Modelo 111 | Lohnsteuererklärung und Einbehaltungen /Quellensteuer
Das Modelo 111 ist das Formular bei der Steuererklärung in Spanien, über das Firmen und Selbstständige die an Angestellte, Freiberufler oder Unternehmern vorgenommenen Einbehaltungen deklarieren und abführen.
Fälligkeit
Vierteljährliche Selbstveranlagung: 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 20. Januar, für das jeweils vorherige Quartal.
Monatliche Selbstveranlagung (für große Unternehmen und öffentliche Verwaltungen mit einem Jahresbudget von mehr als sechs Millionen Euro): an jedem 20. des Monats für den vorhergehenden Monat
Weiterführende Informationen zum Thema
LGT | Abgabenordnung Spanien | Steuerrecht
Das spanische Steuerrecht verfügt mit der Ley General Tributaria (LGT)…
Enzyklopädie - Steuerklärungen
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