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DRIAT

Erstveröffentlichung: 03. Februar 2026

Die DRIAT („Declaración Responsable de Inicio de la Actividad“ – in der Praxis: Erklärung über den Beginn der touristischen Aktivität) ist der zentrale Anzeige‑ und Registrierungsschritt, um eine Immobilie auf den Balearen – insbesondere auf Mallorca – touristisch (kurzzeitig) vermarkten zu dürfen. Inhaltlich handelt es sich um eine eidesstattlich geprägte Eigenerklärung des Eigentümers/Betreibers, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ferienvermietung erfüllt sind.

Einordnung und Hintergrund

Die Ferienvermietung steht auf den Balearen seit Jahren unter starkem regulatorischem Druck. Auf Mallorca werden neue Lizenzen seit einem Moratorium (seit 2022) grundsätzlich nicht mehr neu vergeben; bestehende Lizenzen bleiben jedoch – je nach Fall – weiterhin wirksam.

Wichtig ist zudem die Abgrenzung: Nach dem balearischen Regelungssystem gilt eine Vermietung eines Wohnobjekts für Zeiträume von unter 30 Tagen regelmäßig als Ferienvermietung, sofern nicht etwas anderes nachgewiesen wird.

Was ist eine DRIAT – und was bewirkt sie?

Die DRIAT ist nicht „nur ein Formular“, sondern die formalisierte Erklärung, mit der Sie der Tourismusverwaltung anzeigen, dass Sie die Aktivität rechtmäßig aufnehmen und die Bedingungen erfüllen. Die praktische Logik ist: erst erklären, dann wird (teils später) kontrolliert. In der Praxis können Inspektionen erst Monate oder sogar Jahre nach Abgabe erfolgen, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

Rechtswirkung: Die Vorlage der DRIAT hat nach der balearischen Regelung als unmittelbaren Effekt die Eintragung in das zuständige Insel‑Tourismusregister; zudem sind Informationsflüsse an andere Stellen vorgesehen (u. a. Steuerverwaltung, Gemeinden, Grundbuch).

DRIAT-Nummer und touristische Registrierungsnummer in der Werbung

Für Ferienvermieter ist die Nummer der Eintragung zentral, weil sie in der Außendarstellung benötigt wird:

  • In der Werbung muss grundsätzlich die touristische Eintragungsnummer der Immobilie angegeben werden.

  • Solange diese endgültige Nummer noch nicht vorliegt, kann nach der Norm ausdrücklich auch die Eingangs‑/Register‑Nummer verwendet werden, die bei Einreichung der DRIAT in einem öffentlichen Register vergeben wurde.

Praxisrelevanz: Fehlende oder falsche Nummern in Inseraten sind einer der häufigsten „Compliance‑Trigger“, weil sie für Behörden und Plattformen leicht prüfbar sind.

Zusammenhang: Meldepflicht der Gästedaten

Unabhängig von der DRIAT ist bei touristischer Vermietung regelmäßig die Gästemeldung relevant. In der Praxis müssen Vermieter sich zunächst bei Policía Nacional oder Guardia Civil registrieren lassen; dabei werden unter anderem eine abgestempelte DRIAT sowie Identitäts‑ und Eigentumsnachweise verlangt.
Die Übermittlung der Gästedaten hat danach typischerweise innerhalb kurzer Fristen (24 Stunden nach Ankunft) zu erfolgen.

Häufige Fehler und Risiken

1) Vermarktung ohne DRIAT / ohne Einhaltung der Voraussetzungen
Die touristische Werbung oder Durchführung ohne (wirksam) eingereichte DRIAT beziehungsweise ohne Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gilt als illegale/clandestine Aktivität und kann ein Sanktionsverfahren auslösen.

2) Fehlende oder falsche Lizenznummer in Anzeigen
Die Pflicht zur Angabe der touristischen Eintragungsnummer ist ausdrücklich normiert – Fehler sind leicht nachprüfbar.

3) Plattform‑/Vermittlerdruck und hohe Sanktionen
Das Regelwerk nimmt zunehmend auch Vermittler/Vertriebskanäle in die Pflicht, die Legalität zu kontrollieren; in der Praxis werden teilweise sehr hohe Bußgelder diskutiert/angewandt.
(Als praktisches Beispiel wird in der Diskussion unter anderem ein Sanktionsrisiko bis in hohe sechsstellige Bereiche für Werbung illegaler Angebote genannt.)

4) Zusätzliche Registerpflichten seit 2025
Neben dem inselzuständigen DRIAT‑Verfahren sind für Kurzzeitvermietungen zusätzliche spanienweite Transparenz‑/Registeranforderungen relevant (mit eigener Identifikationsnummer und wiederkehrenden Meldelogiken). Diese Vorgaben ergänzen – nicht ersetzen – das DRIAT‑Verfahren, das weiterhin auf Insel-/Regionalebene verankert ist

Bei der PlattesGroup begleiten wir Ferienvermieter typischerweise entlang der gesamten Kette – von der sorgfältigen Prüfung (Due Diligence) der Objekt‑ und Nutzungsvoraussetzungen über die strukturierte Immobilientransaktion bis zur laufenden steuerlichen Compliance (inklusive Steuererklärungen und Dokumentationslogik).

Gerade bei Ferienvermietung entscheidet oft nicht ein einzelnes Dokument, sondern das saubere Zusammenspiel aus DRIAT, Werbung, Meldepflichten, Vertrags- und Steuerstruktur.

(Stand: Februar 2026/ng)

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