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Modelo 202 | Quartalserklärung Vorauszahlung Körperschaftsteuer

Mittels dem Modelo 202 werden die von der Gesellschaft zu leistenden Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer abgeführt. Die Einreichung erfolgt in den ersten 20 Tagen der Monate April, Oktober und Dezember.
Die Berechnung der Vorauszahlung erfolgt nach einer der beiden hierfür vorgesehenen Modalitäten (anhand der Bemessungsgrundlage des Veranlagungszeitraums oder anhand der Körperschaftssteuerquote der letzten eingereichten Körperschaftssteuererklärung (Modelo 200). 

Die Modalität für die Ermittlung der Vorauszahlung kann durch eine entsprechende informative Erklärung (Modelo 036) während des Monats Februar geändert werden. Sofern der Nettoumsatz im vorangehenden Geschäftsjahr sich auf mehr als 6.000.000 € belief, ist die Anwendung der Modalität der Bemessungsgrundlage des Veranlagungszeitraums obligatorisch.

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