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Modelo 111 | Lohnsteuererklärung und Einbehaltungen /Quellensteuer

Das Modelo 111 ist das Formular für die Lohnsteuererklärung und Einbehaltungen / Quellensteuer in Spanien, über das Firmen und Selbstständige die an Angestellte, Freiberufler oder Unternehmer vorgenommenen Einbehaltungen deklarieren und abführen.

Fälligkeit:

  • Vierteljährliche Selbstveranlagung: 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 20. Januar für das jeweils vorherige Quartal.
  • Monatliche Selbstveranlagung: (für große Unternehmen und öffentliche Verwaltungen mit einem Jahresbudget von mehr als sechs Millionen Euro) an jedem 20. des Monats für den vorhergehenden Monat.

Weiterführende Informationen zum Thema

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