Modelo 216 | Quartalserklärung der einbehaltenen Quellensteuer für Nichtresidenten
Das Modelo 216 dient der Erklärung – und gegebenenfalls Abführung an die Steuerbehörde – der Einkommenssteuer die zuvor für nicht in Spanien ansässige Personen (IRNR), die ohne Betriebsstätte tätig sind und in Spanien Einkünfte beziehen, einbehalten wurde.
Das Modelo 216 ist von den Gruppen einzureichen, welche zur Einbehaltung verpflichtet sind:
- Unternehmen
- natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
- Nichtresidenten, die mit einer Betriebsstätte in Spanien tätig sind
Das Modelo 216 wird vierteljährlich eingereicht und zwar in den ersten zwanzig Kalendertagen der Monate April, Juli, Oktober und Januar (des folgenden Steuerjahres). Bei großen Unternehmen muss das Formular 216 allerdings monatlich abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Steuerpflichtigen im Januar des Folgejahres mit dem Formular 296 eine Erklärung mit der jährlichen Zusammenfassung einreichen.
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