Modelo 650 + 652 | Erbschaftsteuererklärung Spanien
Die Erbschafts- und Schenkungsteuer wird in Spanien von der jeweiligen Autonomie verwaltet, in der der Erblasser seinen Wohnsitz hatte, es sei denn, der Erbe ist nichtansässiger in Spanien. In letzterem Fall muss die Erklärung bei der Stelle der Steuerverwaltung „Agencia Estatal de Administracion Tributaria“ abgegeben werden.Die Erklärung (Selbstveranlagung) erfolgt mit den Formularen Modelo 650 bzw. Modelo 652. In fast allen Erbschaftsfällen wird das Formular Modelo 652, welches eine vereinfachte Version im Vergleich zum Formular Modelo 650 ist, verwendet.
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Erbschaftsteuer in Spanien
Zwar gilt ein staatliches Erbschaftsteuergesetz, doch die Regionen haben weitgehende Befugnisse.
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