Modelo 030 | Finanzamt Spanien - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Das Modelo 030 ist das Steuerformular, mit dem sich natürliche Personen in Spanien dem Finanzamt (AEAT) anmelden, ummelden und abmelden können. Die Verwendung des Formulars ist verpflichtend für:
- Natürliche Personen, die keine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben und keine quellensteuerpflichtigen oder auf Rechnung gezahlten Einkünfte zahlen, müssen einen Antrag auf Eintragung in die Steuerzahlerliste stellen.
- Spanische oder ausländische Personen, die keine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben und keine quellensteuerpflichtigen oder Vorauszahlungen leisten, müssen die Zuteilung einer Steuer-Identifikationsnummer (NIF) beantragen, wenn sie Operationen steuerlicher Art oder mit steuerlichen Auswirkungen durchführen oder sich daran beteiligen wollen und nicht verpflichtet sind, eine DNI zu erhalten oder keine NIE haben.
- Natürliche Personen, die keine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben und keine quellensteuerpflichtigen Einkünfte oder Abschlagszahlungen zahlen, müssen den Wechsel des Steuerdomizils melden (es sei denn, sie haben dies in ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung gemäß den Bestimmungen von Artikel 17 der Allgemeinen Vorschriften über Maßnahmen und Verfahren der Steuerverwaltung und -kontrolle und über die Entwicklung der Gemeinsamen Vorschriften über Steuerantragsverfahren, R.D. 1065/2007, getan), eine Adresse für die Zwecke der Meldungen und gegebenenfalls die Änderung der Adresse angeben.
- Einzelpersonen, unabhängig davon, ob sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder nicht, können über das Modelo 030 ihre persönlichen Daten ändern und eine neue Karte zur Bescheinigung der Steueridentifikationsnummer beantragen.
Fälligkeit
Adressänderungen, die per Modelo 030 deklariert werden, müssen spätestens drei Monate nach dem Umzug eingereicht werden.