Modelo 583 | Quartalsvorauszahlung Energieerzeugungssteuer
Das Modelo 583 ist das Formular für die Selbstbeurteilung und Ermittlung der Vorauszahlungen der Steuer auf den Energieerzeugungswert. Diese Steuer wird auf alle Leistungen erhoben, die der Erzeugung und der Neuaufnahme von Elektroenergie in das elektrische System gewidmet sind, vorausgesetzt, dass eine Installation nach der allgemeinen Regelung und der Sonderregelung für Stromerzeugung für das gesamte spanische Staatsgebiet, einschließlich der Inselgebiete, registriert wird.
Die Fristen für die Einreichung der entsprechenden Formulare sind die Folgenden:
- Vorauszahlungen. Die Abrechnungszeiträume sind über das Geschäftsjahr berechnet 3, 6, 9 und 12 Monate, abzurechnen jeweils im Folgemonat vom 1. bis zum 20.
- Selbstveranlagung. Im Zeitraum vom 1. bis 30. November
Weiterführende Informationen zum Thema
LGT | Abgabenordnung Spanien | Steuerrecht
Das spanische Steuerrecht verfügt mit der Ley General Tributaria (LGT)…
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