Modelo 650 + 652 | Erbschaftsteuererklärung Spanien
Die Erbschafts- und Schenkungsteuer wird in Spanien von der jeweiligen Autonomie verwaltet, in der der Erblasser seinen Wohnsitz hatte, es sei denn, der Erbe ist nichtansässiger in Spanien. In letzterem Fall muss die Erklärung bei der Stelle der Steuerverwaltung „Agencia Estatal de Administracion Tributaria“ abgegeben werden.Die Erklärung (Selbstveranlagung) erfolgt mit den Formularen 650 bzw. 652. In fast allen Erbschaftsfällen wird das Formular 652, welches eine vereinfachte Version im Vergleich zum Formular 650 ist, verwendet.
Weiterführende Informationen zum Thema
Erbschaftsteuer in Spanien
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