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Licitaciones públicas

Licitaciones públicas sind öffentliche Ausschreibungsverfahren, mit denen staatliche oder kommunale Einrichtungen Aufträge für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergeben. Ziel ist es, durch transparente und wettbewerbliche Verfahren den besten Anbieter zu ermitteln – unter Einhaltung der Grundsätze von Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerb.

Der Begriff stammt aus dem spanischen Verwaltungsrecht und entspricht dem deutschen Begriff der öffentlichen Ausschreibung oder dem englischen public tender.

Rechtliche Grundlagen

In Spanien sind öffentliche Ausschreibungen in der Ley 9/2017, de Contratos del Sector Público (LCSP) geregelt.
Diese setzt die europäischen Vergaberichtlinien (insbesondere RL 2014/24/EU und RL 2014/25/EU) in nationales Recht um.

Die Vorschriften gelten für alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors, insbesondere:

  • Staat, autonome Regionen und Gemeinden

  • öffentliche Unternehmen und Anstalten

  • Universitäten und öffentliche Stiftungen

Arten öffentlicher Ausschreibungen

Je nach Auftragswert, Art und Umfang werden verschiedene Verfahren unterschieden:

1. Offenes Verfahren (Procedimiento abierto)
Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot einreichen. Die Vergabestelle prüft anschließend alle Angebote nach festgelegten Kriterien.

2. Nichtoffenes Verfahren (Procedimiento restringido)
Nur vorab ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dieses Verfahren dient oft komplexeren Projekten.

3. Verhandlungsverfahren (Procedimiento negociado)
Die öffentliche Stelle verhandelt direkt mit ausgewählten Bietern, wenn besondere technische oder wirtschaftliche Umstände dies rechtfertigen.

4. Vereinfachtes Verfahren (Procedimiento simplificado)
Für kleinere Aufträge unterhalb bestimmter EU-Schwellenwerte; ermöglicht eine schnellere und unbürokratischere Vergabe.

Teilnahmevoraussetzungen

Um an einer licitación pública teilzunehmen, müssen Unternehmen:

  • steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ordnungsgemäß registriert sein,

  • wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit nachweisen,

  • keine Ausschlussgründe (Insolvenz, Korruption, Steuerhinterziehung) erfüllen,

  • und gegebenfalls eine elektronische Signatur oder Eintragung im offiziellen Bieterregister (ROLECE) vorweisen.

Bewertung der Angebote

Die Vergabestellen bewerten die eingereichten Angebote anhand objektiver Kriterien wie:

  • Preis und Wirtschaftlichkeit,

  • technische Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation,

  • Lieferfristen, Personalqualifikation oder Umweltschutzmaßnahmen.

Das Zuschlagskriterium lautet regelmäßig: „Das wirtschaftlich günstigste Angebot“ (oferta económicamente más ventajosa) – nicht zwingend das billigste.

Praxis und Bedeutung

Öffentliche Ausschreibungen sind ein zentraler Teil der europäischen Binnenmarktpolitik. Für internationale Anbieter – etwa deutsche oder österreichische Unternehmen mit Projekten in Spanien – ist die Kenntnis der lokalen Verfahren und Formalitäten entscheidend. Sprachliche und rechtliche Beratung erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Unternehmen, die sich an Licitaciones públicas beteiligen möchten, sollten:

  • regelmäßig das spanische Ausschreibungsportal prüfen,

  • die LCSP-Vorgaben (Ley 9/2017) kennen und einhalten,

  • vollständige, fristgerechte und rechtssichere Angebote abgeben,

  • und sich bei grenzüberschreitender Teilnahme von spezialisierten Beratern begleiten lassen.

 

(Stand: Oktober 2025 / wp,ng)

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