Mit Energie-Sanierung Steuern sparen
04. März 2024Die spanische Regierung hat die Fristen zu verlängert, innerhalb derer Eigentümer und teilweise auch Mieter Steuervorteile in Anspruch nehmen können, wenn sie ihre Immobilien renovieren, um die Energieeffizienz zu verbessern. Diese Steuerermäßigungen werden bei der Einkommensteuererklärung (IRPF) angerechnet.
Eine wichtige Voraussetzung, um die den Steuervorteil nutzen zu können, ist ein Energieausweis, der vor und nach den Baumaßnahmen ausgestellt wird und die Effizienzsteigerung belegt. Das ist auch der wesentliche Stolperstein, da sich nicht jeder Eigentümer vor Beginn der Sanierung über die Bedingungen des Steuerbonus erkundigt.
Das Problem der fehlenden Energieausweise ist bekannt und verbreitet. Ein Energieausweis kann rückwirkend ausgestellt werden, indem ein Experte den Zustand des Gebäudes vor der Baumaßnahme beurteilt. Diese Bescheinigung kann amtlich registriert werden, was ebenfalls eine Bedingung für die Anerkennung ist.
Das Gesetz verlangt allerdings im Wortlaut, dass die Ausweise vor und nach den Arbeiten ausgestellt worden sein mussten. Ob das Finanzamt ausreichend flexibel ist, einen rückwirkend erstellten Ausweis anzuerkennen, ist mit einem Fragezeichen zu versehen.
Der Steuervorteil kommt in drei Varianten:
20 Prozent der Kosten für Umbaumaßnahmen, die dazu führen, dass ein Gebäude weniger geheizt bzw. gekühlt werden muss: Die Arbeiten müssen bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Maximal können Investitionen von jährlich 5000 Euro steuerlich angerechnet werden. Sowohl Eigentümer als auch Mieter profitieren.
40 Prozent der Investitionen für Arbeiten, die den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien vermindern: Der Verbrauch muss um mindestens 30 Prozent reduziert werden oder die Energieklasse A bzw. B erreicht werden. Hier gilt die Höchstgrenze von 7000 Euro pro Jahr. Auch in diesem Fall müssen die Arbeiten bis Jahresende 2024 erfolgen und sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Kosten absetzen.
60 Prozent der Ausgaben für weitere energetische Sanierungsarbeiten: Eigentümer, die bis zum 31. Dezember 2025 in Sanierungsarbeiten für Wohngebäude investiert haben, können diese Kosten absetzen. Pro Jahr können maximal 5000 Euro angerechnet werden, diese können auf eine Höchstgrenze von 15.000 Euro akkumuliert werden.