodell, anstatt den Unternehmen ständig neue Knüppel zwischen die Beine zu werfen mit immer mehr Bürokratie und zusätzlichen Belastungen“.

Eine zentrale Forderung des Mittelstandes zielt denn auch auf den Abbau der Bürokratielasten. „Vor allem KMU fühlen sich zunehmend überfordert“, kritisiert Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer: „Immer häufiger beklagen sie, vor lauter bürokratischer Vorgaben gar nicht mehr zur eigentlichen Arbeit zu kommen.“ In nahezu allen Branchen seien in den letzten Jahren zusätzliche Dokumentations- und Informationspflichten entstanden.

Den erfolgreichen Wertekanon des deutschen Mittelstandes sehen wir als Leuchtturm für verantwortungsvolles Unternehmertum. Der Mittelstand verfolgt keinen nüchternen Shareholder Value. Im Mittelpunkt steht das Wohlergehen des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und der Menschen in der Region. Es wird eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens gepflegt. Die Mitarbeiter sind lange im Betrieb; man sieht sich täglich und arbeitet intensiv zusammen. Interessante Aufgabenfelder, hohe Fachkompetenz und im Zweifelsfall kurze Wege zum Chef sichern ein nachhaltiges Engagement. Weil jeder leistet, was Aufgabe und Situation erfordern, brauchen Mittelständler anders als Großkonzerne eigentlich keine Richtlinien.

Jeder Schritt der Internationalisierung ist mit neuen Anforderungen verbunden. In der Praxis sehen wir häufig, dass die internen Prozesse nicht in der notwendigen Qualität mitwachsen und die in Deutschland bewährten Handlungsmuster nicht mehr passen. Die räumliche Distanz der Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte zum Stammhaus erschwert bei mangelnder professioneller Prozessstruktur die Kommunikation. Die unterschiedlichen kulturellen Wurzeln im Ausland werden häufig nicht ausreichend berücksichtigt und den Beteiligten kommt vieles nur noch Spanisch vor.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass eine große Problematik die länderübergreifende betriebswirtschaftliche, zivil- und steuerrechtliche Betreuung von deutschen Firmen darstellt, die in Spanien aktiv werden. Das deckt sich mit den Aussagen der Mittelstandsvereinigungen. Im spanisch-deutschen Kontext steht auf der Wunschliste ganz oben eine konfliktarme Migration der spanischen Daten- und Steuerwelt in die deutsche. Aktuell wird diese Migration zumeist mittels Excel und Belegtransfer per Mail abgearbeitet. Das bedingt eine komplexe, fehleranfällige und aufwändige Kommunikation.

Ein weiterer signifikanter Nachteil ist, dass die deutsche Steuerverwaltung über die Nichteinhaltung der GoBD – und diese ist bei einer solchen Kommunikation gegeben – eine erstklassige Einflugschneise zur Verwerfung der Buchhaltung bei den Steuerprüfungen vorfindet. Darunter leidet effektiv die gesamte deutsche Unternehmerlandschaft. Zudem ist durch diese Art der Kommunikation auch keine vernünftige und zeitnahe betriebswirtschaftliche Steuerung möglich, während eine nützliche Beratung ebenfalls stark erschwert wird. Die Lösung, die wir gemeinsam mit DATEV entwickelt haben, löst diese Konflikte.

Unternehmen können für ihre Tätigkeit im Ausland eine Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte gründen. Neben dem reinen Außenhandel ohne Sitz im Ausland (Direktgeschäft) stellt sich für die Direktinvestition grundsätzlich die Möglichkeit der Begründung einer Tochtergesellschaft oder einer Betriebsstätte. Dabei rückt insbesondere die Besteuerung der zu wählenden Organisationsform in den Fokus des Unternehmers, die sich in erheblichem Maße unterscheiden kann:

  • Personengesellschaft: Wird die Gründung einer Gesellschaft im Ausland beabsichtigt, kommt die Rechtsform der Personenge­sellschaft als rechtlich selbstständiges Unternehmen in Betracht, für die im Wesentlichen die gleichen steuerlichen Grundsätze gelten wie für die
  • Betriebsstätte. Im Ergebnis kommt es unabhängig von einer Entnahme der Gewinne aus der Personengesellschaft durch die Gesellschafter zu einer einmaligen Besteuerung der Gewinne im Sitzstaat der Personengesellschaft. Betriebsstätte: Die Betriebsstätte als rechtlich unselbstständiger Teil des im Inland befindlichen Unternehmens, wird nach den von der OECD festgelegten Kriterien als feste Geschäftseinrichtung definiert, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
  • Tochterkapitalgesellschaft: Zur Erreichung einer strikten Trennung der Besteuerungsebenen (Gesellschaft, Gesellschafter) kommt nur die Errichtung einer Tochtergesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft in Betracht. Die Höhe der Besteuerung der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft bemisst sich dabei nach dem Körperschaft­steuersatz des Sitzstaates der Tochtergesellschaft. Die Besteuerungsunterschiede in Bezug zu Spanien liegen bei einer Belastung von 25 % bis 46 %.

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