Modelo 184 | Körperschaften mit Zuschreibungen von Einkünften
Körperschaften mit Zuschreibung von Einkünften, wie ruhende Erbschaften, Miteigentümergemeinschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ohne Handelszweck und weitere Körperschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die eine wirtschaftliche Einheit oder ein steuerrechtsfähiges Sondervermögen bilden, müssen das Modelo 184 während des Monats Januar des folgenden Geschäftsjahres einreichen, sofern sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder wenn sie ohne Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit Einkünfte von mehr als 3.000 Euro erzielen.
Deklariert werden die Identifikationsdaten und der Gesamtbetrag der von der Körperschaft erzielten Einkünfte, ggf. unter Angabe des Herkunftslandes sowie die auf jedes Mitglied zuzuschreibenden Einkünfte.