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Modelo 202 | Quartalserklärung Vorauszahlung Körperschaftsteuer

Mittels dem Modelo 202, welches als Quartalserklärung für die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer dient, werden die von der Gesellschaft zu leistenden Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer abgeführt. Die Einreichung erfolgt jeweils innerhalb der ersten 20 Tage der Monate April, Oktober und Dezember.

Die Berechnung der Vorauszahlung erfolgt nach einer der beiden dafür vorgesehenen Methoden. Entweder wird die Bemessungsgrundlage des aktuellen Veranlagungszeitraums herangezogen oder die Körperschaftsteuerquote der zuletzt eingereichten Körperschaftsteuererklärung über das Modelo 200.

Die Modalität zur Ermittlung der Vorauszahlung kann im Februar durch eine entsprechende Erklärung über das Modelo 036 geändert werden. Liegt der Nettoumsatz des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr über sechs Millionen Euro, ist die Anwendung der Methode auf Grundlage der Bemessungsgrundlage des Veranlagungszeitraums verpflichtend.

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