Modelo 130 | Vorauszahlung Einkommensteuer | direkte Ermittlung
Anhand des Modelo 130 werden die von Freiberuflern oder Selbstständigen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, vorzunehmenden Vorauszahlungen der Einkommensteuer durch direkte Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage abgeführt. Wenn im vorangehenden Geschäftsjahr mehr als 70 % der Einnahmen des Selbstständigen oder Freiberuflers Einbehaltungen in seinen Rechnungen unterlagen (7 % in den ersten 3 Geschäftsjahren und 15 % in den folgenden) ist dieser jedoch nicht verpflichtet diese Steuerklärung einzureichen. Die Steuererklärung wird in den ersten 20 Tagen der Monate April, Juli und Oktober sowie zwischen dem 1. und dem 30. Januar eingereicht.
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